Blitzer von hinten ???

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Anonymous

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Hi Leute,

bin letzte Woche recht zügig unterwegs gewesen und hab am rechten Straßenrand einen Passat-Kombi gesehen, der geblitzt hat (ist ja in Berlin nix neues mehr).

Das merkwürdige dabei war, dass ich nicht die sonst übliche rote Blitzleuchte gesehen habe, sondern eine Art Stetoskop in meine Fahrtrichtung erkannte.

Kann es sein, dass zunehmend von hinten geblitzt wird ? Ich hatte dazu mal irgendwas in den Nachrichten gehört (naja, von den Bullen auf zivilen Bikes mal abgesehen).

Erschwerend kommt hinzu, dass mein Kennzeichen in einem kleinen Kennzeichenkasten eingebaut ist und ich es deswegen nicht in der Mitte umknicken kann. Und alle anderen Tips, z.B. mit Haarspray einsprühen, kannste vergessen.

Bis dann,

Espe
 

Dr. Frank

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Hi

Keine Sorge !

Bei uns ( in der Eifel ) wird von hinten geblitzt oder gelasert und 300m später rausgewunken und die Personalien aufgenommen- da hat man keine Chance.

Aber die müssen sagen ( beweisen ) wer der Fahrer war- Das ist kaum möglich, weil an diesen Tagen fast immer mehrere Leute das Mopped gefahren haben
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!

Nun denn never mind & CUlater
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Dr. Frank

[ 31. Juli 2002: Beitrag editiert von: Dr. Frank ]</p>
 

PowerbikeGSXR

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Hi an alle!

Euren Optimismus kann ich leider nicht ganz teilen. hatte selbst auch schon das Vergnügen, mit meiner damaligen Bandit 1200 von "hinten" geblitzt zu werden. Inner 70er-Zone zum Glück nur 24KM/H nach Abzug Toleranz zu schnell.

Aber die Fotos..ich sag nur: Kennzeichen, Schilder (70er) und auch das Gesicht (allerdings mit klarem Visier)..waren perfekt zu sehen. Ein Leugnen hätte keinen Zweck gehabt, da auch meine Brille..perfekt abgelichtet war.

Also..bei allem Spaß am Heizen..wenn sowas bekannt ist, ode man meint, da könnte auch einer von Hinten am Blitzen sein, würde ich sofort (!) vom Gas gehen!
Nebenbei, hab ne Story vom Bekannten gehört.

Den haben sie in der Ortschaft mit Tempo 100 (!!) von hinten geblitzt. Er war noch nicht mal ausgezogen zu Hause, da waren die Freunde in grün schon vor der Tür!

Ergebnis: Lappen erstmal weg!

also, mag nach wie vor selten sein, aber..unterschätzt die scheiss Hintenblitzer nicht!

Und..auch wenn man sagt, ein anderer fuhr..wer von euch hat Bock auf nen Fahrtenbuch???

Gruß, achim
 

Gsxr-Racer

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Hallo Espe!

Solange dich keiner Angehalten hat,so das man sagen kann du warst zu schnell,würd ich sagen das man dir nichts kann!Denn nen Foto mit Helm,ist halt schlecht zu Beweisen das du gefahren bist!
Anders wäre es gewesen,wenn "Sie" dich gleich danach Angehalten hätten!Denn dann hätte man ja den Fahrer Ermittelt,und somit wäre die Anzeige da!
Also Abwarten und Gixxer weiterfahren!!!
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Grüße Gsxr-Racer!
 

marco1

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hi espe,

die gesetzeslage ist hier eindeutig. wenn du von hinten geblitzt wirst kann man nur den halter ermitteln, und das bist ja wahrscheinlich du selbst. dann mußt du als halter angeben wer mit deinem bike gefahren ist. kannst du dazu keine information geben wird dir wie powerbike gsxr schon schreibt ein fahrtenbuch auferlegt.

also aufpassen.

ciao marco
 

rookie

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du kannst aber auch den gebrauch von deinem zeugnissverweigerungsrecht machen: wenn z.b. ein familienangehöriger gefahren ist (deine mutter, oma, bruder o.ä.
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, brauchste die nicht zu belasten!

oder war da nicht in diesem zeitraum dein kumpel aus ungarn (sicherheitshalber kein eu-land angeben!) bei dir zu besuch und hat sich an dem besagten tag dein moped/auto ausgeliehen? musst dir dann noch irgendeinen ungarischen namen mit adresse (braucht ja nicht zu stimmen!) aus dem netz aussuchen und den jungs servieren!

es funzt garantiert! alles schon zig mal durchgetestet. diesen aufwand treiben die nicht, um im (osteuropäischen) ausland jemanden wegen einer geschwindigkeitsüberschreitung zu belangen.

in einem solchen falle wird das verfahren IMMER eingestellt.

rookie
 

Bender

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Mir hat mal jemand gesagt, für Motorräder gäbe es keine gesetzliche Grundlage für ein Fahrtenbuch. Man könne also gar keines aufgebrummt bekommen. Weiß das jemand genauer?

Gruß...
 
