Ab wann Garantieanspruch bei Tageszulassung?

cklein

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hey leutz,
wenn man eine maschine mit tageszulassung kauft, muss man die dann sofort ummelden??
oder kann man sich das sparen und später machen??

cu ck
 

TL_alex

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da die ja wahrscheinlich abgemeldet ist, nein, deswegen ja Tageszulassung.

damit kannst du warten, es ist ja keine Pflicht ein Maschinchen anzumelden.

Wenn sie aber noch angemeldet ist, weil es halt noch der Tagx ist, dann musst du sie abmelden oder ummelden, und das je nach Kaufvertrag bzw schnellstmöglich.

Du kannst aber auch Saisonkennzeichen machen, dann ist das Ding Ruheversichert(sprich eine Kasko zahlt bei Diebstahl) bezahlst aber für den Winter keine Beiträge, musst aber eventuell schon den nächstjährlichen Beitrag zahlen? das weiß ich wiederum nicht. da ich meine K4 zwar Saisonversichert hatte das aber im Januar abgeschlossen hatte und dann halt bezahlt habe und ab März fahren durfte.
 

Toni1

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Eine Maschine mit Tageszulassung war in der Regel einen Tag auf den Händler zugelassen und du bekommst ein abgemeldetes Motorrad.

Das kannst du dann zulassen, wann du willst.

Der Tag der Erstzulassung ist dann halt das Datum der Tageszulassung :|

Wird von den Händlern/Importeuren gemacht, um die Zulassungszahlen zu beeinflussen. Dafür bekommst du sie ja auch günstiger ;)


Edith sagt, da war einer schneller 8)
 

cklein

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also gilt die garantie ab der tageszulassung und nicht ab der zulassung des "erst" besitzers??

cu ck

edit*
hab mal bei wikipedia geschaut!!
gilt ab der tageszulassung
 

BT012SS†

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Das handhabt jeder Hersteller so wie er es für richtig hält.

Meines Wissens ist es bei Suzuki so das die Garantie ab dem Tag der Onlinemeldung in Bensheim gilt. Soll heißen, Tag der Übergabe an den Kunden.
Die Tageszulassung ist ein Marketingverhalten der Hersteller um die Zulassungszahlen zu schönern, wie von Toni schon geschrieben.
Wir als Kunden sollten dadurch aber keine Nachteile in der Gewährleistung haben.
Rein rechtlich ist es aber der Tag der Zulassung.

Aber nicht schlagen wenn es mittlerweile wieder anders ist.
 

smog

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Das ist bei mir auch so, hatte erst kürzlich nochmal nachgefragt. Die 2 Jahre garantie gelten ab dem Tag als du das Moped gekauft hast.
 
M

Mod 3

Guest
Hallo CK,

wenn es in deinem Sinne ist bitte den Titel in z.B. "Garantieansprüche bei Tageszulassung" ändern. Da läuft es ja drauf hinaus.
Dann kann ich den Fred später in den Ordner Gesetze/Pragraphen verschieben.

Danke und Gruß
 

Heizzer

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Das Mopped ist vom Händler abgemeldet wenn du es Kaufst, da ja nur 1 Tag zugelassen.

smog hat recht, 2Jahre Garantie ab Kaufdatum !

War beim mir auch so Kilo K6 mit Tageszulassung.
 
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