Wieviele Punkte habe ich den jetzt

Neuling1

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Hallo Gemeinde,

heute mußte ich erfahren, dass ich am 11.09 außerhalb geschloßener Ortschaften(Amorbach B 47) mit 32 km/h geblitzt wurde. Ich gehe davon aus, dass es 120,-€ plus 26,50€ Gebühr gibt und 3 Punkte.

Ich hatte aber am 25.08.07(Bescheid vom 09.10.2007) 3 Punkte wegen zu schnell fahren bekommen und am 09.05.2008(Bescheid vom 26.05.2008) 1 Punkt.

Ich dachte bisher, dass meine Punkte im Mai diesen Jahres gelöscht wurden und dass ich jetzt wieder mit 3 Punkte leider neu beginne.

Ist dem so oder irre ich mich da?


Frustrierte Grüße

Neuling
 

ecki945

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Neuling schrieb:
Hallo Gemeinde,

heute mußte ich erfahren, dass ich am 11.09 außerhalb geschloßener Ortschaften(Amorbach B 47) mit 32 km/h geblitzt wurde. .....

Das ist wohl eher eine Anzeige wegen Verkehrsbehinderung :D
 

sino

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Geh einfach zum Bezirksamt..

Da kriegst du einen Formular für Flensburger Kartei..

Füllst du den aus kriegst du ca. nach 2 Wochen alle Taten schriftlich..

Und da steht auch das Datum ab wann du 0 Punkte hast ;)
 

look4free

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Flensburg-Punkte gelten ab Tat-Tag

auskunft bekommst du hier

und das gilt aktuell:

Überliegefrist

§ 29 Absatz 7 Satz 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG) bestimmt, dass die Eintragungen im Verkehrszentralregister (VZR) nach Ablauf der Tilgungsfristen noch ein Jahr "aufbewahrt" werden. Dies wird als Überliegefrist bezeichnet.

Damit soll verhindert werden, dass Eintragungen aus dem VZR getilgt werden, obwohl bereits eine erneute Zuwiderhandlung begangen wurde oder eine Entscheidung getroffen worden ist, die eine Tilgungshinderung auslöst, aber erst nach Ablauf der Tilgungsfrist von bereits gespeicherten Entscheidungen an das VZR mitgeteilt wird.

In der Überliegefrist befindliche Entscheidungen werden jedoch nicht in Auskünfte an Behörden (Bußgeldbehörden, Fahrerlaubnisbehörden, Polizei usw.) einbezogen.

Nur wenn eine Privatperson eine Auskunft über sich selbst oder ein beauftragter Rechtsanwalt eine Auskunft über seine Mandantin beziehungsweise seinen Mandanten (Privatauskunft) einholt, müssen auch die bereits in der Überliegefrist befindlichen Entscheidungen bei der Auskunftserteilung berücksichtigt werden.
 

Neuling1

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Hier zu Info aus einem anderen Forum:



Zitat:
Zitat von Neuling
Bedeutet das, dass in einem Fall doch noch die "alten Punkte" aktiv sind b.w wieder aktiviert werden?

Nein.
Wenn der Verstoß aber kurz vor der Tilgung passiert wäre, werden die Punkte ja erst nach den 2 Jahren eingetragen. Dann würden die Punkte wieder aufleben.

Aber dein letztes Vergehen wurde ca. am 10.6.2008 rechtskräftig, die Punkte liegen also seit 10.6.2010 in Überliegefrist.
Da dein aktueller Verstoß aber nach dem 10.6.2010 war, leben sie nicht mehr auf.


Uff, trotzdem jetzt ein Jahr nicht schneller als 26 km/h erwischt werden und wieder zwei Jahre erhöhte Aufmerksamkeit ;)

Normalerweise fahre ich ja eine Strecke erst ab ob sie auch frei ist aber an diesem Tag kamen mir, auf dieser bekannten Motorradstrecke, einige rechte flotte Biker entgegen aber keiner der Affen warnte mich vor dem , am Straßenrand stehenden, Blitzer hin. Das fand ich echt nicht gut von den Jungs. Ich warne immer!!
 
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