AU bei Anmeldung ?

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schmidtchenschleicher

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Servus miteinander. Habe eine kleine frage, erst mal soviel,
habe mir ende 2007 ne 1000er k6 zugelegt, ist bis jetzt nicht zugelassen, wollte demnächst Zulassung machen da seh ich gerade das auf dem Schein steht Stillgelegt von 14 .8 /07 bis 14.02 /08 nur n halbes Jahr. Das Mopped ist Bj 08/06.
Jetzt zum Problem, habe keinen Tüv bzw AU Bericht vom Verkäufer bekommen!!!!
Bei uns im LK Heilbronn braucht man aber AU Bericht zur Zulassung, weiß nicht ob das Bundesweit so ist?

FRAGE: Hat ein Fahrzeug von der ersten Zulassung an so einen AU- Bericht oder ist das bei Neufahrzeugen+Erstzulassung nicht Notwendig,
Oder hätte ich die vom Verkäufer kriegen sollen ?

Geht vor allem um die Drohende Vollabnahme Übermorgen!!!!!!!!!!


Hoffe ich hab mich einigermaßen Verständlich Außgedrückt, bin Dankbar für jede Hilfe.

Gruß Stefan
 

BRIX

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Hallo
War es schon mal zugelassen?
wenn ja ,brauchst du AU zum Zulassen,ist auch Bundesweit so.
Ohne Au oder Hu keine Zulassung.
 

look4free

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haben neufahrzeuge nicht! bei krads gilt die regel: nach erster zulassung hat man 24monate ruhe - erst danach muss man neu machen bzw. papiere vorlegen. (wäre in deinem fall 8/2008)
 

Ghostrider78

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Jop,soviel ich weiß hat look4free damit recht.
Ach und Vollabnahme gibts im übrigen nicht mehr meines Wissens nach.
Du müsstest maximal neuen Tüv und AU machen.
 

BT012SS†

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Mal einen Einwand an die Vorredner,

die AUK ist Bestandteil der TÜV-Hauptuntersuchung. Hast du keine AUK bekommst du keine HU.
Also macht man die normalerweise beim TÜV vor der HU oder längstens 1 Monat vorher beim AUK-Betrieb seines Vertrauens.
Auf den Prüfberichten hier beim TÜV steht dann drauf AUK bestanden mit XXX-CO und die AUK-Zulassungnummer des Betriebes.
Zum Anmelden braucht man NICHT Bundesweit die AUK-Bescheinigung vorzeigen, weil bei uns ist es so. Man braucht sie nicht.
Denn ohne AUK keine HU. So einfach ist das.
Bei der PKW Anmeldung ist es richtig, weil der PKW ein AU-Plakette bekommt und die AU da nicht zwingend gleich der HU sein muß.
 
M

Mod 11

Guest
*** CLOSED, UND LETZTER BEITRAG GELÖSCHT - HALBWAHRHEITEN BRAUCHEN WIR HIER NICHT ***

REGEL: NACH EZ > 2JAHRE FÜR MOTORRÄDER, 3JAHRE PKW BRAUCHT MAN NICHT NEUE HU/AU - NICHT MAL IM LETZTEN MONAT (HIER 8/2008 - ERST AB 9/2008 DAS ERSTE MAL FÄLLIG)
 
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