Akrapovic an k3/k4 trotz fehlenden Kats 100% legal

rookie

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hier der link zu einer entsprechenden TÜV-bestätigung:

C L I C K
 

AVIDPJ

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Hallo Rookie !

Vielen Dank das Du dieses alte Thema wieder aufgreifst, aber irgendwie verstehe ich die Besch. nicht:

Bei den Fahrzegen die serienmäßig über Kats verfügen ist die K3/k4 nicht dabei sondern eine Suzuki ZRX1200 ???(Ist doch ne Kawa- oder ??)

Und in der zweiten Bescheinigung steht dabei, daß die Fahrzeuge serienmäßig über keinen Kat verfügen ??????

Was ist denn nun richtig ??? :?: :?:
 

==>>Tomi<<==

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AVIDPJ schrieb:
Hallo Rookie !

Vielen Dank das Du dieses alte Thema wieder aufgreifst, aber irgendwie verstehe ich die Besch. nicht:

Bei den Fahrzegen die serienmäßig über Kats verfügen ist die K3/k4 nicht dabei sondern eine Suzuki ZRX1200 ???(Ist doch ne Kawa- oder ??)

Und in der zweiten Bescheinigung steht dabei, daß die Fahrzeuge serienmäßig über keinen Kat verfügen ??????

Was ist denn nun richtig ??? :?: :?:


Ebend meine ist ne K4 mit kat und die ist dort garnicht aufgeführt !
 

rookie

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weiss ich auch nicht, wie das zu deuten ist. der importeur schreibt auf seiner HP. dass ähnliche bescheinigungen für weitere modelle folgen sollen...
 

AVIDPJ

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rookie schrieb:
weiss ich auch nicht, wie das zu deuten ist. der importeur schreibt auf seiner HP. dass ähnliche bescheinigungen für weitere modelle folgen sollen...

Wäre nett, wenn Du am Ball bleiben würdest
- besonders seriös scheinen die Besch. nicht zu wirken, wenn darauf eine
ZRX1200 zur Suzuki wird ! :wink:
 

Maj.Worsti

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Hallo zusammen.

Soweit ich daß verstanden habe (ich habe es aus einem Artikel in der aktuellen Ausgabe der "PS") ist es grundsätzlich legal, einen Austausch-Topf zu verbauen, auch wenn er keinen Kat mehr hat. Voraussetzung ist nur, daß er eine ABE hat.
Ach, ich tippe einfach mal den Artikel hier rein:

"TÜV-SEGEN OHNE KAT
Die Unsicherheit hat ein Ende:
Nachrüstschalldämpfer ohne Kat sind auch dann legal, wenn durch den Umbau der Serien-Kat entfällt. Voraussetzung ist ein EG-Prüfzeichen und die Freigabe für das betreffende Fahrzeug. Darüber informiert einTÜV-Rundschreiben (Nr. 12/04 H; Zulassung von Fahrzeugen), das allen TÜV-Sachverständigen vorliegt. Eine Abgasprüfung ist bislang nicht nötig, ist eine künftige EG-Betriebserlaubnis jedoch vorgesehen.[Anm. Worsti: hab ich auch nicht verstanden; steht aber wirklich so in dem Artikel]
Eine Korrektur der Fahrzeugpapiere - "Austauschdämpfer ohne Kat" - ist bei der nächsten Befassung der Zulassungsstelle mit den Papieren erforderlich. Bei der für 2006 auch für Motorräder vorgesehenen Abgasuntersuchung kann es ohne Kat jedoch Probleme mit der Einhaltung der verbindlichen Grenzwerte geben."

Für mich heisst das, bis 2006 sorgenfrei übern TÜV mit meinem Leo-SBK.

Gruß,
Maj.Worsti[/quote]
 
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