Wheelie erlaubt ..!!

Goliath

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Wenn ihr wheelt, gibt's ggfs. trotzdem einen drüber - nur nicht nach STRAFRECHT! sondern nach der StVO. Daraus eine generelle Erlaubnis abzuleiten ist sowohl töricht, als auch falsch.

Und nein, ich bin kein Spielverderber ;-)

Bitte lest selbst den § 315b StGB und dann seht ihr selbst, dass bei einem Wheelie im allgemeinen nicht die Tatbestandsvorraussetzungen erfüllt sein können und daher das Urteil zwangsläufig so ausfiel:


§ 315b
Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr

(1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er

1.
Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,
2.
Hindernisse bereitet oder
3.
einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.​

(2) Versuch ist strafbar.

Man ließt also schon, welch hohe Anforderungen an die Straftat gebunden sein müssen (einher würde übrigens auch der Führerscheinentzug gehen - wenn es nach der StGB verboten wäre).


Das Urteil ist nichts bahnbrechend neues.

Gruß
Philipp
 

gsxr1000k5lkm

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:thumbup:
 

Mogwai

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Da hat der Goliath Recht, hier hat man wohl nen falschen Tatbestand zugrunde gelegt - gut für den Fahrer. Normalerweise isses die StVO, wie schon geschrieben wurde: Fahrzeug muss stets kontrollierbar sein - und das ist Auslegungssache. Also vor der Ordnungsmacht besser nicht den Einrad-Cowboy spielen :)
 

Barragan

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Gut gesagt!
Hätte ich nicht besser machen können!
 

gsxr1000k5lkm

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Da es ja heute mehr Kameras als Menschen gibt und fast jeder den pathologischen Zwang, der narzisstischen Darstellung im Netz hat, kommt es wohl öfter zum Onlinegeständnis, als vielen lieb sein dürfte....
 

gsxr1000k5lkm

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Kannst du zwar bei dir selbst erledigen, aber das vom Kumpel wird meist vergessen.....
 

Deejay-Q

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Zum Thema Wheelie kenn ich jemanden der deswegen ne saftige Anzeige bekommen hat. Begründung für sein Vergehen laut Polizei:

"Mutwilliges außerkraftsetzen der Vorderradbremse"

Das haben die Herren Beamten gar nicht gern gesehen. Der arme hat dann ziemlich blechen dürfen.

Gruß Bruce
 

mic1000

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Da das Bremssystem am Motorrad redundant ausgelegt ist und man sein Fahrzeug nach der Gesetzgebung nur jederzeit unter Kontrolle haben muss, hätte mein Anwalt da Abhilfe geschaffen. :D
 

Goliath

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Ja, ich erachte diesen Grashalm nach welchem da geangelt wurde auch als absolut schwachsinnig.

Aber in Anbetracht der Tatsache, dass die Behörden ja zumindest die Prüfung anregen können, welcher man dann wiedersprechen kann, spreche ich der o.g. Polizeibesatzung zumindest viel Phantasie zu - denn "Außer Kraft Gesetzt" wird in so einem Fall gar nichts.

Bei einem Wheelie (es sei denn, man hat wirklich viel Platz!) dreht sich das Vorderrad ständig mit aufgrund der gewonnenen Trägheit.
Und dann kann man ja just4fun einfach mal die Vorderradbremse ziehen in der Luft, ums dem Polizisten zu zeigen, dass das auch in der Luft nicht außer Kraft gesetzt ist...


Viel Schwachsinn..., geb ich zu. Aber ich finde den Bullshit der "Herren Beamten" noch schwachsinniger...
 

Black Angel

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Ich denke der Satz der Polizei lautete : Außerkraftsetzung der Vorderrad Bremswirkung.

;)
 
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