Werkstattwagen / Frage zur LKW Zulassung

Buzuki

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Hallo,

da ich für meine Bus 900 Euro Steuern Zahle :roll: möchte ich gerne von der PKW Zulassung zur Werkstattwagen Zulassung wechseln.

Kennt jemand die Vorschriften :?:

Wie muss ein Werkstattwagen aussehen :?: :?:
 

BT012SS†

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Sonntagsfahrverbot mit Anhänger :!:
Ne, nicht nochmal. Hat den Pucky an der Grenze nach Deutschland richtig Zeit gekostet und mich auch schon mal Kohle.
Ne Trennwand muß rein, die hinteren Sicherheitsgurte und Schlösser müssen weg, meist nur 2 Personen-Zulassung, die hinteren Seitenscheiben müssen weg oder verdunkelt weden.
Das in Kürze, gibt bestimmt noch mehr Auflagen.
Und dann muß das Finanzamt noch mitspielen. Wenn die nicht wollen dann hast du nach Umbau immer noch nen PKW.

Tip: Ändere den Titel in "Frage zur LKW-Zulassung" oder so ähnlich.
 

ro_mi

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Feinstaubplakette wird wohl auch Probleme machen
 

schwager

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buzuki.
wenn du deinen bus als lkw zulassen möchtest,dann melde dich mal bei mir per telefon. die nummer hast du ja.
 

A13X

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Frag auf jeden Fall bei deinem Finanzamt nach, welche Veränderungen die haben wollen, damit das Teil als LKW durchgeht. Denn selbst, wenn das Teil als LKW zugelassen worden ist, können die sich immer noch krumm stellen. Dann hast du einen zugelassenen LKW und zahlst immer noch PKW Steuern.

Ich fahre einen T4 Bulli 3 Sitzer mit LKW-Zulassung, der früher als PKW zugelassen war. Hab eine halbhohe Holztrennwand hinter den Sitzen und verschweißte Sitzhalterungen im Ladebereich, damit keine weiteren Sitze mehr angebaut werden können. Das hat schon ausgereicht. Die Scheiben im hinteren Bereich konnten drin bleiben. Hab ich aber trotzdem tönen lassen für die Optik. Ansonsten musst du noch beachten, dass die Ladefläche 50 % übersteigt.
 

AVIDPJ

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Wäre es nicht einfacher das Ding als Womo umzubauen nach meiner Kenntnis gibts doch da auch günstigere Steuern und vor allem Versicherungen :idea:
 

Buzuki

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Hi und Danke für die schnellen Antworten !
Das der Werkstattwagen auch ein Sonntags Fahrverbot mit Anhänger hat wusste ich nicht. Aber das gilt doch auch bei der LKW Zulassung oder ?
Das wär nicht so schön da ich/wir auch öfter mit Wohnwagen unterwegs sind und Sonntags auch nach Hause wollen.

Hmm alles nicht so Einfach !!!

@schwager ich ruf Dich an

Gruss Buzuki
 

look4free

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wenn du irgendwen mit gewerbe hast, mach dich mal über die fzv (fahrzeugzulassungsverordnung) für "selbstfahrende arbeitsmaschinen" vertraut. schließlich wäre das teil ja eine art "abschlepper für krads" ;)

gewusst wie und wo und das ding ist komplett steuerfrei und unterliegt weder einer fahrverbotsbeschränkung, noch muss lkw-maut bezahlt werden. aber vorsicht: seit neuestem muss ein fahrtenschreiber drin sein und ein fahrtenbuch geführt werden. also immer ein contra zum pro :(
 

Buzuki

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Ok auch eine möglichkeit, aber darf man dann noch Private fahrten machen ?
 

look4free

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na ja - da der bus(lkw) auf die "firma" läuft und du entweder ein bike drin hast, oder eines holst, hast du einen auftrag ;)

und die bag wird dich damit schon nicht anhalten ;) aber im güterverkehr und den zulassungsverordnungen hat sich einiges geändert (eu) - bin da nicht ganz auf dem laufenden, könnte aber bekannten mit spedition fragen - der nervt immer wegen den neuen verordnungen (die müssen jetzt ihre elektronischen fahrtenbücher direkt übermitteln - keine scheiben mehr und das klappt wohl nicht immer/oder so gut - tricksen ist umständlicher und elektronische hilfsmittel teurer > aber für alles gibt es einen markt)...

