Inspektion auch woanders durchführbar?

Streethawk1

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Wenn man ein neues Motorrad bei einem Parallelimporteur kauft (kein Vertragshändler), wie sieht es dort mit der Garantieleistung in Verbindung von Inspektionsdürchführungen aus? Muß die Inspektion in seiner Werkstatt durchgeführt werden oder kann das Motorrad (Suzuki Gsxr1000) auch bei einem anderen Händler (z.B. Suzuki Vertragshändler im Ausland) inspiziert werden?
Der Parallelimporteur sagt zwei Jahre Werkstattgarantie (was heißt das?) - Klar werde ihn fragen aber ich wollte von Euch schon mal hören wie es wirklich um irgendwelche Verpflichtungen diesbezüglich aussieht. Ich frage weil ich das Motorrad für ein jahr oder länger im Ausland fahren will und trozdem die Inspektionmsintervalle einhalten will oder muss(?).
Kennt sich da jemand aus, bzw. kann mir da jemand helfen?
 

Marius1

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Hallo Streethawk,
wenn du das Motorrad in Deutschland kaufst, hast du genauso 2 Jahre Garantie, wie eine Suzuki vom autorisierten Händler.
Der Verkäufer ist verpflichtet zwei Jahre Gewährleistung zu geben.

Ab dem 01-01-2002 ist der Kunde auch nicht mehr verpflichtet Wartungen durchführen zu lassen.

D.h. der Hersteller oder Händler kann keine Schäden aufgrund fehlender Wartungen mehr ablehnen, es sei denn der Schaden ist direkt auf die fehlende Wartung zurückzuführen. Z.B. Motorschaden durch Ölmangel o.ä.

Der Unterschied Hersteller-Gewährleistung und Werkstatt-GW ist folgender:
Die gesetzliche Gewährleistung (2 Jahre) ist gleich.
Bei der Hersteller-GW kannst du deine Garantieschäden bei jedem Suzuki-Händler innerhalb der EU beseitigen lassen.

Bei der Werkstatt-GW bist du an deinen Verkaufshändler gebunden. Nur er wird dir die Gewährleistungsschäden beseitigen.

Ein möglichr Grund wäre, dass er das Motorrad aus einem nicht EU-Land importiert hat.

Aber nochmal zu deiner Hauptfrage.
Ab 2002 bist du nicht mehr verpflichtet die vom Hersteller "vorgeschriebenen" Wartungen durchführen zu lassen.
 

Streethawk1

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Ich hoffe stark das stimmt was Du da schreibst, ich würd mir sehr freuen! Ich muss also nicht zu dem Parallelimporteur und Inspektionen durchführen lassen( auch nicht die 1000km Inspektion). Trotzdem habe ich bei Ihm 2 Jahre Garantie auf die Maschine (??)
So hab ich das verstanden. Ich möchte das Motorrad natürlich trotzdem warten lassen, z.B. von einer freien Motorradwerkstatt im Ausland solang ich die Maschine dort fahre. Wenn nun ein Defekt am Motorrad auftritt muss der Parallelimporteur dafür geradestehen. So hab ich das verstanden.
Trotz leerem inspektionsheft habe ich bis 2 Jahre Garantie? Das ist ja wunderbar, dann kann ich sogar fast alles selbst machen!

Ich hatte im Internet nach Informationen darüber gesucht,jedoch immer nur Antworten gefunden, wo die Inspektionsintervalle für die Garantie eingehalten werden müssen (wahrscheinlich keine aktuellen Infos gewesen).
Vielleicht kannst Du mir sagen, wo Du die Information her hast (z.B. Gesetz, Paragraph u.s.w.), es könnte vielleicht irgendwann wichtig sein mich darauf zu berufen.

Gruß aus Hamburg,

Streethawk
 

Streethawk1

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Ich hab gerade herausgefunden, dass garantie und gewährleistung zwei paar schuhe sind.
Gewährleistung ist gesetzlich 2 jahre lang und bezieht sich nur auf Defekte, die schon von Anfang an vorhanden waren. garantie ist vom Händler gegeben und kann so gestaltet werden wie der Händler will. (Vielleicht ist diese Info nicht aktuell also bitte berichtigt mich falls ich falsch liege).

Da wir alle wissen, daß nach etlichen tausend km einige Dinge an der gsxr sicherlich anstehen werden,nehmen wir z.B. Beschichtung der Gabel!
Wäre das ein Garantie oder Gewährleistungsfall?
War zwar nicht am Anfang vorhanden, aber es ist vorherzusehen, daß es eintreten wird (siehe fast alle Anderen hier).

