Thoryk
Bekannter User
Danke für das Bild Doc! Herrlich! :rofl:
Das NRW-Gesundheitsministerium darf nicht länger vor dem Verkauf nikotinhaltiger E-Zigaretten warnen.
Das Argument, die Produkte seien als Arzneimittel ohne Zulassung anzusehen, ist nicht rechtens, urteilte das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster (Az.: 13 B 127/12).
Die nikotinhaltigen Flüssigkeiten, die in der elektrischen Zigarette verdampfen und inhaliert werden,
sind kein Arzneimittel, heißt es in dem „unanfechtbaren” Beschluss. Die E-Zigarette habe keinen therapeutischen Zweck.
Das NRW-Gesundheitministerium hatte im Dezember 2011 vor nikotinhaltigen E-Zigaretten gewarnt, da diese als Arzneimittel anzusehen,
aber nicht zugelassen seien. Der Handel mit nicht als Arzneimittel zugelassenen E-Zigaretten sei strafbar.
Dagegen stellte das Gericht in Münster fest, das nikotinhaltige Liquid für E-Zigaretten erfülle nicht die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Einstufung als Arzneimittel,
weil nicht die Entwöhnung vom Nikotinkonsum im Vordergrund stehe. Auch habe die E-Zigarette nebst Zubehör „keine für ein Arzneimittel erforderliche therapeutische oder vorbeugende Zweckbestimmung“.
Bei elektronischen Zigaretten wird eine verdampfte Flüssigkeit inhaliert, die in der Regel Nikotin und andere Substanzen enthält. E-Zigaretten bestehen aus Gehäuse, Batterie,
einem elektrischen Vernebler und einer Kartusche, die der Raucher selbst einsetzt. Wie riskant die E-Zigarette ist und welche langfristigen Schäden drohen, gilt als wissenschaftlich noch nicht ausreichend erforscht.
SKL hat geschrieben:
Sind hier ja nicht in China.