Was ist: Section-Control / Langstrecken-Radarfalle?

Haltet ihr Section-Control für sinnvoll?


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Goliath

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Ja ist es denn schon wieder Mittwoch...?

Kommen wir zu einem Thema, welches neben der Maut kaum mehr Gemüter erhitzen könnte. Die Langstreckenradarfalle, oder neudeutsch:


Section Control


Was ist das denn genau?
Dazu möchte ich ausführlich u. a. auf einen hervorragenden Artikel auf der Webseite von Welt.de verweisen.

[article]
So funktioniert die neue Langstrecken-Radarfalle
Deutschland setzt eine neue Waffe gegen Temposünder ein: "Section Speed Control". Spontanes Abbremsen hilft nicht mehr. Sie misst die Geschwindigkeit über lange Abschnitte. Die Methode ist umstritten.

Die-sogenannte-Section-Control-wird-2015-Teaser.jpg
[/article]

Interessant ist in diesem Zusammenhang auch der Verweis auf Pistorius' Statistik bezüglich der gestiegenen Anzahl an letalen Unfallopfern...., dazu hatte ich mich an anderer Stelle ja schon mal ausgelassen:

=> Schwäbische Polizisten jagen lärmende Motorräder
---> In diesem Zusammenhang schreibe ich gleich auch noch was bezüglich der Ordnungspartnerschaft Motorradlärm im Hochsauerlandkreis. Das Thema geht statistisch gesehen nämlich nach hinten los
(...was ein Wortspiel)


Detlef Burhoff, RiOLG a.D. (Richter am Oberlandesgericht ausser Dienst), einer der renommiertesten Juristen mit Schwerpunkt Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht schrieb in einem Strafrechtsblog mal seine Gedanken bezüglich der rechtlichen Bewertung dieses Projekts nieder.

[article] Gedanken zur Langstreckenradarfalle

In der vergangenen Woche ist ja schon an verschiedenen Stellen in der Tagespresse über den in Niedersachsen geplanten Versuch mit der “Langstreckenradarfalle” berichtet worden (hier die PM des Innenministers aus Niedersachsen). Ich bin gespannt, was daraus wird. Hier zu der Problematik kurz ein paar erste Gedanken:
  • (...)
  • Interessant(er) ist die Frage, ob diese “Langstreckenradarfalle” rechtlich zulässig ist. Da stellt sich sicherlich zunächst mal die Frage, ob es überhaupt (schon) eine Rechtsgrundlage für diese Maßnahme gibt. Im StVG m.E. nicht. Folge wird m.E. sein, dass man im Hinblick auf die Rechtsprechung des BVerfG zur Videomessung sicherlich wieder die Vorschrift des § 100h StPO heranziehen/überstrapazieren wird. Mit der Vorschrift hatte ich schon bei der Videomessung Bedenken (Stichwort: Anfangsverdacht durch eine Maschine?), aber alle OLG sind ja dem OLG Bamberg brav gefolgt und haben dessen Rechtsprechung übernommen bzw. vom OLG Bamberg einfach teilweise abgeschrieben
    icon_smile.gif
    und Karlsruhe hat es durchgehen lassen. Aber bei der “Langstreckenradarfalle” kommt es m.E. noch dicker...
Weiterlesen... (empfiehlt sich!! - Goli)

[/article]

Abschließend kann man da eigentlich noch gar nichts zu sagen...
Mir kommt nur wie so oft der ekelhafte Gedanke auf, dass es sich hier um ein staatliches Projekt handelt, bei dem man a) extrem viel Geld in den Wind schießt, und b) einfach mal guckt, wie weit man damit kommt - bevor einen das Bundesverfassungsgericht wieder einfängt...

Ratsam ist es aber allemal, bei einem zugestellten Anhörungsbogen aus DIESEM System alles an einen spezialisierten Rechtsanwalt weiterzugeben.
 

Goliath

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Du pauschalisierst und vergisst ein paar Dinge, Makei.

Es ging nie um die Machbarkeit, sondern die Rechtskonformität. :klugscheisser :richter:

Unser Rechtssystem unterscheidet sich in einigen Punkten, unter anderem als Stichwort "DATENSCHUTZ ", erheblich vom österreichischen.
Die Thematiken Strafrecht und Verkehrsrecht will ich gar nicht mehr hinterher schubsen..., das ein Gendarm Geschwindigkeiten oberhalb der Schrittgeschwindigkeit schätzen darf, erachte ich als Betroffener als höchst fragwürdig... und deshalb gibt's den Schmarn auch nicht in Deutschland, denn die Advokaten würden hier mit dem Cop Schlitten fahren. :boing
 

makei81

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kann schon sein war auch nicht bös gemeint

aber wenn der staat geld braucht sind die gesetze schnell angepasst :)

das mit dem geschwindigkeit schätzen bei uns .... ist halt eine alte geschichte ... wenns dich anhalten und was finden wollen, findens immer was, aber nur wegen "Geschätzt" kenn ich keinen der schon bezahlt hätte, im gegenteil, wenns dich gleich anhalten kann man mit ihnen meistens reden ;-)
 

