Hi!
Ich bin kein Strassenverkehrjurist und kein Versicherungsverstaendiger - aber:
Es wurde vor 2-3 Jahren das Gesetz geaendert. Nun sind nicht alle Veraenderungen am KFZ gleich ein komplettes TILT fuer die BE.
(ABE ist was anderes - gilt fuer einen KFZ-Typ (Modell); ein KFZ hat also eine BE).
Wenn man also heute ohne Spritzschutz faehrt und diser Motorrad-Typ in der ABE einen
Spritzschutz drin hat, so fuehrt das nicht gleich zum Vollstandigen erloeschen der BE!
Wenn Du allerdings was am Auspuff veraenderst, dann erlischt wohl das Abgasgutachten und das fuehrt wohl zum Erloeschen der BE.
Vielleicht gibt es aber jemanden im Internett ;-) der das genauer weiss.
(Uebrigens ist es wohl schon eine Veraenderung, wenn man sich so eine Chromblende ueber seinen 200D-Auspuffrohr stuelpt -> no BE --- vielleicht kann man
darueber 50% der 200D aus dem Verkehr ziehen?)
Ansonsten ist wohl die Haftpflicht in der Pflicht den ueber 10.000,- (oder 5.000,-)
liegenden Schaden abzudecken. So bist Du mit
eben nur jenem Betrag in der Pflicht, wenn Du
ein KFZ ohne (erloschene) BE in den Verkehr bringst.
Aber ich kann kein Gewehr oder Pistole darauf geben.
Gruesse, Has