Grade Crash mit Kind gehabt. Chance auf Schadensersatz??

Anfänger

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Hallo hatte grade einen Unfall mit bzw wegen einem Kind das einfach auf die Strasse rannte. Gottseidank ist niemand zu Schaden gekommen.Ausser meinem Bike :(
Hatte ca. 50 kmh drauf als der Kleine plotzlich losrannte. Ich konnte ihn nicht eher sehen weil seine Mutter mit dem Fahrrad daneben stand und die Sicht verdeckte.
Habe dann voll den Ancker geschmissen und bin wohl übern Lenker geflogen. Keine Ahnung wie es passiert ist aber ich bin dann mit dem Bike irgendwie im Vorgarten von einem Anwohner gelandet der um sein Blumenbeet noch etwa 30 cm hohe Steine gepflanzt hat.
Wie gesagt GOTTSEIDANK is dem Kleinen nichts passiert. Nun zur Frage , wie stehen meine Chancen das mein Bike wieder gerichtet wird?
Hat schon jemand Erfahrungen mit dem Thema?

Gruß Rene
 

Mik

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zu Ersten: gut dass keinem was passierert ist!

Aber: ich denke nicht, dass Du da Geld sehen wirst. bei kleinen Kindern und so wird jeder wohl sagen, dass Du damit rechnen musstest, auch wenn du das Kind nicht gesehen hast.
Zum Anderen hat die Mutter wohl die Aufsichtspflicht nicht verletzt.

Aber ich bin kein Anwalt und würde das nur so aus dem Bauch raus sagen. Ich drück Dir die Daumen!
 

Anfänger

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Habe grade auch ein bischen gegoogled. Und anscheinend hab ich keine guten Aussichten :( Habe das Bike grade 1 Monat verdammte Scheisse
 

gizmo

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@ Anfänger.. gut das niemand ernsthaft verletzt wurde.
Nach meinen Infos und der kurzen Beschreibung die Du gegeben hast, seh ich das leider ähnlich wie Mik.

Leider wird Dir nur ein guter Rechtschutz/Anwalt eine richtige Hilfe sein, ich hoffe Du hast einen.
 

Pacman

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Soviel ich weiß sind Kinder bis 8 oder 9 Jahren nicht haftbar wenn etwas
passiert. Mein Sohn hatte auch mal beim Nachbarn die Scheibe beim
Spielen gekillt, laut Aussage meiner Versicherung wären wir nicht
haftbar dafür und müssten auch nicht für den Schaden aufkommen
habe es aber aus Fairness bezahlt.
 

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Pacman schrieb:
Soviel ich weiß sind Kinder bis 8 oder 9 Jahren nicht haftbar wenn etwas
passiert. Mein Sohn hatte auch mal beim Nachbarn die Scheibe beim
Spielen gekillt, laut Aussage meiner Versicherung wären wir nicht
haftbar dafür und müssten auch nicht für den Schaden aufkommen
habe es aber aus Fairness bezahlt.

Ja, das Schuldbewußtsein der Eltern. Bei Kleinigkeiten ist es so wie bei dir Pacman, war bei mir auch schon so. Aber wenn´s um größere Summen geht wird wohl wieder die "Sparsamkeit" siegen. Irgendein Bekannter wird schon sagen "Mußt du doch nicht"
Tut mir leid Anfänger, ich denke auch du hast Pech gehabt.
 

AVIDPJ

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McViesch schrieb:
Lass nen Kumpel fahren der ne gute Haftpflicht hat.

Das ist ein falscher und illegaler Tipp :roll: denn das geht so gar nicht!

Du solltest sofort Schadenersatz anmelden und Beweissicherung betreiben.
Wenn Du Rechtschutz hoffentlich hast dann sofort über Anwalt und Gutachter nachdem Du Deckung von der RS eingeholt hast.

Viel. hast Du auch Glück und die Eltern haben eine moderne leistungsfähige Privathaftpflicht die nicht die Aufsichtrechtsverletzung prüft und darauf verzichtet, denn in der Tat sind Kinder unter 10 Jahre nicht
deliktfähig :shock:

Du musst sofort handeln und alles schriftlich!!

@ Pacman und alle Familienväter von Kindern Ihr/ Du solltest dich mal mit Deinem Versicherungsberater oder Experten über eine vernünftige PHV unterhalten ist auf Dauer billiger als der HUK -Müll ;)

Ich finde diese Situation eigentlich unzumutbar :x
 

Jacomo A.

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Ich sehe das genauso wie AVIDPJ !!!