Goliath

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Ich habe es auch nicht bös aufgefasst :)

Und die umgangssprachliche Willkür kenne ich..., ich würde es aber eher mit "Wie es in den Wald hinein schallt..." umschreiben.
Ja, um die Anpassung der Gesetze geht es hier ja im speziellen, vor allem um den § 100h StPO, welcher nicht nur nach Ansicht von Herrn Burhoff überstrapaziert und extrem weit ausgelegt wird:

[article]
§ 100h StPO - [Weitere Maßnahmen außerhalb von Wohnraum]

(1) Auch ohne Wissen der Betroffenen dürfen außerhalb von Wohnungen

1. Bildaufnahmen hergestellt werden,
2. sonstige besondere für Observationszwecke bestimmte technische Mittel verwendet werden,
wenn die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes eines Beschuldigten auf andere Weise weniger erfolgversprechend oder erschwert wäre. Eine Maßnahme nach Satz 1 Nr. 2 ist nur zulässig, wenn Gegenstand der Untersuchung eine Straftat von erheblicher Bedeutung ist.

(2) Die Maßnahmen dürfen sich nur gegen einen Beschuldigten richten. Gegen andere Personen sind

1. Maßnahmen nach Absatz 1 Nr. 1 nur zulässig, wenn die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes eines Beschuldigten auf andere Weise erheblich weniger erfolgversprechend oder wesentlich erschwert wäre,
2. Maßnahmen nach Absatz 1 Nr. 2 nur zulässig, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass sie mit einem Beschuldigten in Verbindung stehen oder eine solche Verbindung hergestellt wird, die Maßnahme zur Erforschung des Sachverhalts oder zur Ermittlung des Aufenthaltsortes eines Beschuldigten führen wird und dies auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre.
(3) Die Maßnahmen dürfen auch durchgeführt werden, wenn Dritte unvermeidbar mitbetroffen werden.
[/article]​
 

gsxr1000k5lkm

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Zum Thema Rechtskonformität und Datenschutz( als ob es sowas noch gibt...) sei auch bemerkt, dass es gar nicht möglich ist, zu kontrollieren, ob die erhobenen Daten , die aufgrund mangelnder Übertretungen nicht zu einem Bescheid führen, tatsächlich gelöscht werden (wer soll's denn kontrollieren...), oder im Zuge Antiterror, vorauseilendem Gehorsam etc. erstmal auf Vorrat gebunkert werden, um in späterer Zeit doch noch was zum Auswerten zu haben...

Der RFID im Ar... ist wohl nur noch ein Frage der Zeit.

Alternativ gibts dann die Blackbox für jedes Fahrzeug, deren Daten 1x im Monat an die Ordnungsbehörden zu übertragen sind um sämtliche Vergehen auch zeitnah ahnden zu können...
 

Totto1

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Nebenbei könnte man durch das Filmen auch noch Handytelefonierer + Gurtmuffel + Abstandsverstöße dran kriegen.
Soweit ich weiß war doch das Filmen seitens des Staates im Straßenverkehr schon mal verboten worden. Eben weil dann jeder unter Tatverdacht steht.

Für mich macht die Sektioncontrol keinen Sinn als Geschwindigkeitskontrolle alleine! Da gibt es mittlerweile genügend Waffen. Einzig die Videoaufnahme ist doch für den Staat interessant
um ein ganz anderes "Geschäftsgebiet" zu eröffnen!
Ich denke mal da liegt der Hund begraben.

Zudem muß man ja auch mal sagen das es im Straßenverkehr nicht mehr viele Raser gibt. Die meisten Verkehrsteilnehmer fahren sehr, sehr anständig (bis auf fehlendes Fahrkönnen) innerhalb der Geschwindigkeitbegrenzungen.
Ich denke mal die Gewinnzahlen brechen so langsam ein bzw. sie steigen nicht mehr.
So das man die Grenzen nach unten und härter verschieben muß um überhaupt auf die Vorjahreseinnahmen zu kommen.

Als Totschlagargument wird natürlich immer wieder die Sicherheit genommen. Sicherheit ist auch ok, aber sie darf keine Überwachung werden!
 
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Totto1

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:smileinbox::smilie_biken:
Keine Strafen mehr möglich
Keine Verzögerung: Ab sofort wird nicht mehr gestraft.
Die Section-Control ist vorerst Geschichte. Laut einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) muss das elektronische Geschwindigkeitsmesssystem auf Grund einer fehlenden Verordnung unverzüglich abgeschaltet werden. Das gilt für derzeit vier Abschnitte auf österreichischen Autobahnen.
Ab sofort dürfen über jene Lenker, die wegen Schnellfahrens registriert wurden, keine Strafen verhängt werden.

Alle Bereiche bleiben abgeschaltet
Bis zum Erlass einer Verordnung durch den Verkehrsminister müssen die Section-Control-Bereiche abgeschaltet bleiben bzw. dürfen nicht in Betrieb genommen werden.

