Zubehörauspuff und 95 DB

Frimic

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Bike
GSX-S 1000 GT
Farbe
Blau
Moin

Habe mir die GSX-S 1000Gt als Nachfolge für meine GSX 1250 FA geholt.
Nun meine Frage, bekommt man für die GT auch einen Zubehörauspuff, der 95 db hat?
Es geht um das leidige Thema Tirol

VG
Michael
 
Ich glaube eher das es von Bedeutung ist, was im Fahrzeugschein für ein Wert steht.
 
Naja, wenn ich einen bekomme, der 95db hat, kann ich mir ja den auch eintragen lassen in die Zulassung und das reicht den Ösis auch, schauen eh nur in die Zulassung und wenn da 95 db drinn steht, sehe ich da keine Probleme :) Muss halt nur beim TÜV einen eingetragen bekommen.
 
Ich glaube nicht das die das so einfach ändern...trotzdem viel erfolg.
 
Das hat Einer, hier im Forum, wenn ich mich recht erinnere ist‘s @Jul55, anders gelöst. Gibt wohl so‘ne minimale Drosselung über den Gasgriff für die erste „S“. So geht‘s dann vielleicht auch für die GT. Da wurde ein niedrigeres Standgeräusch eingetragen.
 
Warum sollte der TÜV das nicht eintragen in die Zulassung, wenn der Auspuff ordnungsgemäß verbaut wurde? Und im Teilegutachten ein Wert von 95 db steht. Ansonsten müsste ich halt nur die ABE ständig mitführen.
 
Momentan habe ich den Acrapovic dran und der hat leider auch 96 db. Nun war meine Überlegung, ob es zu dem Acra einen db Killer gibt oder es halt ein anderen Auspuff mit einem Teilegutachten von 95 db gibt.
 
Der Zubehörtopf interessiert die leider nicht. Es gilt was auf dem Typenschild und in der Zulassung steht.

Einzig die Variante mit der Drosselung läßt Dich legal auf den Tiroler Strecken fahren.

 
Weist du zufällig um wieviel Drehzahl die GSX-S 1000 GT runtergeschraubt wird ? Bei dem Limiter ?
 
Nur zu meinem Verständnis,
Bei der GSX-S 1000Gt drosseln sie die Drehzahl Offiziell gerade mal um 50 Umdrehungen und erreichen die 95 db dann ?
Kann ich da meinen Acrapovic dranlassen ?
 
Mit dem Drosselsatz stehen 95dB im Schein und am Möppi, da kannst Du mit jeder Tüte fahren, die für Dein Modell eine Zulassung hat.
Steht das denn in der Zulassung / Gutachten des Drosselsatzes auch genau so drin? Oft hebt eine zusätzliche Veränderung das Urgutachten ja auf und muss per Einzelabnahme im Zusammenhang eingetragen werden.
 
Steht das denn in der Zulassung / Gutachten des Drosselsatzes auch genau so drin? Oft hebt eine zusätzliche Veränderung das Urgutachten ja auf und muss per Einzelabnahme im Zusammenhang eingetragen werden.
Davon ist auszugehen, da die Zubehörtöpfe ja auch für die Bikes zugelassen sind, die beispielsweise auf 98PS gedrosselt sind.
 
Die Töpfe, ok. Aber was sagt das Drosselkit-Gutachten dazu? Oft steht sowas im Gutachten wie sinngemäß "gillt für Fahrzeuge im Serienzustand", was ja mit einem Ersatzdämpfer nicht mehr der Fall ist. Auch wenn beides eine Zulassung hat, haben die Teile nicht unbedingt eine Zulassung in Kombination und müssen gesondert abgenommen werden.

Beispiel aus der Prazis. Fahrwerksteile mit Teilegutachten. Das Teilegutachten gilt nur, wenn das Motorrad sonst im Serienzustand ist. Ist z.B. ein anderer Lenker verbaut gilt Einzelabnahme in Kombination beider Teile.
 
Also in dem Teilegutachten steht nix von Serienausstattung drin.
Steht nur drin, das es eintragungspflichtig ist.
Werde Mittwoch mal mit dem Acra zum Tüv fahren und mal schauen ob er es so lässt.
Ich werde berichten :)
 
Also in dem Teilegutachten steht nix von Serienausstattung drin.
Steht nur drin, das es eintragungspflichtig ist.
Werde Mittwoch mal mit dem Acra zum Tüv fahren und mal schauen ob er es so lässt.
Ich werde berichten :)
Viel Erfolg 🍀

Und Akra soll er mit „K“ schreiben, nicht das bei einer Kontrolle noch einer drüber stolpert 😬
 
War heute beim TÜV Mann meines Vertrauens und habe ihm mal alles vorgelegt und die Maschine gezeigt.

Ich bekomme die 95 DB eingetragen, auch wenn der Akra dran ist.
Seine Aussage ist, es ist eine Leistungsreduzierung und somit auch eine Geräuschreduzierung, da die Messdrehzahl abgesenkt wird.
Somit habe ich im Schein und am Mopped dann 95 DB stehen und die Ösis dürften zufrieden sein.
Brauche ihm nur Bilder vom Ordnungsgemäßen Einbau machen.

Von dem Akra brauche ich nur die ABE mitführen, da die Ösis ja nur im Schein und auf den Rahmen schauen sollte alles save sein.

Und falls die Ösis messen wollen, gilt ja dann nicht mehr die Grenzwertregel, sondern die Regel mit der Messtoleranz, oder sehe ich das falsch :unsure:
 
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