Ehrlich währt am längsten, sonst handelt man sich noch mehr sch... ein.
Habe vor kurzem eine neue Privathaftpflicht abgeschlossen, weil ich eben ein Kind habe, der ist zwar erst 9 monate alt aber der wird von alleine Groß und wie Kinder halt sind, wird auch er viel kaputt machen... Auf jeden Fall Zahlt zahlt meine Haftpflicht alle Schäden die der kleine Anrichtet auch wenn er nicht deliktfähig ist.
Der Beste Weg ist aber immer ein Anwalt (Hoffe du hast Rechtschutz). Und wie schon meine Vorschreiber es sagten "alles schriftlich" den wer schreibt der bleibt.
Wünsch dir viel Erfolg dabei....

P.S. unabhängig von dem ganzen materiellen Schaden der natürlich auch ärgerlich ist, kannste froh sein das keinem was passiert ist... Blech und Kunstoff sind ersetzbar Menschenleben nicht!!!!
 

Pacman

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Hallo Peter,

ich habe eine Private Haftpflichtversicherung. Aber so sagt es das Gesetz
sind Schäden die Kinder verursachen ( und jetzt nagel mich nicht fest )
solange die Aufsichtspflicht nicht verletzt wurde nicht haftbar.

Ich meine das geht bis zum 7ten oder 8ten Lebensjahr.
 

mick3287

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Habe da mal in ne Zeitung gelesen, dass bei solchen Fällen, auch deine eigen Haftpflicht einspringt.
Alles in allem kann ich aber auch nur Raten, einen fähigen Anwalt miteinzubeziehen.
 

danipups

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ja normaler weise hat die mutter doch das kind an der hand zu halten wenn man an der strasse steht oder nicht also ich machs mit meiner tochter aber wie gesagt zum glück ist nichts passiert hat die mutter wenigesten nach dir geguckt @anfänger,das bike kann man zur not ersetzen ein kind seine verletzungen nicht ja ist schade ums mopped aber trotzdem viel glück

dani
 

M.Soleil[SR]

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@ pacman

Wenn keine Aufsichtspflichtverletzung vorliegt sind Kinder bis zum 7. Lebensjahr und im Straßenverkehr sogar bis zum 10. Lebensjahr deliktunfähig!

aber wie AVIDPJ schon gesagt hat gibt es Versicherer die dieses Risiko mit
abdecken!


Drück dir die Daumen!!!

MfG Stefan
 

Totto1

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Schadensersatzpflicht

(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

(2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.





Oder der andere Fall: Der neunjährige Felix fuhr allein mit dem Fahrrad auf einer öffentlichen Straße. Er machte einen Fahrfehler, ein Motorradfahrer musste ausweichen. Felix geschah nichts. Der Motorradfahrer hatte allerdings einen erheblichen Schaden an seinem Motorrad, außerdem wurde er verletzt und konnte wochenlang nicht arbeiten. Er verlangte von den Eltern des Felix Schadensersatz für das Motorrad und für sich Schmerzensgeld. Wird das Gericht ihm Recht geben?

Wie steht es mit der Haftung des neunjährigen Felix?

Haften die Eltern für das Fehlverhalten ihres Sprösslings Felix? Nach der Neuregelung des § 828 Absatz 2 BGB im Jahre 2002 haften Kinder von sieben bis 10 Jahren bei einem Verkehrsunfall nicht. Ausnahme: das Kind hat ihn vorsätzlich verursacht. Haften müssten in die Eltern oder ein Elternteil aber dann, wenn die Voraussetzungen des § 832 Absatz 1 BGB vorliegen. Das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg hat eine Schadensersatzhaftung der Eltern im Falle des Felix abgelehnt. Die Richter meinten, die Eltern hätten ihrer Aufsichtspflicht genügt. Eine Aufsichtspflichtverletzung läge nicht. Es habe am Unfalltag keine Veranlassung für die Eltern bestanden, ihren Sohn nicht allein mit dem Fahrrad fahren zu lassen. Der neunjährige Felix hätte bereits die Verkehrsregeln beim Verkehrsunterricht in der Schule kennen gelernt. Er habe auch mit seinen Eltern zusammen Fahrradtouren unternommen. Er sei auch schon selbstständig vor dem Unfall mit seinem Fahrrad gefahren. Nach Meinung der Oldenburger Oberlandesrichter sei es inzwischen gesicherte Rechtsprechung, dass ein achtjähriges, fast neunjähriges Kind, das ein Fahrrad hinreichend sicher zu fahren vermag, über Verkehrsregeln eindringlich unterrichtet worden ist und sich über eine gewisse Zeit in Verkehr bewährt habe, ohne Überwachung der aufsichtspflichtigen Eltern mit dem Fahrrad am Straßenverkehr teilnehmen kann. Beispielsweise um zur Schule zu fahren oder sonst einen ihm bekannten Weg zurückzulegen.