Die elektronische Tempokontrolle "verstößt nur dann nicht gegen das Grundrecht des Datenschutzes, wenn die bestehenden gesetzlichen Regeln zur Errichtung solcher automatischen Messsysteme verfassungskonform angewendet werden", so der VfGH - mehr dazu in iptv.ORF.at.

"Ermittlung von Daten unzulässig"
Ein Autofahrer, der im Mai 2005 auf der Donauuferautobahn (A22) im Kaisermühlentunnel mit durchschnittlich 92 km/h - und nicht mit den vorgeschriebenen 80 km/h - unterwegs war, akzeptierte das Urteil des Unabhängigen Verwaltungssenats (UVS) nicht und wandte sich an höhere Instanzen.

Der VfGH stellte nun fest, dass "für diese Section-Control-Anlage keine entsprechende Verordnung existiert. Die Ermittlung von Daten durch diese Anlage war und ist daher - solange es keine entsprechende Verordnung gibt - unzulässig."

Es kommt auf das Gefährdungspotenzial an
VfGH-Präsident Karl Korinek betonte nach der Urteilsverkündung, dass eine Verordnung einer Strecke "mit besonderem Gefährdungspotenzial" bedürfe. Ob die nötigen gesetzlichen Vorkehrungen auch für die übrigen drei Abschnitte fehlen, ließ er offen: "Ich hab nicht gesucht, aber ich kenne keine Verordnung. Es betrifft sicher alle Abschnitte."

Verhängte Strafen nicht begleichen
Interessant wird es nun auch für die Autofahrer: Einerseits dürfen ab sofort keine Organmandate für Schnellfahren ausgestellt werden, andererseits müssen auch jene Lenker, die schon in die Tempofalle getappt sind, keine Strafe bezahlen.

Das gilt allerdings nur für laufende Verfahren (etwa bei einer Beeinspruchung). Wer bereits eingezahlt hat, kann sein Geld nicht zurückfordern.

Stets Kritik von Datenschützern
Kritik wurde in der Vergangenheit vor allem von Datenschützern geübt. So monierte Hans Zeger von der ARGE Daten gegenüber der "Presse" vor einem Jahr, Bürger könnten ihre Rechte nur schwer wahrnehmen. Die Datenschutzkommission verurteile nämlich nicht nachweisbare Vergehen nicht.

Zudem befürchtete Zeger, dass die Daten Begehrlichkeiten bei der Polizei für zweckfremde Verwendung wecken könnten. "Für sie wäre es ideal, mit Hilfe einer Section-Control nach gestohlenen Fahrzeugen und Kennzeichen zu suchen", sagte er der Zeitung.

Wie die Section-Control funktioniert
An zwei Kontrollpunkten werden die Kennzeichen mit exakter Uhrzeit fotografiert. Ein eigener Rechner sucht sich passende Nummerntafeln zusammen. Liegt die Zeitdifferenz unter einem vorgegebenen Wert, war der Lenker zu schnell; diese Daten werden an die Polizei übermittelt. Um Fehler zu vermeiden, wird von einem Beamten nachkontrolliert.

Neben der Kamera ist ein Scanner montiert, der die Fahrzeuggröße analysiert. Das ist wichtig, weil für Lkws ein anderes Tempolimit besteht und einzelne Spuren tabu sind. Auch diesen Sündern kann man vollautomatisch auf die Schliche kommen.

Die erste Anlage dieser Art war im Frühjahr 2003 im Kaisermühlentunnel auf der Wiener Donauuferautobahn (A22) installiert worden.:laughing4:

http://newsv1.orf.at/070615-13391/
 

Goliath

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:0307_yeah::laughing4:

Im § 100h StPO steht ja: Eine Maßnahme nach Satz 1 Nr. 2 ist nur zulässig, wenn Gegenstand der Untersuchung eine Straftat von erheblicher Bedeutung ist.

Da es sich bei Geschwindigkeitsverstößen um eine Ordnungswidrigkeit handelt und Straftaten i.d.R. aller Fälle erst mit der Einlassung des Betroffenen zu solch einer werden (bsp: "Ich hatte es eilig!", "Ich muss zum Termin!", "Ich wollte Frust abbauen..."...etc), bin ich weiterhin mal in Deutschland gespannt...

Man orientiert sich ja gerne am Umland..

Ach ja: @makei81 .. Geht doch :laughing4:
 
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gsxr1000k5lkm

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Erhebliche Bedeutung meint aber auch kein vorsätzliches zu schnell fahren.....

Da bezieht sich mehr auf Menschen-/Drogen-/Waffenhandel. o.ä. Kategorien.

Leider werden sämtliche Paragraphen seit 911 bis zum Anschlag und darüber hinaus ausgereizt und niemand kratzt es....

Ich sage nur "Schaden vom deutschen Volk abwenden...."
 

rufer

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Gibt es bei uns auch schon länger, z.B. für Tunnels. Ich finds eigentlich OK, so kann man mit gutem gewissen zügig überholen wenn man sonst nicht zu schnell fährt.

Grüsse
Rufer
 
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