führerschein

K2er

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servus
hab da mal eine frage !
ich habe jetz seit 30,08,2007 meinen motorradführerschein und fahre auch seid dem mit einem motorrad ist aber leider gedrosselt! :cry:

aber ab wann darf ich dann offen fahren weil ich habe im internet gelesen das wenn man den A1 also mopped führerschein gemacht hat mit sechszehn das man dann ein jahr früher offen fahren darf ! und dann bin ich ja schon hinterdran dann dürfte ich ja nach dieser aussage schon offen fahren !

und das man beim umtragen des führerschein´s auf offen unterscheiben muss das man 1600 kilometer mit einem gedrosselten motorrad gefahren ist ! und das habe ich ja schon zweimal gefahren , habe schon 3650 km gefahren !

was meint ihr dazu ? was könnt ihr mir darüber sagen ? meint ihr ich soll es mal bei der zulassungsstelle versuchen ihn umgetragen zu bekommen ?

grüße aus dem sonnigen bodersweier 15°C plus schon zwei tage mit dem motorrad unterwegs
 

rflx

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ab 30.08.09 darfst du offen fahren.

bin mir da zu 100% sicher, weil das hab ich gestern nämlich auch gemacht :p

fs gemacht am: 03.03.07 -> offene Leistung: 03.03.09

lg, Daryl
 

nomis

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Na dann Feuer frei Jungs
 

sammy96

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das mit einem Jahr ist Quatsch.
Ich hatte auch den A1 und musste dann trotzdem mit A Schein 2 Jahre gedrosselt fahren.
Das schaffst du schon ;)
 

Casper-82

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Meines Wissens muss man auch nicht auf die Zulassungstelle um was umzutragen oder was nachzuweisen wie viel km man schon gefahren ist.
Ich hab auf jeden fall nix auf der Zulassungstelle schreiben lassen.
 

goebelmeier

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Drehe einfach mal den Führerschein um. Spalte 10 bei Klasse A (unteres Moped) zeigt ein Datum. Und das ist sicher 30.08.09 - wie rflx schon sagt. Erst ab diesem Datum darfst Du offen fahren. Sonst Straftat - Fahren ohne Fahrerlaubnis. Umtragen musst Du bei der Führerscheinstelle nichts mehr. Klasse A ist ab dem angezeigten Datum automatisch gültig.
Das mit den Kilometern war früher.... Um die Fahrerfahrung nachzuweisen, um aus Klasse 1A die Klasse 1 zu machen.
Wirst die Zeit wohl absitzen müssen...
 

sbdw

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kann goebelmeier zustimmen, kilometernachweis war früher, nach 2 jahren darfst du automatisch offen fahren ohne umschreiben, war bei mir auch so ;)
lediglich das eingetragene datum ist das erwerbsdatum der fahrerlaubnis für die entsprechende klasse.
da ich mit 18 den A gemacht hab ist dieses datum im ersten bereich von A eingetragen und heißt so viel wie gedrosselt, nach 2 jahren darf man dann offen fahren, das datum steht aber nirgends ;)
der zweite bereich bei A ist für die leute die den mit 25 oder älter gemacht haben und direkt offen fahren dürfen ;)
 

Viech

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goebelmeier schrieb:
Drehe einfach mal den Führerschein um. Spalte 10 bei Klasse A (unteres Moped) zeigt ein Datum. Und das ist sicher 30.08.09

Falsch, da steht nix drin. Wie soll das auch gehen? Das Datum, an dem du die Fahrprüfung bestanden hast, wird vom Prüfer von Hand eingtragen, wie soll dann das Datum hinter das dicke Moped kommen? Die Fräuleins auf der Führerscheinstelle können ja nicht wissen, wann die Fahrprüfung bestanden wird und dann 2 Jahre dazu rechnen... :?
Umschreiben und so n Kram gibts auch nicht mehr. Einfach das Datum links oben + 2 Jahre und ab da darfst du offen fahren.

Gruß Viech
 

digitalgas

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Also Du darfst 2 Jahre nach der Prüfung offen fahren. Wenn Du das 25. Lebensjahr vor Ablauf der 2 Jahre erreicht hast, kannst Du eine "offene" Prüfung machen und darfst nach Bestehen offen fahren. Es gilt immer der Tag der Prüfung, das Datum wird handschriftlich vom Prüfer eingetragen.
(Auf der Rückseite oben links) Es ist nichts weiter zu tun, Eintragungen im FS sind eh nicht möglich.
 

K2er

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vieln dank jungs! noch fünf monate gedrosselt fahren ! so ein käs
 

mic1000

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hehehe..Ich habe meine Drossel orginalverpackt zu meinem ersten und zweiten neuen Motorrad bekommen und später orginalverpackt mit verkauft.Ich hatte ja mal eine 1000er K3 mit 34ps und vorher eine 600 K2 mit 34ps...is klar ne.
 

