Grünes Nummernschild

GSR69

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Moin, Moin,

habe folgendes Problem. Ich könnte für die Dolomitentour günstig einen 4er Motorradanhänger bekommen. Jetzt hat dieser aber ein grünes Nummernschild...sprich nur für Motorradsport....habe jetzt schon überall nachgefragt wie das bei nem Transport von "normalen" Motorrädern ist und keiner kann m ir ne definitive Aussage geben. Weder Zulassungsstelle noch Polizei noch ADAC....
Will halt nicht in Schwulitäten kommen....

Gruß
Olli :wink:
 

Magic

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Hab hier x was gefunden:
Grüne Kennzeichen = Amtliche Autokennzeichen für bestimmte Organisationen:
Die amtlichen Kennzeichenschilder für grüne Kennzeichen sehen genauso aus wie die normalen schwarzen amtlichen Kennzeichen, nur dass statt der schwarzen Farbe grün verwendet wurde. Für diese Sonderkennzeichen sind bestimmte Voraussetzungen notwendig. Erhalten können sie bestimmte Hilfsorganisationen (DRK, Feuerwehr). Es kann sie auch für Schaustellerfahrzeuge oder bestimmte Arbeitsmaschinen (Krane) oder Hänger mit einem bestimmten Einsatzzweck (Tiere, Boote) geben. Voraussetzung dafür ist, dass eine Bestätigung vom Finanzamt vorgelegt wird, aus der hervorgeht, dass sie von der Kfz-Steuer befreit sind.

Grüne Autokennzeichen in der Landwirtschaft:
Auch für landwirtschaftliche Fahrzeuge können grüne Kennzeichen erlaubt werden. Dazu müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden (z. B. Bewirtschaftung von einer bestimmten Mindestfläche/mind. 1.ha Wald z.B.), die in jedem Bundesland anders sein können. Diese Fahrzeuge mit grünem Kennzeichen dürfen nicht zweckentfremdet eingesetzt werden (z. B. als Transportmittel von Speditionsgütern). Auch Sattelauflieger können ein grünes Kennzeichen beantragen. In diesem Fall ist für das Zugfahrzeug eine erhöhte Kfz-Steuer zu zahlen. Dafür können mehrere Sattelauflieger steuerfrei am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Gezogen werden dürfen sie nur von dem Zugfahrzeug, wofür die erhöhte Steuer entrichtet wird.
Genehmigungspflichten bei Grünen Kennzeichen
Die grünen Kennzeichen werden immer nur dann ausgegeben, wenn die entsprechend vorgeschriebenen Genehmigungen vorliegen. Jeder Einsatz dieser Fahrzeuge, wofür die Sondergenehmigung nicht gilt, ist ein Vergehen gegen das Steuergesetz und kann strafrechtliche Folgen haben. Unabhängig vom grünen Kennzeichen ist für jedes versicherungspflichtige Fahrzeug, wenn es am Straßenverkehr teilnimmt, die entsprechend vorgeschriebene Versicherung abzuschließen. Hierfür gibt es keine Sonderregelungen.
Gruß Doc M. .. :wink:
 

GSR69

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.....so ein Mist....scheint so als ob das dann wohl nicht funktioniert...und das ganze wegen so ein paar oller Kröten für die Hängersteuer.... :rolleyes:

Danke schonmal für die Infos :thumbup:

@Phil.....nö ist nicht auf nen Verein zugelassen..... :sad:
 

Alpenbiker

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Was soll da nicht funktionieren? Das grüne Kennzeichen ist amtlich und zugelassen, der Anhänger zweckgebunden (nur für Motorräder) und den Österreichern ist es egal ob dafür in D keine Steuern bezahlt werden müssen.
Der Anhänger ist über das Zugfahrzeug (Haftpflicht) mitversichert.
Ich würde den Hänger bedenkenlos nehmen...
 

GSR69

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....aber es ist wohl nur für Sportmotorräder....also Supersport ohne Strassenzulassung oder MotoCross....meine Argumentation das ich ja auch mit Straßenzugelassenen Motorrädern auf die Rennstrecke kann wurde nur mit "ist ja Auslegungssache" kommentiert.... :dontknow:
 

Alpenbiker

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Die Erteilung des grünen Kennzeichens erfolgt zweckgebunden, wie bereits oben sehr gut vom Doc erklärt.
Und solange jetzt auf diesen Motorradanhänger auch nur Motorräder draufkommen ist die Welt in Ordnung :wink:
Ob jetzt an den Mopeds Kennzeichen dran sind oder nicht spielt gar keine Rolle, kannst ja auch mit ner zugelassenen Maschine auf die Renne...
nur darf man nicht mit diesem Anhänger zum Obi fahren und ein Gewächshaus oder dergleichen draufpacken, und selbst wenn, es interessiert niemanden :D
 
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