Wie ist es nun?

Gruß,

Streethawk
 

Marius1

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Natürlich soltest du das Motorrad trotzdem Warten lassen oder es mindestens mal selbst machen.

Wie gesagt: Ist der Schaden nicht direkt auf eine fehlende Wartung zurückzuführen, darf dir die GW nicht verweigert werden.
Das alles gilt erst ab dem 01-01-2002

Voraussetzung: Du schließt einen Vertag über ein Neufzg. ab und die Erstzulassung liegt im Jahre 2002.

Das ist die neue Verbrauchsgütergarantie.
Ich arbeite bei Mitsubishi Deutschland in der Abteilung Gewährleistung.
Ich habe hier fast nur interne Unterlagen, die ich natürlich nicht weitergeben kann.
Sollte ich was offizielles finden, werde ich mich nochmal melden.

Suche im Internet doch mal mit den Begriffen:
Verbrauchsgütergarantie oder Verjährungsfrist

Oder geh mal auf www.kfzbetrieb.de
Vielleicht kommst du über bestimmte Links zu dem, was du suchst.

Gruß

Marius
 

Streethawk1

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Meinem Motorrad werde ich nach bestem Gewissen die Beste Pflege und Wartung zukommen lassen, das steht außer Frage. Nur geht das natürlich nicht bei dem Händler wo es gekauft wurde da ich längere Zeit auf Reise gehen will und die Inspektionen woanders durchführen lassen muss.


Wenn ich also nach ca. 1 Jahr zum Händler zurückkomme und Mängel feststelle muss er wohl
dafür geradestehen.

Danke Dir für die Info, ich mag das Forum.
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Marius1

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GSX-R1000-K9
<blockquote><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><hr>Original erstellt von Streethawk:
<strong>Ich hab gerade herausgefunden, dass garantie und gewährleistung zwei paar schuhe sind.
Gewährleistung ist gesetzlich 2 jahre lang und bezieht sich nur auf Defekte, die schon von Anfang an vorhanden waren. garantie ist vom Händler gegeben und kann so gestaltet werden wie der Händler will. (Vielleicht ist diese Info nicht aktuell also bitte berichtigt mich falls ich falsch liege).

Da wir alle wissen, daß nach etlichen tausend km einige Dinge an der gsxr sicherlich anstehen werden,nehmen wir z.B. Beschichtung der Gabel!
Wäre das ein Garantie oder Gewährleistungsfall?
War zwar nicht am Anfang vorhanden, aber es ist vorherzusehen, daß es eintreten wird (siehe fast alle Anderen hier).

Wie ist es nun?

Gruß,

Streethawk</strong><hr></blockquote>


Du gehst aber ganz schön ins Detail :)
Während der gesetzlichen zwei Jahren reden wir eigendlich von einer Verjährungsfrist.
Innerhalb dieser Zeit muß der Hersteller für Schäden die nicht der Kunde zu vertreten hat aufkommen.

Wovon du redest, sind schon spezielle Fälle oder Streitigkeiten. Zum Thema von -Anfang an vorhanden-:

Angenommen du hast einen Motorschaden. Du gibst das Motorrad zum Händler und der sagt, du hättest den Motor überbeansprucht. Jetzt kommt es natürlich zum Streit. Laut Gesetzt muss der Händler dir innerhalb der ersten 6 Monate beweisen, dass du den Motor überbeansprucht hast. Nach 6 Monaten dreht sich die Sache und du als Kunde musst beweisen, dass du den Motor nicht überbeansprucht hast.
Sowas läuft dann über Gutachter.

Aber mach dir keinen Kopf. Sowas ist schon sehr selten.

Die abgenutzte Gabelbeschichtung ist ein normaler Gewährleistungsfall. Die Gabel ist ab Werk beschichtet. Das ist ihre "normale Eigenschaft" Nutzt die Beschichtung sich ab, liegt ein defekt vor. Ob der nur Optisch ist spielt keine Rolle.
D.h. die normale Eigenschaft ist nicht mehr vorhanden.

Stell dir vor, der Lack löst sich vom Tank, weil dieser mangelhaft grundiert wurde.
Jetzt kann die GW ja nicht abgelehnt werden, nur weil es keinen Einfluß auf das fahrverhalten des Motorrads hat.

Gruß

Marius

[ 07. Juni 2002: Beitrag editiert von: Marius ]</p>
 

Streethawk1

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Vielen Dank Marius.

Ich werde jetzt guten Gewissens die Maschine meiner Träume erwerben!

Welche das ist steht wohl außer Frage
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