Motorrad_FANATIKER

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mic1000 schrieb:
hehehe..Ich habe meine Drossel orginalverpackt zu meinem ersten und zweiten neuen Motorrad bekommen und später orginalverpackt mit verkauft.Ich hatte ja mal eine 1000er K3 mit 34ps und vorher eine 600 K2 mit 34ps...is klar ne.

Du bist ja ein ganz toller :roll: :roll: :roll:


Das Datum, ab wann derjenige offen fahren darf, kann übrigens auf dem Führerschein aufgedruckt sein, wenn derjenige einen vorläufigen Führerschein bekommt, da die Beamten ja bekanntlich nicht die schnellsten sind, oder aber man seinen FS verliert und nen neuen nach Hause geschickt bekommt.
 

1000erk7k4

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Meine vorteile seinerzeit wegen dem 80er Führerschein
halbierte Pfilchtstunden bei Auto u. Motorradführerschein und keine Probezeit
aber musste trotzdem 2Jahre 34 ps fahren

alle Angaben ohne Gewähr
 

Motorrad_FANATIKER

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Probezeit fällt nur einmal, heißt da ich meinen A1 Führerschein mit 17 bestanden habe, fiel für mich weder beim Auto-Lappen 3 Jahre später, noch bei meinem Motorradführerschein vor 3 Jahren keine Probezeit mehr an. Die Anzahl der Stunden(Theorie und Praxis) ist vorgeschrieben, waren aber natürlich verkürzt, genaue Anzahl weiß ich jetzt nicht mehr, aber nach der 1. Fahrstunde auf dem großen Bock wurde ich zur praktischen Prüfung angemeldet. Hat also nur 14 Tage+Theoriestunden gedauert.
 

rflx

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Die Probezeit die du ansprichst (Motorrad_fanatiker) hat nichts mit der Begrenzung auf 34 PS zu tun, sondern einfach nur die Zeit mit 0,0 Promill etc.

Und die Zeit in der du deinen Schein gemacht hast hat au nix zu heißen,
habe Auto + Hänger + Mopped in 14 Tagen gemacht (tag der anmeldung bis Lappen in der Hand)

Die 100% korrekte Antwort habe ich und andere bereits oben im Thread geschrieben ;)

lg, Daryl
 

Motorrad_FANATIKER

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Ist mir schon klar, dass die Probezeit und die 34PS-Regelung zwei verschiedene Paar Schuhe sind. Meine Antwort bezog sich auf die von 1000erk7k4. Da seine Angaben ohne Gewähr waren. Zudem sprach ich von einer "normalen" Fahrschule" bei der man normalerweise erst seine Theoriestunden machen muß bevor man auf das Motorrad gelassen wird. Und demnach dauert es im Minimalfall nunmal 14 Tage+Theorieunterricht. Da die Bearbeitungszeit vom einreichen des Führerscheinanwärters bis zum Termin der Fahrprüfung in der BRD (leider) bei 14 Tagen liegt. Da es aber auch sogenannte "Express- bzw. Ferienfahrschulen" gibt, kann diese Zeit natürlich variieren.


mfG :)
 

digitalgas

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Also der Führerschein ist in 14 Tagen zu machen. 2 x Unterricht maximal am Tag=
ohne Vorbesitz B 14x A 4x ; Sonderfahrten: 5-4-3
mit Vorbesitz B 6x A4x ; " : 3-2-1

Der Prüfauftrag vom SVA erfolgt bei Verzicht auf den Führerschein am Prüfungstag, innerhalb von 24 Std. Das variiert in den Bundesländern erheblich. Das man erst Theorie machen muss, damit man fahren darf ist eine Ausrede der Fahrschulen wenn sie zu viel zu tun haben.

Hang loose
 

doohenne

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na daheeme
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Vom Ordnungsamt und auch von der Fahrschule wurde mir damals gesagt,daß ich es nicht umschreiben lassen muß.Tja mit meiner Neuen den 1. Tag unterwegs,dann kam eine Verkehrskontrolle und ich hatte Theater mit dem Typen.Hatte vorher einige Kontrollen und da war nix,aber der Typ hat sich fast bekackt.Hab dem mehrfach erklärt,daß ich damals extra beim O-Amt nachgefragt hab und ich nix mehr machen brauchte.Er war nach Einschreiten eines älteren Kollegen dann kulant und ließ mich fahren mit einem Mängelschein.Eigentlich hatte der erst vor mich absatteln zu lassen.Naja,die Racingtüte hat der Gott sei Dank nicht mitbekommen. :twisted: Mußte dann zum O-Amt und die bestätigten mir,daß es früher so war und die Anordnungen dafür öfter mal wechseln.Schön,nun kostete mich das wieder sinnlos Kohle und nun hab ich so eine beschissene Plastikkarte. :x
Also ich würde an deiner Stelle beim O-Amt nachfragen und mir das notfalls schriftlich bestätigen lassen.So biste auf der sicheren Seite.Weißt schließlich nie wo sie dich vielleicht anhalten und was für einen Trollo du grad vor dir hast.Denn selbst,daß man sehn konnte ich hab den Schein schon ca. 3 Jahre,hat den nicht interessiert. ;)
 
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