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Hi,
Wenn nach ungefähr 14-Tagen bei dir zu Hause noch kein Formular eingegangen ist, brauchst du dich
nicht mehr zu erinnern, wer gefahren ist, hat man
halt vergessen. Rookie hat Recht, nur sollte man nicht sagen, ich verweigere die Aussage, weil ich weiß wer der Fahrer ist. Das wird als Behinderung bei den Ermittlungen angesehen. Man gibt einfach keinerlei Kommentar zur Lage ab wer mit den eigenen Fahrzeugen alles fährt, grundsätzlich nicht. Fahrtenbuch wird meist aber erst bei groben Verstößen und Mehrfachdelikten (Punktekonto mit plus in Flensburg) verlangt und auch richterlich durchgestetzt, gedroht wird aber fast immer von den Gemeinden oder Städten damit. Also nicht einschüchtern lassen. Übrigens machen die neuen Geräte sehr schöne Fotos auch durch getönte Visiere. Sturmhaube und/oder Atemschutz für die Nase wirken dem aber genügend entgegen. Am Nummernschild würde ich niemals was manipulieren, nichtmal knicken, damit macht man die Grünen nur aufmerksam auf sich und es könnte als Urkundenfälschung ausgelegt werden, wenn einem nachgewiesen werden kann, daß es der Verschleierung dient, das können die allemal. Dann lieber gar kein Nummerschild, ist nur eine Ordnungwidrigkeit mit ca. 20 €, hat man unterwegs verloren und nicht bemerkt. Das beim Aufsteigen aufn Hobel jemand das gecknickte Nummernschild übersieht, (waren natürlich nur andere) ist eher unglaubhaft.

Gruß
 

rookie

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in dem punkt muss ich duke widersprechen:
man muss bei der polizei sagen: "ich mache gebrauch von meinenem zeugnissverweigerungsrecht" nicht mehr und nicht weniger. das ist absolut legal und wird NICHT als behinderung der ermittlungen gewertet.
wenn du kein kommentar abgibst, dann kann man dir die fahrtenbuchpflicht auferlegen, beim schützen deiner familie/deiner nächsten nicht!!!

rookie
 

Bender

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Hi Rookie,

das würde mich schon wundern. Zeugnisverweigerungsrecht ist ja schön und gut und kann genutzt werden, wenn man sich selbst oder (nahe oder nächste?) Angehörige belasten würde. Wird jedoch häufig von dem Recht Gebrauch gemacht, sollte das Fahrtenbuch ins Spiel kommen. Das hat nämlich zum Ziel, einem unzuverlässigen Kfz-Halter dabei zu helfen, sich zu erinnern (vorsichtig ausgedrückt). In der Familie meiner Freundin war es fast soweit.

Ich glaube auch, es macht einen Unterschied, ob es einfach nur um Geld oder auch um Punkte geht. Das Geld bleibt im Ernstfall beim Halter hängen, wenn der keinen anderen Schuldigen liefern kann oder will. Der Halter ist verantwortlich dafür, dass er sein Fahrzeug nur in zuverlässige Hände abgibt (wobei mit Zuverlässigkeit in der Regel nur die entsprechende Fahrerlaubnis und der Alkoholpegel gemeint sind).

Hat man erst einmal ein Fahrtenbuch auferlegt bekommen, soll eine Umkennzeichnung hilfreich sein (z.B. wenn einem die Kennzeichen gestohlen werden). Soweit mir bekannt ist, gilt das Fahrtenbuch nämlich nur für das angegebene Kennzeichen. Weiß da jemand mehr?

Die Frage ob ein Fahrtenbuch auch für Motorräder verhängt werden kann, ist auch noch offen.

Gruß...
 
A

Anonymous

Guest
Hi,
habe das mal zum Nachlesen.

Fehlende Mitwirkungsbereitschaft kann Ihnen immer dann unterstellt werden,wenn Sie sich als Fahrzeughalter über die Person des Fahrzeugführers nicht äußern bzw. überhaupt nicht reagieren. Das gilt auch dann, wenn Sie sich auf ein Aussage-Verweigerungsrecht berufen, weil Sie beispielsweise wissen, daß ein Verwandter von Ihnen gefahren ist. (VGH München, DAR 1986, S. 82;
anderer Ansicht VGH Mannheim ZfS 98, S. 78).
Wenn Sie das Fahrzeug, dessen Kennzeichen in der Fahrtenbuchauflage erwähnt ist, veräußeren, erlischt für Sie natürlich die Pflicht, für diesen Wagen noch weiter ein Fahrtenbuch zu führen. Schaffen Sie ein Ersatzfahrzeug an, kann die Behörde jedoch die Auflage auf dieses Ersatzfahrzeug erweitern.
Die Frage ob ein Fahrtenbuch bei Motorrädern verlangt werden kann ist damit immer noch nicht beantwortet, ich glaube aber gelesen zu haben es
geht, werde mich nochmal informieren.
 

rookie

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@ duke

na gut, gebe in diesem fall klein bei, wobei man mit der zeugnissverweigerung in der PRAXIS erfahrungsgemäss aus dem schneider ist.(kommt bei mir nicht sooo oft vor, deshalb weiss ich nicht, was passieren würde wenn man damit übertreibt)

bleibt aber immer noch die variante mit dem ausländischen kumpel: durch angabe des namens sowie der adresse des fahrzeugführers kann einem keine "Fehlende Mitwirkungsbereitschaft" vorgworfen werden!
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rookie
 
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