Geklautes Steuergerät?!?

Wesam84

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GSX-R1000-K?
Möchte mir ein GSX-R 600 L1 Steuergerät zulegen weil ich meins umprogrammiert habe, da meine Frau auch mit der 600 auf der Straße fährt möchte ich nicht dass sie mit den gemachten Steuergerät rum fährt sondern es soll alles legal sein.

Es wird mir nun ein sehr gut erhaltenes Steuergerät angeboten was wirklich wie neu aussieht (ist ja eh im Heck gut eingepackt) für wenig Geld. Meine Frage ist bekomm ich irgendwie raus ob das Ding geklaut ist? Denn darauf hab ich auch kein Bock und möchte nicht dass meine Frau damit rum fährt. Kann man es irgendwie einlesen lassen wo die Seriennummer gespeichert ist oder so?
 

gsxr1000k5lkm

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Bei der Generation ab Kilo K5, 600/750er K6 funktionieren die Steuergeräte nur im Zusammenspiel mit Zündschlüssel und Zündschloß.

Die Steuergeräte haben eine Seriennummer und im Steuergerät sollte die Softwareversion und individuelle Schlüsselnummer gespeichert sein. Also geh zum Händler, lass es auslesen, über die dort hinterlegte FIN-Nr. bekommst du die Info ob geklaut, oder nicht(KBA/Pol.).
 

Dr. Drehzahl

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da meine Frau auch mit der 600 auf der Straße fährt möchte ich nicht dass sie mit den gemachten Steuergerät rum fährt
Wem fällt das denn in einer Polizeikontrolle auf?
Halte das für übertrieben.
 

Wesam84

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GSX-R1000-K?
Es geht garnicht um eine Polizeikontrolle. Dann könnte ich den gemachten Steuergerät drin lassen denn das fällt ja auch nicht auf. Aber im schlimmsten Fall was ich niemals hoffe und es passiert ein Unfall und ein Gutachter stellt fest dass da ein gemachter Steuergerät oder ein geklauter drin ist... Dann haben wir ein Problem!

Dachte an den neuen Steuergerät machen lassen mit Wegfahrsperre deaktivieren und den alten bzw. Original Steuergerät wieder alles löschen zur Standardeinstellung
 
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BGSA

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Kein gutAchter der Welt gehe ich mal davon aus
Wird das Steuergerät anschließen . Es Auslesen und nachgucken ob es gemacht ist :)

Ich gehe zu 99.9% aus das keiner das macht ..
Ich kenne kein einzigen Fall
Noch von hören uns sagen
Noch von mr. Google :)

Das Wäre so wie wenn du lügst :)
Und die Polizei würde jeden Täter an eine Maschine anschließen :)
Lügen Detektor Style :)
 

gsxr1000k5lkm

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Kein gutAchter der Welt gehe ich mal davon aus
Wird das Steuergerät anschließen . Es Auslesen und nachgucken ob es gemacht ist :)

Ich gehe zu 99.9% aus das keiner das macht ..
Ich kenne kein einzigen Fall
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Das Wäre so wie wenn du lügst :)
Und die Polizei würde jeden Täter an eine Maschine anschließen :)
Lügen Detektor Style :)

Ich wäre da vorsichtig.... Die Versicherungen gehen ebenso wie ihre Gutachter mit der Zeit. Wenn es die Möglichkeit gibt, eine Leistung nicht erbringen zu müssen, wird da vieles dran gesetzt.
Es kommt wohl auf die Schadenssumme an, aber wenn du z.B. einen schweren Personenschaden verursachst, oder bei dir zu begleichen ist, dann kannst du gewiss sein, dass die jede Schraube zerlegen um nicht zahlen zu müssen.

Dann ist man nämlich nicht mehr der Freund der Beiträge zahlt, sondern der Feind, welcher etwas für sein Geld haben will und das fehlt bei der Aktionärsrendite und den eigenen Pfründen.

Auf der Brennsuppe kommen die auch nicht hergeschwommen....
 

Gaskranker1127

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Ich werfe mal die Frage in den Raum ob eine Änderung der Software überhaupt gerichtsverwertbar nachweisbar ist. Dazu müsste erstmal der Hersteller einen Soll-Zustand beschreiben, und ich denke nicht, dass Suzuki das macht. Kein Hersteller kann gezwungen werden, hier die Hosen runter zu lassen.
 

stuten-andi

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Also im Endeffekt musst du das Steuergerät eh bearbeiten nehmlich die Wegfahrsperre ausprogrammieren denn ich gehe davon aus das du nicht immer zu weil deine Frau mal fahren will den ganzen Schloß Satz wechseln willst . Somit ist es eh gemacht .
 

