Der neue OwI-BKAT ab 01.05.2014

PatrickBerlin

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Hallo,

ab dem 01.05.2014 tritt das neue Punktsystem in Kraft und somit auch die neue Tatbestände und Bußgelder was OwI's angeht.

Eine gute Nachricht für uns Biker, wer den dB-Eater nicht drin hatte musste ja immer mit 50 Euro und 3 Punkten rechnen. Ab dem 01.05.2014 sind das nur noch 50 Euro und KEINE Punkte mehr.

Also noch einen Monat brav bleiben und danach kostet es halt nur noch Geld.


MfG


Patrick
 

Baccer

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Ich glaube das wird viele Anwohner nicht freuen. Weil die Punkte haben ja viele Abgeschreckt ohne zu fahren.

gesendet via Handy
 

PatrickBerlin

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Das stimmt ^^ Aber Gesetz ist nu mal Gesetz :D :D:D:D:D:D:D
 
G

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Guest
Und als Wiederholungstäter wirst Du dann erschoßen...........weil ich glaube net wenns damit einen mehrere male erwischen das des dann nur bei 50 €uronen bleibt :sick:
anderer seits wennst die 50 € brennt hast, is für die dann der Fall erledigt oder so, egal mal abwarten bis die ersten Ergebnisse kommen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

KNY

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Ich finde es beruhigend nicht mehr mit Punkten rechnen zu müssen. Meine Tröte (Shark Street GP Carbon) hat zwar dB-Killer drin, aber der Pot ist ja von Haus aus schon zu laut. Und im Zweifel ahnden die das ja genau so. Konnte zu diesem Thema nie eine verlässliche Info bekommen. Der letzte Polizist mit dem ich drüber gesprochen habe hat sogar zugegeben das er sich selbst nicht sicher ist wie das zu handhaben wäre und er mich deshalb auch fahren lässt. Sei ja schließlich ermessenssache...
 

halligalli

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Als Faustregel gilt: Wer gegenwärtig mit zu lautem Auspuff erwischt wird, sollte mit 50 bis 135 Euro und bis zum Beginn der kommenden Saison mit drei bis vier Punkten rechnen. Ab dem 1. Mai 2014 ist mit ein bis zwei Punkten zu rechnen. Jeder Biker läuft darüber hinaus Gefahr, dass die Maschine stillgelegt und bei gravierenden technischen Veränderungen sichergestellt wird. Daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern.

Also das habe ich gerade dazu gefunden. Das Problem dabei ist,
Die offene Brülltüte ist das Lieblingsthema der Biker an Stammtischen und in Internetforen. Keine Frage wird derart häufig und intensiv diskutiert. Aber selbst Juristen können keine klare Antwort geben.
Die Erlebnisse und Erfahrungen der kontrollierten Biker sind nämlich völlig unterschiedlich. Von einer einfachen Verwarnung, über Bußgelder zwischen 25 und 135 Euro, keine oder gar vier Punkte in Flensburg, bis zur Stilllegung und Beschlagnahme des Motorrades ist die ganze Bandbreite von Fällen vertreten. Die Strafen werden je nach Bundesland unterschiedlich bemessen, oft genug hängt ihre Höhe schlicht vom Amtseifer des kontrollierenden Beamten ab.
Und unsere rechtsunkundigen Biker fragen sich, warum oftmals identische Fälle völlig unterschiedlich geahndet werden? Nur darauf ist die Antwort einfach: Es gibt bis heute keine feste gesetzliche Regelung oder gesicherte Rechtsprechung zu dem Thema.

Also Vorsicht mit
es gibt keine Punkte, sondern kostet nur 50€
;)
 

sunc93

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Ich schaue mal ob mir nicht ein kleiner Vogel zwitschert wie in Berlin und Brandenburg die verwaltungsanweisung ist
 

PatrickBerlin

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Ich bin kein Singvogel ^^ eher Albatros ^^
 

halligalli

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Ich versteh das ganze immer noch nicht so richtig.
Wie viel db darf man denn legal haben?
Ich habe nun diesen Artikel gefunden, indem steht das:
STANDGERÄUSCHMESSUNG: Das Mikrophon wird in Höhe der Auspuffmündung im Winkel von 45 Grad zur Fahrzeuglängsachse und im Abstand von 0,5 Metern positioniert. Gemessen wird die Lautstärke bei halber Nenndrehzahl – bei der K 1200 S, die ihre Maximalleistung bei 10250/min entwickelt, somit bei 5125/min. Als Ergebnis zählt der höchste von drei Messwerten, gerundet auf volle dB (A). Der in den Papieren eingetragene Wert beträgt 94 dB (A). Als Toleranzgrenze für Überprüfungen in Verkehrskontrollen durch die Polizei sind bis zu 5 dB (A) mehr zulässig. Allerdings können die Ordnungshüter bei berechtigten Zweifeln bezüglich der Legalität der angebauten Auspuffanlage bereits bei geringeren Überschreitungen das Motorrad zu einer offiziell gültigen Fahrgeräuschmessung auf einem dafür geeigneten Gelände vorladen – die Standgeräuschmessung am Straßenrand gilt vor dem Gesetz nicht als maßgebend.

