Testsieger Michelin Pilot-Road 4 iss nich auf der GSR 600

üpoi

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Zitat::sick:

"Hallo Herr ...,


da laut Freigabe 2735 der Pilot Road 3 nur mit der Zusatzkennung A (konstruktive Änderung am Reifen) frei gegeben wurde,
der Pilot Road 4 aber mit dieser Kennung (Änderung) noch nicht auf dem Markt ist, wird eine Freigabe kurzfristig nicht kommen.



Weitere Informationen finden Sie auch im Internet unter www.michelin-motorrad.de
Mit freundlichen Grüßen / Sincères salutations / Best regards

i.A. Peter H.
Kundenservice Zweirad
Deutschland, Österreich, Schweiz

Michelin Reifenwerke AG & Co. KGaA
-----------------------------------------------
Michelinstraße 4 - 76185 Karlsruhe - Postfach 210951 - 76159 Karlsruhe
Telefon +49 (0)721-530-3918 - Fax +49 (0)721-530-1460"

Also wird es der Angel GT
 

Wallow

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Ein kleiner Grund froh zu sein in Ö herumzudüsen. Es gibt keine Reifenfreigaben :)
 

brettfahrer

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wenn im schein kein reifen eingetragen ist, muessen doch in D auch nur die Dimensionen der Reifen stimmen die aufgezogen sind. also kann man den 4rer doch auch aufziehen
 

barabone

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andere
wenn im schein kein reifen eingetragen ist, muessen doch in D auch nur die Dimensionen der Reifen stimmen die aufgezogen sind. also kann man den 4rer doch auch aufziehen

Leider nicht.

Du brauchst die Freigabe des Herstellers für die Reifen, sonst verlierst Du tatsächlich die ABE.
 

Phoenix

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Leider nicht.

Du brauchst die Freigabe des Herstellers für die Reifen, sonst verlierst Du tatsächlich die ABE.

wer weis denn eigentlich ganz genau?

ich bin genau der selben Meinung, dass wenn im Schein nix drin steht ich " machen kann was ich will"

zumal,ich letzte Woche beim TÜV wär und die erste Frage : " haben sie eine reifenfreigabe dabei , ich , nein brauch ich nicht weil nix im Schein steht----Thema beendet. "Also er hat das so abgenickt
 

ebmako

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Soweit ich weiß braucht man die Freigabe entweder vom Fahrzeug- oder vom Reifenhersteller. Begründet ist das mit den hohen Geschwindigkeiten, die hier in D gefahren werden dürfen.
Alternativ gibts häufig eine Art Gutachten / Unbedenklichkeitsbescheinigung (oder wie auch immer das Teil genau heißt), damit kann man zum TÜV und der trägt nach einem Fahrversuch die Reifen ein... oder auch nicht, je nach dem was er davon hält :)
 

nikie56

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Moin ins Forum,

vielleicht hilfts ja bei der Diskussion. Punkt 2, trifft auf meine FJR zu

Aktuelle Anmerkung zu Unbedenklichkeitsbescheinigungen bei Motorrädern:

Mit einem Schreiben vom1.7.2008 hat das Bundesverkehrsministerium (BMVBS) den rechtlichen Sachverhalt im Zusammenhang mit Reifenumrüstungen bei Motorräder erläutert. Hierbei werden vier Fälle von Änderungen an der Bereifung von Motorrädern unterschieden. In allen diesen Fällen ist eine Fahrzeugvorführung bei einem Sachverständigen oder einer Überwachungsorganisation bzw eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere nicht erforderlich.


1. Es gibt keine Reifenbindung: Es dürfen alle ECE-geprüften Reifen der vorgeschriebenen Dimension gefahren werden. Es sind keine zusätzlichen Dokumente mitzuführen.


2. Es gibt eine Reifenbindung: Für die Umrüstung auf ein anderes Reifenmodell/-fabrikat in der vorgeschriebenen Dimension ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Fahrzeug- oder Reifenhersteller vorhanden und wird mitgeführt.

3. Es gibt keine Reifenbindung, aber der Fahrzeughalter will bei sonst serienmäßigem Fahrzeugzustand auf eine andere für die Serienfelge zulässige Reifendimension umrüsten: Für die Umrüstung auf eine andere Reifendimension liegt eine Unbedenklichkeitsbeschei
nigung des Fahrzeug- oder Reifenherstellers vor. Sie wird mitgeführt. Eine Änderungsabnahme oder Eintragung der geänderten Dimension in die Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich. Die Änderung darf nicht beanstandet werden.

4. Eine Reifenbindung für die Serienbereifung ist gegeben, zusätzlich will der Fahrzeughalter bei sonst serienmäßigem Fahrzeugzustand auf eine andere für die Serienfelge zulässige Reifendimension umrüsten:


Für die Umrüstung muss vom Reifenhersteller eine Unbedenklichkeitbescheinigung vorliegen. Sie muss mit den übrigen Fahrzeugpapieren mitgeführt werden. Eine Änderungsabnahme oder Eintragung der geänderten Dimension in die Fahrzeugpapiere ist nichterforderlich. Die Änderung darf nicht beanstandet werden.

quelle: http://www.adac.de/_mmm/pdf/Motorradreifen_Freigaben_683KB_29840.pdf


 
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