Tach zusammen
Mal ne Frage in die Runde ... lt. Garantie-Bedingungen seitens Suzuki dürfen ja keinerlei Zubehörteile verbaut werden die Seitens Suzuki nicht freigegeben sind sonst erlischt die Garantie.
Ist bei Euch beim Kundendienst irgendwo was vermerkt worden so in der Art ... Zubehörauspuff/Spiegel/Lenker geändert
Bei nem Kumpel (Yamaha Fahrer) war das jetzt der Fall auf der Rechnung für seine Inspektion. Macht Suzuki sowas auch?
Erlischt dann wirklich gleich die gesamte Garantie oder muss dann nicht immer ein "Kausaler-Zusammenhang" zwischen Änderung und Schaden am KRAD vorhanden sein?
Meinem Kumpel haben sie gesagt ... na durch den anderen Kupplungshebel wenn da mal ein Garantiefall mitm Getriebe kommt haste nun Pech das gleiche wennst nen Motorschaden hast weilst nen MIVV dran hast ....
Mal ne Frage in die Runde ... lt. Garantie-Bedingungen seitens Suzuki dürfen ja keinerlei Zubehörteile verbaut werden die Seitens Suzuki nicht freigegeben sind sonst erlischt die Garantie.
Ist bei Euch beim Kundendienst irgendwo was vermerkt worden so in der Art ... Zubehörauspuff/Spiegel/Lenker geändert
Bei nem Kumpel (Yamaha Fahrer) war das jetzt der Fall auf der Rechnung für seine Inspektion. Macht Suzuki sowas auch?
Erlischt dann wirklich gleich die gesamte Garantie oder muss dann nicht immer ein "Kausaler-Zusammenhang" zwischen Änderung und Schaden am KRAD vorhanden sein?
Meinem Kumpel haben sie gesagt ... na durch den anderen Kupplungshebel wenn da mal ein Garantiefall mitm Getriebe kommt haste nun Pech das gleiche wennst nen Motorschaden hast weilst nen MIVV dran hast ....