zurück zum thema - ob sich das lohnt weiß ich nicht. fakt ist: ohne russfilter geht bald eh nix mehr und daran hapert es ja bei fast allen - da hilft weder eine lkw noch "baustellen-/arbeitsmaschinenzulassung" :(

NACHTRAG:
Quelle: toll-collect.de
Mautfreie LKW > Pannenhilfs- und Abschleppfahrzeuge: Das Fahrzeug muss von einem Notdienst betrieben werden, äußerlich als Notdienst fahr zeug erkennbar sein (z. B. gelbe Rund umleuchte) und es muss ein konkreter
Not falleinsatz vorlie gen (Eilbedürftigkeit %u2013 steht das abzuschleppende Fahrzeug z. B. auf einem Rastplatz, ist kein Notfalleinsatz gegeben), dann sind die
Anfahrt, die Ber gung sowie der Abtransport des Pannenfahrzeugs (nicht jedoch der Transport in eine weiter entfernte Werkstatt) bzw. das Verlassen der Autobahn
von der Maut befreit, jedoch nicht die Rückfahrt zum Standort nach der Ablieferung, es sei denn, ein weite rer Notfalleinsatz schließt sich unmittelbar an.
Unter diesen Voraussetzungen ist auch eine entsprechende Fahrzeugkombination mautbefreit.

Quell: kbashop.de Verzeichnis zur Systematisierung von Kraftfahrzeugen
Umschlüsselung für Steuerbefreiung:
Abschleppwagen J:16 4:0100 1.Zeile: Selbstf.Arbeitsmasch. 2.Zeile: Abschleppwagen DA1 Hinweis: ZFA
(egal ob privat oder gewerblich, aber nicht für Transport nur Bergung möglichst keine Ladefläche!!!)
 

Uwe-Celle

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offensichtlich wird es aber je nach landkreis unterschiedlich ausgelegt. ich würde es so verstehen das sich die 3,5 to allein auf das zugfahrzeug beziehen, bei uns ist der landkreis aber der meinung es bezieht sich auf das gesamte gespann. und dann ist es schon nicht mehr so interessant.
habe deshalb extra statt nem lkw einen kombi gekauft....
 

BT012SS†

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Dann fahre ich also Sonntags vom Ring nach Hause und muß dann an der Grenze RP/NRW ne Zwangspause machen :lol:

Mal sehen was das wieder gibt :roll:
 

TL_alex

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Wohnmobil ist nicht mehr so einfach, früher reichte ne Kochstelle, heute muss man schon drin stehen können um das durchzubekommen
 

AVIDPJ

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TL_alex schrieb:
Wohnmobil ist nicht mehr so einfach, früher reichte ne Kochstelle, heute muss man schon drin stehen können um das durchzubekommen

Also nimmt man oder macht man ein Hochdach drauf - na und dafür darf man schnell u. günstig fahren :idea:
 

schwager

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BT012SS schrieb:
Sonntagsfahrverbot mit Anhänger :!:
Ne, nicht nochmal. Hat den Pucky an der Grenze nach Deutschland richtig Zeit gekostet und mich auch schon mal Kohle.
Ne Trennwand muß rein, die hinteren Sicherheitsgurte und Schlösser müssen weg, meist nur 2 Personen-Zulassung, die hinteren Seitenscheiben müssen weg oder verdunkelt weden.
Das in Kürze, gibt bestimmt noch mehr Auflagen.
Und dann muß das Finanzamt noch mitspielen. Wenn die nicht wollen dann hast du nach Umbau immer noch nen PKW.

Tip: Ändere den Titel in "Frage zur LKW-Zulassung" oder so ähnlich.




drei sitzplätze sind auch möglich.
die trennwand muß den laderraum zur fahrgastzelle nicht abschließen. eine halbe trennwand reicht.

ein fest installiertes regel reicht,daß man den wagen als werkstattwagen zulassen möchte.( gewerbetreibene)
oder man kauft ein fahrzeug mit einem passenden eintrag.
info für gewerbetreibene: die verzurrösen und ähnliche sachen mussen geprüft sein.


ro_mi

zum thema feinstaubplakette.... möchte ich nicht weiter eingehen.
es gibt diverse möglichkeiten umzuschlüsseln ;)
 
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