Betr: Reifenkennung - Richtlinie ECE30

BT012SS†

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Wie wir ja alle wissen besteht seit 1998 Europaweit die Pflicht das Reifen für den Straßenverkehr nach der Richtlinie ECE30 mit einer Kennung (z.B. E4) zu versehen sind. Die Zahl hinter dem E ist Länderspezifisch.

Mittlerweile sind Michelin und Bridgestone dazu über gegangen, Reifen die nicht für Europa vorgesehen sind, also für alle anderen Kontinente nicht mehr mit dieser E-Kennung auszustatten.

Hintergrund ist der Import dieser Reifen von unseren geliebten Reifen-Billig.de-Händlern.
Der günstige Dollarkurs dieses Jahr hat die deutschen Lager dieser Händler gut gefüllt. Leider aber nicht aus dem Bestand des Mutterlandes.

Wer sich also in nächster Zeit Reifen aus dem Netz kauft sollte darauf achten das eine E-Kennung vorhanden ist.
Der Tüv wird Anfang 2009 vom Kraftfahrtbundesamt gesondert instruiert expliziet auf diese E-Kennungen zu achten.

Keine Kennung = kein Tüv !
 

Newby

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Na dann mal danke für den tip.Ich wuste das zum beispiel garnicht das mit dem E.Aber das hat sich für mich ja eh erledigt .
Aber trotzdem danke für den Hinweis ,ich denke das ich nicht der einzige bin der das nicht wuste.

Gruss Andreas
 

Aufzünder

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Da ich fast ausschließlich Metzler fahre,sollte dies kein Problem sein :). Vielen Dank für den Hinweis Karl!
 

BT012SS†

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Die anderen Hersteller werden mit Sicherheit nachziehen.

Denn für kleine Dollars in die USA exportieren und dann von den Internetz Jungs wieder billig importieren lassen, das lassen sich die anderen auch nicht gefallen.
Mittlerweile geht den ganzen Herstellern das Billigheimergeschäft auf den Sack. Und sie werden dagegen angehen.
 

Habicht

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Schöner Hinweis, danke! Kann mir nämlich vorstellen, dass ein Netz-Reifenhändler einen darauf nicht aufmerksam macht...
 

look4free

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und in dem zusammenhang lasst euch nächstes jahr für die büchsen nur noch welche mit ece-r 117 verkaufen. die müssen ab ende 2009 alle neuen bis 185er größe haben und darüber bis irgendwann 2010... da gibt es dann einen "s" index der die lautstärken-/lärm-homologation regelt (eu grenzwerte für das abrollgeräusch von reifen).

wird denke ich bei den bikes ähnlich sein :roll:

übrigens wenn die kennung der reifen laut herstellerfreigabe ist, sind die reifen schon zugelassen (es ist schließlich kein deutsches/eu motorrad und es wurde ja mal mit den alten reifen homologiert) / was anderes bei neuzulassungen.
nur wenn etwas in der kennung fehlt oder andere buchstaben stehen, hat dieser keine freigabe. also mal keine panik :) sollte es anders ausgelegt werden, wird schon irgendwer bei der eu dagegen einspruch einlegen ;)

ganz ehrlich: deutschland ist ja schon ein korinthenkacker-bürokratenland, aber mit der eu und deren verordnungen macht es auch nicht mehr spaß - eher weniger :( für alles gibt es "richtlinien" selbst wie krumm und groß eine banane sein muss...

wie heißt es so schön: paragraphen sind dazu da, gedehnt zu werden, richtlinien sollte man richten/verbiegen und gesetze werden halt gebrochen :lol:
 

BT012SS†

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übrigens wenn die kennung der reifen laut herstellerfreigabe ist, sind die reifen schon zugelassen (es ist schließlich kein deutsches/eu motorrad und es wurde ja mal mit den alten reifen homologiert) / was anderes bei neuzulassungen.

Fakt ist, fährst du auf deutschen Straßen mit einem deutschen Kennzeichen müssen die Reifen eine E-Kennung haben. Egal woher das Moped stammt.
Wenn das Fahrzeug importiert und zugelassen wird muß es der StVZO Genüge tun. Eine eventuelle Reifenbindung oder wie mittlerweile möglich ohne Reifenbindung gibt uns nicht die Möglichkeit Reifen ohne diese E-Kennung zu fahren.
Ich bin mal gespannt was die ersten Kunden sagen welche mit Reifen ohne dieser Kennung vor mir stehen.
Gibt wieder endlose Diskussionsstunden. :roll:
 

look4free

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stimmt ja alles. ich hab da jetzt erst mit meinem tüv man drüber diskutiert. ich meinte nur, dass die reifen ohne ece kennung i.d.r. andere bezeichnungen haben oder es fehlen freigabespezifische angaben (nicht nur die e-nummer). es fehlt dann z.b. die bezeichnung m/c oder es ist kein geschwindgkeitsindex vermerkt. übrigens ist laut §36 stvzo schon seit 01.10.98 die e-kennzeichnung vorgeschrieben > neu ist das also alles nicht ;)

neu wird nur der soundindex sein und darauf ist nächstes jahr eher zu achten. laut gesetz ist ein händler verpflichtet, auf die nichtzulassungsfähigkeit der teile/reifen hinzuweisen (laut stvzo nicht zulässig o.ä.). macht er das nicht, bekommt er die reifen (selbst wenn sie gefahren wurden) zurück :)

wie karl schon sagt, hat man nur als kunde den ärger. und man selbst muss klären, ob man die überhaupt fahren darf (ein blick auf die pelle lohnt also, bevor es strafen/ärger gibt).

also augen auf beim reifen kauf. geiz ist nicht geil...
 

immerhinterher

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Es wird ja immer schlimmer. Wahrscheinlich gabs zu dem Thema irgendwann mal eine Randbemerkung in Schriftgröße 4 in einer Zeitung die niemand ließt oder der Hinweis wurde nachts am Himmel für 5 min gezeigt.
Ist wie mit dem Verbot von alten Funktelefonen ab 01/2009. Davon bekommt auch niemands was mit.
Ab 01/2010 wird Unwissenheit dann mit dem Tode bestraft.

Peter
 
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