Heißt das, wenn ein Auspuff mit 94db eingetragen ist und es werden 94 db gemessen, dass kann mir die Polizei gar nichts?
Weil weiter unten heißt es:
FAHRGERÄUSCHMESSUNG: Als Messstrecke dient eine große Fläche mit Normasphalt, die im Umkreis von 50 Metern keine schallreflektierenden Gegenstände aufweisen darf. Das Motorrad fährt im zweiten und dritten Gang mit exakt 50 km/h (± ein km/h Toleranz) an die Messstrecke (siehe Abbildung oben) heran. Der Fahrer zieht am Anfang der Strecke das Gas voll auf und beschleunigt bis zum Ende der Strecke durch. In jedem Gang werden zwei Vorbeifahrten von rechts und zwei von links aufgezeichnet. Die insgesamt acht Messwerte werden gerundet und dann ein dB (A) Toleranz abgezogen. Der Mittelwert daraus ergibt den alles entscheidenden Fahrgeräuschwert, der bei Nachprüfungen höchstens ein dB über dem momentan gültigen Grenzwert von 80 dB (A) liegen darf.

Also gelten die 80db immer? Oder gilt der Wert der eingetragen ist und die 80db dann, wenn der eingetragene Wert um 5 db überschritten wird?
 

sunc93

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Mensch
Haben sie sich ein schallpegelmessgerät gekauft ...
Dolle Aktion :D

Die Strafen sind übrings der alte rechtsstand :)
 

sunc93

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Naja 3 oder 5 Dezibel sind Toleranz

Schaut euch vorallem an wie eine Messung auszusehen hat ...
Die meisten Messungen die gemacht werden scheitern schon daran das sie direkt an der Straße gemacht werden. ...
Also schön Fotos für den Anwalt schießen. ...
 

Nico_GSR

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gsr_750
Wie sieht der Sachverhalt eig. aus wenn man einen anderen DB-Killer drin hat?

Ich hab eine Leovince Factory R evo 2 Topf und der ist mir zu leise aber ohne Killer ist er dermaßen laut das es keinen spass macht zu fahren weil man immer Angst hat das die Bullen einem im Nacken hängen... zu mal ich finde das man ohne Killer weniger Leistung hat!?!?!?

So hab ich mir einen anderen bestellt der eig. für eine GSX-R 1000 ist aber trotzdem passt.
In der ABE (die man ja mitführen muss) steht das es der Killer 52b mit 35mm Durchmesser ist aber ich hab jetzt den 52c mit einem Durchmesser von 40mm (bringt zwar nicht viel aber schon einwenig voller im Sound)

Messen die Bullen den Durchmesser nach oder reicht es das die sehen das einer drin ist und ich sag mal soooo laut ist der Topf jetzt damit auch nicht???
 

Fungus

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Naja 3 oder 5 Dezibel sind Toleranz
Ja Toleranz
hat man ja immer,geht ja auch garnicht anders....

[/QUOTE]
Schaut euch vorallem an wie eine Messung auszusehen hat ...
Die meisten Messungen die gemacht werden scheitern schon daran das sie direkt an der Straße gemacht werden. ...
Also schön Fotos für den Anwalt schießen. ...[/QUOTE]
Jap, immer Fotos machen!!!

Und was haben dann die 80db bei einer Fahrgeräuschmessung damit zu tun?

Keine Ahnung!
Wie oben gesagt...
 

Fungus

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Wie sieht der Sachverhalt eig. aus wenn man einen anderen DB-Killer drin hat?
Wenn sie für deinem ESD vorgesehen sind, sollte das in Ordnung gehen, so lange du nihct über die DB drüber brist, was dein Fahrzeug haben darf!

Messen die Bullen den Durchmesser nach oder reicht es das die sehen das einer drin ist und ich sag mal soooo laut ist der Topf jetzt damit auch nicht???
Das wird dir wohl logischerweise keiner zu 100% sicher sagen können...
 

sunc93

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Also eigentlich sind diese ganzen standmessungen für'n Arsch
Weil eig ist das Fahrgeräusch entscheidend
Da man das aber nur unter unglaublichem Aufwand messen kann, hat man entschieden
Macht ne standmessung
Ist die zu Laut gilt auch das Fahrgeräusch als zu laut
 

Gladbacher

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Man könnte sich ja auch einfach mal einen Auspuff eintragen lassen.
Dann ist man damit schon mal durch den Tüv.

Ob es wirklich hilft:dontknow:
 
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