Daran ändere auch die Neuregelung des § 828 Absatz 2 BGB nichts. Denn trotz dieser Vorschrift sei es erforderlich, dass Kinder im Alter von 7 bis 10 Jahren an eine eigenverantwortliche Teilnahme am Straßenverkehr herangeführt werden müssten. Um dieses Ziel zu erreichen, gehöre auch, dass die Eltern ihr Kind alleine am Straßenverkehr teilnehmen lassen, ohne dass darin eine Aufsichtspflichtverletzung zu erblicken sei. Der Neuregelung in § 828 Absatz 2 BGB habe der Gesetzgeber für die alle Altersgruppen von 7 bis 10 Jahren die Haftung für die Aufsichtspflichtige von Eltern nicht verschärfen wollen.

Eine Aufsichtspflichtverletzung sei auch, so die Richter des Oberlandesgerichts Oldenburg weiter, nicht darin zu sehen, dass der neunjährige Felix gelegentlich beim Fahrradfahren Unsicherheiten gezeigt habe. Im Zeitpunkt des Unfalls habe er nämlich sein Fahrrad sicher geführt, sodass die gelegentlichen Unsicherheiten bei anderen Fahrradtouren im konkreten Fall nicht ursächlich gewesen sei.

Hmm ich dachte eigentlich das man haftet wenn man die Aufsicht nicht vernachlässigt hat, aber scheint wohl anders geregelt worden zu sein...

http://www.ra-karlbrenner.de/eltern_haften_kinder.htm
 

Parker

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Im Fall von Anfänger war das Kind nicht alleine unterwegs. Hat die Mutter denn ihre Aufsichtspflicht erfüllt, wenn sie das Kind einfach so auf die Straße rennen lässt?

Wenn ein Kind einfach so auf die Straße rennt, bin ich dann immer Schuld? Muss ich damit rechnen, daß zwischen jedem geparkten Auto ein Kind hervor kommen kann oder hinter jedem Busch, Tanne, whatever?
Dann dürfte man ja nur noch Schritttempo fahren, sobald ein Objekt in nächster Nähe zum Straßenrand steht!?
 

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Parker schrieb:
Im Fall von Anfänger war das Kind nicht alleine unterwegs. Hat die Mutter denn ihre Aufsichtspflicht erfüllt, wenn sie das Kind einfach so auf die Straße rennen lässt?

Wenn ein Kind einfach so auf die Straße rennt, bin ich dann immer Schuld? Muss ich damit rechnen, daß zwischen jedem geparkten Auto ein Kind hervor kommen kann oder hinter jedem Busch, Tanne, whatever?
Dann dürfte man ja nur noch Schritttempo fahren, sobald ein Objekt in nächster Nähe zum Straßenrand steht!?

Ein kleines Kind macht das was ihm gerade einfällt. Also abbiegen und auf die Straße laufen, warum auch immer. Die Mutter läßt ihr Kind nie so einfach über die Straße laufen.
Und ja, zwischen jedem geparktem Auto kann eins vor dir her laufen.
Kinder sind leider unberechenbar.
Wenn die Dame keine Haftpflicht hat die es bezahlt oder selbst Goodwill zeigt dann hat Anfänger leider Pech gehabt.
Würde mir auch stinken, ist aber nun mal so in Deutschland.
 

AVIDPJ

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Parker schrieb:
Im Fall von Anfänger war das Kind nicht alleine unterwegs. Hat die Mutter denn ihre Aufsichtspflicht erfüllt, wenn sie das Kind einfach so auf die Straße rennen lässt?

Wenn ein Kind einfach so auf die Straße rennt, bin ich dann immer Schuld? Muss ich damit rechnen, daß zwischen jedem geparkten Auto ein Kind hervor kommen kann oder hinter jedem Busch, Tanne, whatever?
Dann dürfte man ja nur noch Schritttempo fahren, sobald ein Objekt in nächster Nähe zum Straßenrand steht!?

