gizmo
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Verkehrssünden in Frankreich sollen künftig auch im heimatlichen Deutschland geahndet werden.
Nach Informationen des Auto- und Reiseclubs Deutschland (ARCD) in Bad Windsheim soll das Abkommen
am 1. April 2006 in Kraft treten. Vorsehen müssten sich in erster Linie Geschwindigkeitssünder auf französischen Autobahnen.
Sie stellen immerhin ein Viertel aller ausländischen Raser.
Bislang wurden Bußgeldbescheide über die Grenze hinweg nicht zugestellt.
Nicht betroffen sein sollen bis auf weiteres Falschparker, weil die Strafverfolgung erst ab einem Bußgeld von 70 Euro geplant sein.
(Quelle: Auto am Sonntag 02.04.2006)
Nach Informationen des Auto- und Reiseclubs Deutschland (ARCD) in Bad Windsheim soll das Abkommen
am 1. April 2006 in Kraft treten. Vorsehen müssten sich in erster Linie Geschwindigkeitssünder auf französischen Autobahnen.
Sie stellen immerhin ein Viertel aller ausländischen Raser.
Bislang wurden Bußgeldbescheide über die Grenze hinweg nicht zugestellt.
Nicht betroffen sein sollen bis auf weiteres Falschparker, weil die Strafverfolgung erst ab einem Bußgeld von 70 Euro geplant sein.
(Quelle: Auto am Sonntag 02.04.2006)