Quelle: motorradonline.de
Wechselkennzeichen verschiedene Motorräder ein Schild
Hübsch hässlich. Die neuen Wechselkennzeichen bestehen aus drei Teilen: den fahrzeugbezogenen, je mit Aufkleber der Hauptuntersuchung (1 und 2), sowie dem gemeinsamen Kennzeichenteil mit Zulassungsstempel.
Die Idee ist genial“, meint Christoph Gatzweiler vom Industrie-Verband Motorrad Deutschland. Wer zwei Motorräder besitzt, braucht nur ein Kennzeichen. Das Nummernschild schraubt er an das Krad, das er gerade fahren will. Nur für das teuerste Bike, zum Beispiel eine Kawasaki ZZR 1400, zahlt er Steuer und Versicherung. Die Ninja 250 als Zweitmotorrad läuft fast umsonst mit. So weit der Plan.
Denn was in Österreich und der Schweiz funktioniert, klappt leider nicht in Deutschland. Der Bundesrat hat im Dezember eine wesentlich kompliziertere Variante des Wechselkennzeichens durchgewinkt, die im Sommer in Kraft tritt. Die Gründe für die zahlreichen Änderungen sind vielfältig. Finanzminister Wolfgang Schäuble möchte nicht auf Einnahmen aus der Kfz-Steuer verzichten. Alle Fahrzeuge - ob mit oder ohne Wechselkennzeichen - werden deshalb gleich besteuert. Ein finanzieller Anreiz fürs Wechselkennzeichen fehlt somit.
Auch die Mehrheit der Assekuranzen, soweit bislang bekannt, zieht nicht mit. In Deutschland schreibt kaum ein Kfz-Versicherer schwarze Zahlen. Die durchschnittlichen Prämien sind nach einem Preisverfall auf dem Niveau der 80er-Jahre angelangt. Wir sehen keine Vergünstigungen im großen Rahmen“, so Christian Lübke vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft. „Auch bei der Zielgruppe erkennen wir keinen Massenmarkt.“ Das klingt nicht nach Rabatten, die übliche Boni für ein Zweitfahrzeug übersteigen. Allerdings will die ADAC-Versicherung ein „attraktives Angebot“ unterbreiten, so Pressesprecher Jochen Österle. Mal schauen.
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Kennzeichen
Aber besser nicht auf ein deutsches Wechselschild. Während Österreicher und Schweizer mit einem Kennzeichen auskommen, das am jeweils genutzten Fahrzeug angebracht wird, ist es in Deutschland anders. „Die Übernahme der österreichi-schen Regelung, wonach die Fahrzeuge desselben Halters das vollständig gleiche Kennzeichen führen, hätte die grundlegen-de Änderung der Register des KBA, der Zulassungsbehörden und der Versicherer sowie des Kraftfahrzeugsteuerverfahrens erfordert“, so die Begründung im Entwurf.
Deshalb besteht das deutsche Wechselschild aus zwei Teilen: Ein sechs Zentimeter schmales Stück mit dem Stempel für die Hauptuntersuchung verbleibt am jeweiligen Motorrad. Das größere Kennzeichen mit dem Aufkleber der Zulassungsstelle, das 18 Zentimeter in der Breite misst, wird an das eine oder andere Bike geschraubt. Das Motorrad, das nur den schmalen Teil trägt, ist nicht für den Straßenverkehr zugelassen und darf nicht auf öffentlichen Flächen geparkt werden. Der Gesetzgeber hat das fällige Bußgeld gleich festgelegt: 40 Euro fürs Abstellen und einen Punkt.
Die Gesamtbreite des zweiteiligen Wechselkennzeichens erreicht mit 240 Millimetern wieder Kuchenblechformat. Eine Größe, die seit Einführung der verkleinerten, 18 Zentimeter breiten Kennzeichen für Motorräder im April 2011 der Vergangenheit angehören sollte. Und das Ganze sieht auch noch scheußlich aus. Obendrein braucht es für das Wechselschild neue Kennzeichenhalter. Ganz abgesehen von den zusätzlichen Gebühren, die für zwei Bikes sechs Euro betragen. Dabei stehen die Preise für die Schilder noch nicht fest. Bei Wechselnummern sind Saison-, Kurzzeit-, Ausfuhrkennzeichen und rote Nummern ausgeschlossen, historische Kennzeichen jedoch erlaubt. Zudem dürfen nur Fahrzeuge der gleichen Klasse die Wechselkennzeichen tragen, also Pkw und Pkw. Oder Motorrad und Motorrad. Fazit: kein Vorteil. Nirgends.