_sTeVo_
Neu an Board
Nachdem die neue EU Regelung zum Führerschein jetzt ab 19.01.2013 bei uns in Deutschland in Kraft tritt und die Diskusion ja ziemlich reichlich ist, habe ich mich da mal n bissl mehr informiert.
Ich Stell euch einfach mal n den Schriftverkehr per Mail bereit
Zuerst dachte ich mir dass das ganze ja eigentlich die Rennleitung Wissen müsste:
Sehr geehrter Herr Arth,
vielen Dank für Ihre Anfrage zur neuen Führerscheinrichtlinie. Wir würden Sie jedoch bitten, sich an Ihre zuständige Führerscheinstelle zu wenden.
Durch Ihre fehlenden Kontaktdaten können wir Ihnen diese jedoch nicht mitteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Mitarbeiterin
Zentralstelle für polizeiliche Prävention - Geschäftsstelle -
______________________________________________________________________
LANDESKRIMINALAMT SACHSEN
schon ziemlich komisch, ich dachte ja eigentlich das die, die uns hier Kontrollieren davon Ahnung haben..... aber naja was solls.
Also ging meine nächste eMail an die Führerscheinstelle des Landkreises Leipzig in Borna
Sehr geehrter Herr Arth,
Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse A (beschränkt) nach § 6 Abs. 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung in der bis zum 18.Januar 2013 geltenden Fassung dürfen
aa) Krafträder der Klasse A2 und
bb) nach Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung, Kraftfahrzeuge der Klasse A führen ( § 76Nr. 7 Buchst. a Fahrerlaubnis-Verordnung).
D.h. dass Sie ab dem 19.01.2013 Krafträder mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW führen dürfen.
Mit freundlichen Grüßen
Landkreis Leipzig
Landratsamt
Straßenverkehrsamt
SG Fahrerlaubniswesen
04550 Borna
Ich Stell euch einfach mal n den Schriftverkehr per Mail bereit
Zuerst dachte ich mir dass das ganze ja eigentlich die Rennleitung Wissen müsste:
Sehr geehrter Herr Arth,
vielen Dank für Ihre Anfrage zur neuen Führerscheinrichtlinie. Wir würden Sie jedoch bitten, sich an Ihre zuständige Führerscheinstelle zu wenden.
Durch Ihre fehlenden Kontaktdaten können wir Ihnen diese jedoch nicht mitteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Mitarbeiterin
Zentralstelle für polizeiliche Prävention - Geschäftsstelle -
______________________________________________________________________
LANDESKRIMINALAMT SACHSEN
schon ziemlich komisch, ich dachte ja eigentlich das die, die uns hier Kontrollieren davon Ahnung haben..... aber naja was solls.
Also ging meine nächste eMail an die Führerscheinstelle des Landkreises Leipzig in Borna
Sehr geehrter Herr Arth,
Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse A (beschränkt) nach § 6 Abs. 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung in der bis zum 18.Januar 2013 geltenden Fassung dürfen
aa) Krafträder der Klasse A2 und
bb) nach Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung, Kraftfahrzeuge der Klasse A führen ( § 76Nr. 7 Buchst. a Fahrerlaubnis-Verordnung).
D.h. dass Sie ab dem 19.01.2013 Krafträder mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW führen dürfen.
Mit freundlichen Grüßen
Landkreis Leipzig
Landratsamt
Straßenverkehrsamt
SG Fahrerlaubniswesen
04550 Borna