Versicherungsschaden - Nachträgliche Kosten wenn Versicherungsschutz nicht mehr besteht

SaschaN

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Wer sich erinnert: Ich hatte im Juli auf unserer Schwarzwaldausfahrt mein Moped zum Totalschaden gefahren, und dabei die Leitplanke touchiert.
Natürlich hatte ich das Fahrzeug kurz darauf abgemeldet, woraufhin auch automatisch die Versicherung gekündigt wurde.

Jetzt - nach 4 Monaten - kommt eine Rechnung von der Straßenmeisterei für die Reparatur der Leitplanke über ca. 320€.

Normalerweise sind solche Schäden über die KFZ-Haftpflicht gedeckt. Aber wie verhält sich das, wenn die Versicherung seit 4 Monaten nicht mehr besteht? Geht das dann nachträglich immer noch?
Zu dem Fall hab ich auf die Schnelle keine Infos finden können. Ich weiß nur dass es so etwas wie eine Nachhaftung gibt, die allerdings nur bis 1 Monat nach Beendigung greift.

Meinen Schaden hatte ich damals nicht gemeldet, weil nur Teilkasko.

Weiß zufällig jemand ob ich das noch geltend machen kann oder selbst zahlen muss? In dem Fall ist der Betrag nicht so hoch, aber das kann auch schnell mal vierstellig werden. Und was kann ich dazu, wenn die sich solange Zeit lassen eine Rechnung zu schicken.
Oder hätte ich der Versicherung damals schon mitteilen müssen, dass da irgendwann mal was kommen könnte?
 

Tourjörg

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Ja auf jeden Fall immer sofort der Versicherung melden !

ob es dann später selber zahlen willst oder nicht das geht immer im laufenden Jahr noch !
 

Faraa

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Ich sage mal so:
Wenn du den Schaden nicht gemeldet hast, bist du am :bootyshake:. Weil sonst könnte ja jeder kommen und irgendwas melden. Hättest du den Schaden gemeldet, könnte zur Schadensnummer Bezug genommen werden. Ob es nachträglich geht, bin ich mir unsicher. Aber nach 4 Monaten werden die auch die Hände heben.
 

A.F.

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Die Meldefrist bei Sachschäden beträgt 7 Tage bei der Haftpflicht. Hättest du den Unfall deiner Versicherung gemeldet?
 

Freak69

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Wenn der Unfall von dir bei der Versicherung gemeldet wurde, dann ist die Schadenregulierung immer noch von deiner Versicherung zu begleichen.
 

SaschaN

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Nee, hatte ich eben nicht gemeldet. Für mich bzw. das Motorrad war nix zu holen. Und Fremde kamen nicht zu Schaden..außer die Leitplanke.
 
G

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Guest
Du hast jemanden geschädigt... Die Kommune oder den Bund.

Du kannst es einreichen, aber sie können es ablehnen, weil du die Regeln nicht eingehalten hast.
 
G

Gelöschtes Mitglied 575

Guest
Ich würde bei meiner ehemaligen VS anrufen mit Bezug auf die " alte " Versicherungsnummer und ihr den Sachverhalt mitteilen.
Dann weisst Bescheid.
Im Forum ist auch jemand vom Fach angemeldet wenn ich mich recht erinnere. Vielleicht meldet er sich auf den Thread ?
Ruf mal morgen an. Drück dir die Daumen
 
G

Gelöschtes Mitglied 1345

Guest
Nee, hatte ich eben nicht gemeldet. Für mich bzw. das Motorrad war nix zu holen. Und Fremde kamen nicht zu Schaden..außer die Leitplanke.
Vermutlich wirst du das Nachträglich nicht mehr reguliert bekommen, da du den Unfall nicht zeitnah gemeldet hast. ich hatte einen ähnlichen Fall, alle Glasbruchteile , darunter Zählen beim Motorrad auch Kunststoff Glassteile wie Blinker ,Scheinwerfer ,Tacho usw. bei mir wurde es ohne Murren bezahlt, hatte auch Teilkasko
 

wes-x

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w/s/r
wird sich über die zeit rechnen den schaden selbst zu begleichen,

du würdest ja nachträglich noch hochgestuft werden.(wenn die alte versicherung das der neuen nachträglich meldet)

kann gerade beim möp unangenehm teuer werden. 320€ würde ich wohl lieber selbst bezahlen.
 

SaschaN

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Uh, da hast Du natürlich Recht.
Bin mit der VK jetzt grade nen guten Batzen runter gegangen.
 

SaschaN

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Das teuerste daran war die Verkehrssicherung.
 

Noggel83

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Also im Prinzip wurde ja schon alles dazu gesagt. Generell musst du den Schaden deiner Versicherung unverzüglich melden. Ist eine deiner vertraglichen Obliegenheiten die du hast. Strafe für die Obliegenheitsverletzung der verspäteten Schadenmeldung ist dann je nach grad der Fahrlässigkeit eine Quotelung bei der Schadenszahlung. Solltest du die Schadenmeldung vorsätzlich zu spät gemacht haben ist der Versicherer von der Leistung frei. Und ausschlaggebend für die Zahlung ist, dass du zum Schadenszeitpunkt versichert warst und nicht wenn der Geschädigte seinen Anspruch geltend macht.
Insgesamt stellt sich natürlich die Frage ob sich die Abrechnung über die Versicherung bei 380 € lohnt. Das kannst du bei deinen aktuellen Versicherer erfahren wie du zurückgestuft werden würdest und was dich das dann an Mehrbeitrag kosten würde.
 

SaschaN

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In dem Fall wohl eher nicht. Bin gerade mit der VK 100€ halbjährlich runter gegangen.
 
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