Dr. Drehzahl

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Der nächste hat ein schmutziges Visier, evtl zahlt die Versicherung nicht.
Das ne Drossel manipoliert wurde ist mit Sicherheit schonmal aufgefallen, aber Steuergerät?
Aber wenn Du unsicher bist würd ich ein neues von Suzuki kaufen, und das sicherheitshalber überprüfen lassen.
 

Lutze66

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Kein gutAchter der Welt gehe ich mal davon aus
Wird das Steuergerät anschließen . Es Auslesen und nachgucken ob es gemacht ist :)

Ich gehe zu 99.9% aus das keiner das macht ..
ich würde gar auf 100% gehen zumal dazu nicht einer in der Lage sein wird. So lange da nicht äußerlich Veränderungen zu erkennen sind wird das nicht passieren.
Dachte an den neuen Steuergerät machen lassen mit Wegfahrsperre deaktivieren und den alten bzw. Original Steuergerät wieder alles löschen zur Standardeinstellung
Damit ist ja das Thema dann auch erledigt, wenn deine Frau dann immer mit dem originalen fährt.
Bin mir grad nicht sicher, vermute aber sogar das bei einem kompletten Flash auch die Seriennummer mit kopiert wird. Dann hättest du 2 gleiche ECU.
 

Gaskranker1127

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Nein, aber ich kanns mir nicht vorstellen.
Ich hab selbst lange Software für einen großen Nutzfahrzeughersteller geschrieben. Die sind zwar weitaus aktiver mit Updates am Fahrzeug als das bei unseren Kisten der Fall ist, aber im Prinzip ist die Vorgehensweise die selbe. Der Fahrzeughersteller muss sicherstellen, dass das Fahrzeug die zulassungsrechtlichen Bestimmungen erfüllt. Tun es das auch mit einer werksseitigen Änderung der Software darf diese geändert werden. Dies wird in der Praxis durchaus gemacht (Bei Suzuki eher nicht, aber es geht ja in erster Linie ums Prinzip) und ist auch oft im Reparaturfall erforderlich. Dadurch sind unzählige unterschiedliche Softwarestände in den Fahrzeugen unterwegs, dies allein gegenüber dem Gesetzgeber offen zu legen wäre enorm aufwendig und auch nur ein aktueller Stand, nichts dauerhaft Festgeschriebenes. Die Softwarestände, die ich kenne, haben aber alle eine fixe Bezeichnung, die könnte man auslesen und so tatsächlich feststellen, ob dieser Softwarestand vom Hersteller freigegeben ist. Dies betrifft aber nur die Basissoftware.
Spannend ist, dass eben diese Softwarestände durch Parameter gesteuert werden, welche sich zum Teil auch in der Werkstatt undokumentiert anpassen lassen, und dies lässt sich vom Hersteller nicht mehr nachvollziehen.
Von daher kann der Gesetzgeber keinen detaillierten SW-Stand mit Parametrierung einfordern, da der Hersteller diese Daten überhaupt nicht hat.
Es geht hierbei aber nur um die Beschreibung eines Soll-Zustands von Seiten des Herstellers.
Was natürlich denkbar wäre, im Falle eines Falles könnte man (Gutachter, Polizei, Staatsanwalt,...) ein entsprechendes Steuergerät zum Hersteller schicken, um zu prüfen, ob der aufgespielte Softwarestand mitsamt Parametrierung in dieser Form eine Freigabe des Herstellers hat, oder eben nicht.
Ich denke, diese Auskunft muss ein Hersteller geben.
 

gsxr1000k5lkm

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Im Zuge der Homologation werden sicher auch die Grunddaten der Steuersoftware bei den Prüfstellen hinterlegt.
 

Wesam84

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GSX-R1000-K?
Hat sich eh erledigt. Hab den Typen gesagt dass ich gern sein Steuergerät bei Suzuki prüfen möchte daraufhin hat er sich nicht mehr gemeldet.

Denke das sagt schon alles !
 

Ursus

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Ich finde es gut, dass jemand darauf wert legt, dass gebraucht Teile nicht von einem gestohlenen Motorrad
stammen. Ich meinerseits würde niemals wenn auch noch so günstig mir gestohlene Teile wohlweislich
erwerben. Jedem dem das egal ist wo die Teile herkommen, wünsche ich auch bald seine Teile in Ebay
wiederzufinden.
 

gsxr1000k5lkm

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Hat sich eh erledigt. Hab den Typen gesagt dass ich gern sein Steuergerät bei Suzuki prüfen möchte daraufhin hat er sich nicht mehr gemeldet.

Denke das sagt schon alles !


Honi soit qui mal y pense.....
 
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