Drosseln und Tüv Abnahme

BlackMonster

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Hi,

wenn die Maschine gedrosselt wird muss sie ja anschließend vom TÜV abgenommen werden.

Wo wird die Drosselung eingetragen? Im Fahrzeugschein?

Die Maschine ist aber abgemeldet (nach Kauf) d.h. Fahrzeugschein ist nicht mehr "gültig" und noch nicht auf mich geschrieben.

Ich mach das zum Ersten mal und habe keine Ahnung davon. :heul: :)

gruß
 

Undertaker

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Der Tüv macht eine Änderungsabnahme über den Einbau der Drosslung und erstellt dir dann das Gutachten. Damit rennst zusammen mit dem Brief und evt. alter Zulassung zur Zulassungsstelle und lässt dir einen neuen Fahrzeugbrief ausstellen und die Änderung eintragen.
Im Fahrzeugbrief sollte nix geändert werden, das wird meistens nur gemacht, wenn die Maschine bei Neukauf gleich gedrosselt wird und dann zum ersten mal angemeldet wird.
 

BlackMonster

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Ah okay.

Fahrzeugbrief muss bei mir auch noch neu ausgestellt werden. (ist voll)

also drosseln => versicherung (versichern) => zulassungstelle (neuen Fahrzeugschein und neuen Fahrzeugbrief holen)

oh man... ^^ bürokratie :autsch:
 

Undertaker

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BlackMonster schrieb:
Ah okay.

Fahrzeugbrief muss bei mir auch noch neu ausgestellt werden. (ist voll)

also drosseln => versicherung (versichern) => zulassungstelle (neuen Fahrzeugschein und neuen Fahrzeugbrief holen)

oh man... ^^ bürokratie :autsch:


Jaa hophop, die Saison hat schon begonnen :sun:
 
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