So wie es beschrieben wurde ist die Aufsichtpflicht erfüllt - man kann ein Kind nicht festketten :idea:

Man muß damit rechnen, daß in der Stadt jederzeit ein Kind auf die Strasse rennt und dann hilft nur noch eine Vollkasko ;)
oder eine richtige Privathaftpflicht der Eltern des Kindes die sich nicht an diese schwachsinnige Regelung hält.

Es gibt übrigens auch noch ähnliche Fälle.
Zb. wenn man einen Unfall mit einem Rentner oder Hartz IV Empfänger hat
der nicht haftpflichtversichert ist usw....
Man kann zar heri denjenigen verklagen und einen Titel erzwingen nur was nützt das wenn derjenige eh am Existensminimum liegt :!:
 

Parker

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AVIDPJ schrieb:
So wie es beschrieben wurde ist die Aufsichtpflicht erfüllt - man kann ein Kind nicht festketten :idea:
Das ist mir schon klar, aber die Mutter hat in der Sichtlinie des fließenden Verkehrs gestanden, daß ist nicht gerade hilfreich. Außerdem sollte ihre Aufsichtspflicht beinhalten, dass sie ihr Kind eben davon abhält so etwas zu tun. Ist das Kind alleine unterwegs, sehe ich es ja noch ein, aber wenn die Mutter daneben steht und das Kind düst auf die Straße? Das sollte ja eigentlich schon im eigenen Interesse vermieden werden.

Man muß damit rechnen, daß in der Stadt jederzeit ein Kind auf die Strasse rennt und dann hilft nur noch eine Vollkasko ;)
Hm, daran sollte man wohl wirklich denken, wenn man innerhalb geschlossener Ortschaften unterwegs ist und entsprechend vorsichtiger fahren. Andererseits gibt es auch außerhalb von Ortschaften eine Menge Gelegenheiten wo ein Kind plötzlich auf die Straße rennen könnte.

Es gibt übrigens auch noch ähnliche Fälle.
Zb. wenn man einen Unfall mit einem Rentner oder Hartz IV Empfänger hat
der nicht haftpflichtversichert ist usw....
Man kann zar heri denjenigen verklagen und einen Titel erzwingen nur was nützt das wenn derjenige eh am Existensminimum liegt :!:
Dafür habe ich eine Forderungsausfallversicherung als Teil der Privathaftpflicht, die sollte in dem Moment greifen, wo ich einen rechtskräftigen Titel habe und derjenige mir den Schaden nicht ersetzen kann. Das nutzt nur vermutlich bei einem Kind nicht viel, da es nicht haftbar ist und man daher auch keinen Titel erwirken kann!?
 

BT012SS†

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Hat eigentlich jemand eine Ahnung wie alt das Kind den nun ist?
Mein 13jähriger ist auch noch mein "Kind"
 

AVIDPJ

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Parker schrieb:
Das ist mir schon klar, aber die Mutter hat in der Sichtlinie des fließenden Verkehrs gestanden, daß ist nicht gerade hilfreich. Außerdem sollte ihre Aufsichtspflicht beinhalten, dass sie ihr Kind eben davon abhält so etwas zu tun.
Wie schon gesagt Festketten muß nicht sein und Absichtlich hat die Mutter sicher nicht Ihr Kind auf die Strasse rennen lassen :idea:
- ein Kind ist eben unberechenbar
genauso hätte statt der Mutter ein parkendes Auto oder eine Mülltone das Kind verdcken könnne

Parker schrieb:
Ist das Kind alleine unterwegs, sehe ich es ja noch ein, aber wenn die Mutter daneben steht und das Kind düst auf die Straße?

Dann wäre ja klar die Aufsichtspflicht verletzt und somit müsste die PHV zahlen :idea:
Jeder Richter würde Dir sagen :
Man muß damit rechnen, daß in der Stadt jederzeit ein Kind auf die Strasse rennt und dann hilft nur noch eine Vollkasko ;)

Parker schrieb:
Dafür habe ich eine Forderungsausfallversicherung als Teil der Privathaftpflicht, die sollte in dem Moment greifen, wo ich einen rechtskräftigen Titel habe und derjenige mir den Schaden nicht ersetzen kann. Das nutzt nur vermutlich bei einem Kind nicht viel, da es nicht haftbar ist und man daher auch keinen Titel erwirken kann!?

Aber erst wenn Du einen Titel hast - das dauert :roll: und dann hast Du noch in der Regel inen von in der Regel mindestens 2000,- Euro :idea:

Ich sage nur um Kinder einen Riesenbogen machen, wenn man Sie sieht
wer selbst Kinder hat kann bestätigen, daß die teilweise überhaupt nicht berechenbar sind.
 
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