Fahren ohne ABE

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
G

Guest

Guest
Hi Leute,
hab da mal 'ne Frage zum Fahren ohne ABE. Was passiert bei einem Unfall? Wenn ich ohne ABE fahre, erlischt doch auch mein Versicherungsschutz. Weiß jemand was drüber oder hat damit schon Erfahrungen gemacht?

[ 10. Juli 2001: Beitrag editiert von: Schwäbli ]
 
A

Anonymous

Guest
Hey Schwäbli,
Sollte man Dir nachweisen können, dass Dein Kfz, wie auch immer , zum Zeitpunkt des Unfalls nicht der Strassenverkehrsordnung enstpricht(und somit ohne Btriebserlaubniss sich bewegt). Wird Deine Versicherung sich von jeglcher Haftung zurückziehen. Ist mir selbst bei einem Unfall passiert, war überhaupt nicht lustig die Geschichte !
Versuch lieber für jeden Scheiss eine ABE zu bekommen, noch besser, lass direkt alles in den Papieren eintragen !
Gruß Chilli
icon_cool.gif
 

Suzi-Pilot

Forenmitglied
Reaktionen
0
Punkte
6
Ort
Hamm
Hi Schwäbli,
...das heißt im Klartext :
Du löhnst für alle Schäden aus eigener
Tasche. Fährst Du gar jemanden über den Haufen, zahlst Du nich nur seine Behandlungskosten, sondern evtl. dein Leben lang eine Rente für denjenigen etc.
Also..."ohne ABE" is nich zu empfehlen.
Gruß,
Micha
icon_mad.gif
icon_mad.gif
 
G

Guest

Guest
Das dachte ich mir schon. Danke für Eure Antworten. Also Endtopf nur mit ABE!!!
 
A

Anonymous

Guest
Hi!

Ich bin kein Strassenverkehrjurist und kein Versicherungsverstaendiger - aber:

Es wurde vor 2-3 Jahren das Gesetz geaendert. Nun sind nicht alle Veraenderungen am KFZ gleich ein komplettes TILT fuer die BE.
(ABE ist was anderes - gilt fuer einen KFZ-Typ (Modell); ein KFZ hat also eine BE).

Wenn man also heute ohne Spritzschutz faehrt und diser Motorrad-Typ in der ABE einen
Spritzschutz drin hat, so fuehrt das nicht gleich zum Vollstandigen erloeschen der BE!

Wenn Du allerdings was am Auspuff veraenderst, dann erlischt wohl das Abgasgutachten und das fuehrt wohl zum Erloeschen der BE.
Vielleicht gibt es aber jemanden im Internett ;-) der das genauer weiss.

(Uebrigens ist es wohl schon eine Veraenderung, wenn man sich so eine Chromblende ueber seinen 200D-Auspuffrohr stuelpt -> no BE --- vielleicht kann man
darueber 50% der 200D aus dem Verkehr ziehen?) :)

Ansonsten ist wohl die Haftpflicht in der Pflicht den ueber 10.000,- (oder 5.000,-)
liegenden Schaden abzudecken. So bist Du mit
eben nur jenem Betrag in der Pflicht, wenn Du
ein KFZ ohne (erloschene) BE in den Verkehr bringst.

Aber ich kann kein Gewehr oder Pistole darauf geben.

Gruesse, Has
 
A

Anonymous

Guest
Hi,

soweit ich das in Erinnerung habe, muss bei einem Unfall das nicht ABE-Teil dann auch eine Auswirkung auf diesen haben, damit die Versicherung sich weigern kann.

Bremsbelege ohne ABE wäre jetzt ein ganz krasses Beispiel bzg. Bremsweg etc. .
Fehlender Spritzschutz bei einer "Folgeverletzung" (Kind mit Kopf richtung Federbein gepresst).

Auspuff könnte Leistungssteigernd sein. Dies würde bei zu hoher Geschwindigkeit evtl. mit angerechnet.
Bei einer 125er, welche dann deutlich schneller fährt wäre dies ein absolut grober Vorsatz.
Ob aber bei einem Kilogixxer die 2 PS den Braten fett machen ?
Bei einer Untersuchung würde man dann auf jeden Fall die entsprechenden Punkte bekommen.

Wie immer sind alle Informationen ohne Gewähr.

Grüße,
D. Spatz
 

Roman1

Neu an Board
Reaktionen
0
Punkte
1
Hallo,

Nach der seit 01.01.1994 gültigen Fassung des § 19 Absatz 1 StVO erlischt die Betriebserlaubnis nur, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die 1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird, 2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder 3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

gefunden in: http://www.weikopf.de/Datenbank/urteile/db_urteile/u2_175.htm

Gruss Roman
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Oben