Frage zum Verkauf wegen durchtrenntem Kabel wegen AKRA

Rückflug

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Hallo,

da wir Nachwuchs bekommen, werde ich mich von meiner K6 trennen müssen. :|
Abgesehen davon, dass mir der Verkauf sehr schwer fallen wird, habe ich noch ein
anderes Problem.

Ich habe an meiner K6 einen Akra Carbon, aber nicht die lange Version, welche
eigentlich an die 1000er gehört, sondern die kurze Version für die 750er. Zusätzlich
ist das Kabel X (weiß nicht mehr welches das war) durchgetrennt. Weiterhin habe ich
den gesamtem Stellmotor ausgebaut.

Wie verhalte ich mich beim Verkauf, da das Motorrad ja so nicht im öffentlichen
Straßenverkehr bewegt werden darf? Reicht es, wenn man das in den Kaufvertrag
schreibt und den Käufer darüber aufklärt, oder würdet ihr mir raten alles wieder auf
Originalzustand umzurüsten. Der örtliche Händler würde das für mich machen. Ich
möchte diesbezüglich auf Nummer sicher gehen. Falls etwas passieren sollte, möchte ich
keinen Ärger bekommen. Wie habt ihr das gemacht?

Andererseits denke ich, das Moped verkauft sich mit Akra bestimmt besser.

Gruß
RF
 

timo1986

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also du kannst das ding so verkaufen, dem steht nichts im weg. allerdings sollte man den käufer auf derartige "mängel" (z.b. erlöschen der betriebserlaubnis, so wie in deinem fall) definitiv mündlich als auch schriftlich hinweisen. außerdem ist der verkäuferschutz für verschwiegene mängel oder sogar trügerische täuschung net angenehm. bin zufaul die § rauszusuchen. wenn du nix sagst und der käufer unterschreibt den vertrag "in gutem glauben" kann er vom vertrag zurücktreten (auch nach 6 monaten noch obwohl er km drauf gefahren). leider ist das wirklich so. ich habs selbst nicht geglaubt.

das is das selbe als wenn dich der handyverkäufer nicht auf das kleingedruckte hinweist. dann zählt das nicht. kein witz...

rüst am besten wieder um auf original pott und verschleuder die akra-anlage (vielleicht hier im forum) um die kohle wieder reinzubekommen die du fürs umrüsten zahlst. außer du findest einen dem es sch...ön egal ist, bzw. es selbst umbauen würde.

hoffe ich konnte dir helfen.
 

Rückflug

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Danke für die Antwort. Du hasst mich aber missverstanden. Ich möchte auf garkeinen Fall etwas verschweigen. Im Gegenteil, ich würde das sogar in den Kaufvertrag schreiben. Ich bin mir nur nicht sicher, ob das reicht.

Gruß
RF
 

ecki945

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Ich bin ja kein Rechtsverdreher. Nach meinem Rechtsverständniss müsste es ausreichned sein, wenn du im Kaufvertrag darlegst, daß der Auspuff nicht für das (verkaufte) Motorrad zugelassen ist; durch den Auspufftopf und die ausgebaute Auspuffklappe das Fahrzeug in diesem Zustand keine Betriebserlaubniss besitzt.

Verkaufen kann man so ein Moped ja auch. Könnte ja sein, daß der Käufer mit dem Ding auf dem Kringel fahren will.
 

Sebi2k3

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Liste doch im Kaufvertrag einfach die Umbaumaßnahmen auf und schreib dann noch dazu das dieses Fahrzeug in diesem Zustand nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden darf...

Du musst es nur schriftlich niederlegen, sonst ist das kein Problem...

Wenn jemand ein Mopped, das für die Renne umgebaut ist verkauft, hat der ja auch nichts damit zu tun wenn der Käufer damit im Straßenverkehr rumfährt... Sollte nur im Kaufvertrag ganz klar deklariert sein...
 

erny

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und wenn der potentielle käufer die umbaumaßnahme geil findet ist der hinweis im kaufvertrag ja auch nicht gerade ein fehler.
 

timo1986

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okay... um deine frage nochmal KURZ zu beantworten:

Es reicht, WENN es im Vertrag steht UND du den käufer drauf hingewiesen hast. mehr pflichten haste als verkäufer nicht.
für die, die es genau wissen wollen (BGB §433 abs. 1-2 und BGB §434 abs. 2). Damit bist du deinem erfüllungsvertrag nachgekommen und hast nen anspruch auf zahlung (BGB §433 Abs 2).
 
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