@DerQwertz
§ 10 Abs. 7 S. 2 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
“Vorderes und hinteres Kennzeichen müssen in einem Winkelbereich von je 30 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.“
Müsste aber eigentlich im Verwarngeld- und nicht im Anzeigenbereich liegen, weiß ich aber grad nicht 100%ig. Bekomme ich aber raus wenn du magst. Du merkst, das Thema ist mir sehr wichtig. :0307-err: Um hier jetzt aber nicht vom Thema abzudriften, schick ich dir das als pn sofern zu interessiert bist.
Aber nur nebenbei: Ob 50 oder nur 45 Grad, das interessiert die Rennleitung dann glaub ich auch nicht mehr. :0307-err: :0207-crazy:
kleiner Tip: Hol dir Whiteboard tape in deiner Farbe die du auch am Möppi dran haben möchtest und dann probier dich aus! Hab mir auch das Tape gekauft, ist in 5 mm Stärke und ist genug auf der Rolle für wenig Geld. Dann kannst du ja schon sofort sehen ob es dir gefällt oder nicht. Aber ich würde auf jeden Fall noch was dran machen, denn der Schriftzug sieht ein bissle verloren aus so alleine
Soooo, die blaue Folie ist ab und mein Schriftzug ist dran. Ich überlege jetzt nur wie ich weiter vorgehe.. mach ich noch was dran oder nicht :blink:
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Rückstandslos??... also ohne Schatten, das man sieht das da mal was geklebt hat?Soooo, die blaue Folie ist ab....
JapsRückstandslos??... also ohne Schatten, das man sieht das da mal was geklebt hat?