Unfall bei Probefahrt / wer haftet?

Bön

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Hi,

bin gerade mit einem Kumpel am diskutieren wie das denn ist, wenn jemand auf ner Probefahrt eines privat zum Verkauf stehenden Motorrades die Kiste schrottet? Wer zahlt was? Wie kann man sich da absichern?
Hat jemand von euch schon Erfahrungen gemacht oder hat nen paar Tips?
 

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AVIDPJ

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Wenn Du keinen Probefahrtvertrag gemacht hast indem alles genau geklärt (incl. Führerscheinchek und Personalausweisnr. ) ist wirds schwierig:

Ersmal haftet der Eigentümer der schließlich den Fahrer hat fahren lassen
und dann gehen Sie los die Diskussionen.

Deswegen verkaufe ich zuerst vorbehaltlich positiver Probefahrt dannach ohne Mängel oder mit 50 KM Rückgaberecht.

Auf alles Fälle muß eine Haftung vorher schriftlich bestätigt werden oder Kaufverpflichtung incl.Übernahme der Mehrkoste durch die evtl. Höherstufung der Haftpflichtversicherung :idea:
 

falconx

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desden
es haftet (wenn es kein vertrag gab) der halter des kfz.

ein kumpel hat bei ebay nen mx5 verkauft.

der käufer kam an und wollte probefahrt machen. als er auf den startknopf drückte hatte er vergessen den gang vorher rauszumachen oder kupplung zu treten. damit setzte er das auto gegen den nächstgelegenen zaun stieg aus und meinte "so hab ich den aber nicht gekauft und gab die schluessel zurück"

polizei kam dann und klärt das kumpel noch glück hat das er keine anzeige bekommt weil der typ ganz paar km gefahren ist um das auto abzuholen und dieses nun nicht mehr in dem gekauften zustand ist!!!!

also wenn ihr bei ebay was verkauft in der richtung gebt dem erst den brief dann soll er probefahrt machen
 
A

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Guest
Sehr interessant, gut zu wissen !

Ich suche für eine Probefahrt eines Interessenten eine Art Probefahrtvertrag mit Haftungseinschluss.

Kann mir bitte jemand einen Tip geben, wie das am besten zu machen ist.
Ich dachte Kopie von Personalausweis und Führerschein vom Probefahrenden vor der Fahrt geben lassen, oder ?
 

Totto1

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Sollte eigentlich bekannt sein. Als Halter haftet man und bei ebay wäre ich mir da nicht so sicher, schließlich wurde der Wagen ja schon vorher gekauft.
Dumm natürlich wenn man das Geld noch nicht bekommen hat!
 

§§-reiter

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Also ,
mal ein Statement vom eurem Forumsanwalt:

Verursacht ein Probefahrer einen Schaden mit den KFZ, haftet für Schäden Dritter die KFZ-Haftpflichtversicherung.

Für den Schaden am Probefahrzeug haftet

-bei Neukauf: der Probefahrer nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz

-bei Gebrauchtkauf: der Probefahrer immer (auch bei leichter Fahrlässigkeit)
 

LoVeStern

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kenn das ich der verkäufer lies mich mit der maschine nicht fahren...
natürlich sagt man " kauft nur was was man schon gefahren ist "
aber so wars halt nicht ... habe sie aber trotzdem gekauft und war bei der ersten runde begeistert ...
evtl. ein tipp bei freunden die die gleiche maschine mal haben mal fahren oder so zur sicherheit ... weil der verkäufer kann gleich mit anwalt usw. kommen bei einem schaden .... nen freund naja passt schon oder zahlste eben passt und fertig

grüße
marc
 

AVIDPJ

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§§-reiter schrieb:
Also ,
mal ein Statement vom eurem Forumsanwalt:

Verursacht ein Probefahrer einen Schaden mit den KFZ, haftet für Schäden Dritter die KFZ-Haftpflichtversicherung.

Für den Schaden am Probefahrzeug haftet

-bei Neukauf: der Probefahrer nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz

-bei Gebrauchtkauf: der Probefahrer immer (auch bei leichter Fahrlässigkeit)

Die KFZ Haftpflichtversicherung des bisherigen Eigentümers haftet und wird hochgestuft, es sei denn der Unfall passiert nachdem vollzogenen Verkauf - dann zahlt auch die Haftpflicht aber ohne den Vertrag des alten Besitzers zu belasten :idea: ;) deswegen ist es immer wichtig Zeitpunkt Datum und KM Stand der Übergabe schriftlich zu fixieren.
 

Lutze66

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@AVIDPJ
ich glaub es ging hier weniger um den Haftpflichtschaden als um den Schaden am zu verkaufenden Fahrzeug und da kenne ich das auch so das der Probefahrer haftet (bei Privatverkauf).
Ist ähnlich wenn ich einem Kumpel mein Fahrzeug borge , bei Unfall hat er zu haften und den Schaden zu begleichen. Eventuell sogar noch den Ausgleich wegen Höherstufung bei der Versicherung falls auch ein Haftpflichtschaden eingetreten ist.
 

AVIDPJ

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Lutze66 schrieb:
@AVIDPJ
ich glaub es ging hier weniger um den Haftpflichtschaden als um den Schaden am zu verkaufenden Fahrzeug und da kenne ich das auch so das der Probefahrer haftet (bei Privatverkauf).
Ist ähnlich wenn ich einem Kumpel mein Fahrzeug borge , bei Unfall hat er zu haften und den Schaden zu begleichen. Eventuell sogar noch den Ausgleich wegen Höherstufung bei der Versicherung falls auch ein Haftpflichtschaden eingetreten ist.

Ich wollte nur den Post vom Anwalt klarstellen von wegen Haftpflicht.
Wenn der Probefahrer das Probefahrfahrzeug beschädigt sollte das besser im Vorfeld geklärt sein!!

Deswegen sollte man einen Probefahrtvertrag machen indem das festgelegt ist der Probefahrer haftet für alle Schäden die er zu verantworten hat :idea:
 

meiko

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Als ich letztes Jahr meine "Alte" verkauft hab, hab ich jeden eine Verzichtserklärung (nennt man das so?) unterschreiben lassen und den Perso einbehalten (wenn dabei)...hatte keiner was dagegen gehabt! :idea:

 
A

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Guest
Vielen Dank für Eure Hilfe !

@meiko : Werde auch vor der Probefahrt die Verzichtserklärung unterschreiben lassen. Super, Danke !
 
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