Verunfallte Bekleidung und Helm - was steht mir zu?

rufer

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Nähm mich mal wunder, wie das in der Schweiz effektiv gehandhabt wird. Der Versicherungsvertreter hat mir letzthin klip und klar gesagt, dass Kleidung hier grundsätzlich NICHT versichert sei - ausser man zahlt eine Zusatzversicherung. Auch nicht bei Fremdverschulden, da hab ich allerdings etwas mühe das zu glauben.

Grüsse
Rufer
 

ograms

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rufer schrieb:
Nähm mich mal wunder, wie das in der Schweiz effektiv gehandhabt wird. Der Versicherungsvertreter hat mir letzthin klip und klar gesagt, dass Kleidung hier grundsätzlich NICHT versichert sei - ausser man zahlt eine Zusatzversicherung. Auch nicht bei Fremdverschulden, da hab ich allerdings etwas mühe das zu glauben.

Grüsse
Rufer

@Rufer: Kann ich mir fast nicht vorstellen, dass Dir in der Schweiz kein Schadenersatzanspruch zusteht, wenn Du der Geschädigte bist und der Unfall fremdverschuldet ist. Kann sein, dass es nur einen Zeitwert gibt.
 

Maj.Worsti

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Dazu möchte ich noch etwas hinzufügen.

Es ist zwar richtig, daß normalerweise nur der Zeitwert der beschädigten bzw. zerstörten Bekleidung ersetzt werden muß.
Anders verhält sich das bei einem Motorradhelm. Dort kann durch Zahlung des Zeitwertes kein adäquater Ersatz vom Geschädigten beschafft werden, so daß dort der Neuwert ersetzt wird.

Jedenfalls wurde das bei einem meiner Unfälle so entschieden.

Gruß,
Maj.Worsti
 
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