Töpfe für die K7 / Auspuff K7 / Auspuffanlagen K7

MrFloppy

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Moin Jungs,

erst mal ein Kompliment, klasse Forum hier. Ich habe mir gestern hier die kompletten 79 Seiten zu Gemüte geführt und es war ein auf und ab zwischen Hoffnung und Enttäuschung, auf jeder Seite unterschiedliche Meinungen bis ich dann auf Seite 76 die Antwort von Herrn Jolig las. Da war es klar, der Leo Factory 2 Carbon Slip on mit Kat Ersatzrohr ist nicht legal. Ich weiß, viele werden jetzt sagen das es das Wert ist, aber ich fahre oft Touren im Ausland und achte daher besonders darauf das alles legal ist. Ich habe mir meine K8 erst dieses Jahr beim freundlichen gekauft, das ganze als reduziertes Neufahrzeug, die war noch trocken als ich die Süße im Verkaufsraum sah. Zu dem Zeitpunkt war der Leo schon drauf und ich hab ihn direkt mitgekauft. Leider war mir nicht bewusst das es verschiedene Freigaben gibt (Lautstärke und Emission).
Nun zu meiner Frage, was denkt Ihr könnte ich für den Topf inkl. Rohr usw. noch bekommen? Das soll jetzt kein Verkaufsinserat werden, möchte nur mal 'ne Hausnummer was Ihr denkt das er noch Wert ist. Der Topf ist jetzt 3000km "alt" und ich habe das LeoVince Logo entfernen lassen, weiß nicht ob das positiv oder negativ zu bewerten ist.

Über Eure Einschätzung freue ich mich sehr.

Vielen Dank und einen guten Rutsch ins neue Jahr!

Floppy
 

Sagittariusder1

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Moin,

hier mal ne Soundprobe von meinen BOS Superbike Carbon, nach ca. 20000km Laufleistung.
Aufgenommen mit der GoPro HD.


VG
Sagi
 
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Warmduscher

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ohne kat hören die sich wesentlich besser an :) sie plärren dann richtig..
 

MrFloppy

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Moin Gixxer Gemeinde,

mal ne Frage an alle Techniker unter Euch, glaubt Ihr es ist möglich den Kat vom 2012er Modell in die K8 zu integrieren und das die Angaswerte dann stimmen? Sollte das funktionieren müsste es doch möglich sein legal eine 4in1 auf der K8 zu fahren, oder?

Vielen Dank schon mal für Eure Antworten :)

Floppy
 

Mogwai

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Hier gibts Leute die nen Kat von der Kilo K8 mit dem Auspuff der 600er bzw. 750er "verheiratet" haben, dürfte also grundsätzlich kein Problem darstellen, hehehe... Es gibt übrigens schon eine legale 4 in 1 Variante von Akrapovic, möglich machts die Einzelabnahme, mußte mal weiter oben hier suchen...
 

MrFloppy

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Danke für die Info Mogwai,

das thema ist das ich meine Süße schon mit der Leo Anlage beim Händler gekauft habe und ich erst jetzt Aufmerksam geworden bin das es nicht legal ist. Der Händler und auch andere Hersteller reden hier immer von einer Grauzone. Ich möchte aber sicher sein das es ok ist. In einigen threads habe ich gelesen das Leo nun Verbindungsrohre mit integriertem Kat und eg Nummer (homologosiert) anbietet und habe auch schon die Deutschlandvertretung angeschrieben, hoffe da bekomme ich bald eine Antwort. Sollte das aber nicht hinhauen wäre vielleicht der Kat aus der 2012er eine Variante da die ja vom Werk aus nur noch einen Topf hat. Das bekommt man evtl. leichter eingetragen. Wenn das alles nix bringt habe ich teures Lehrgeld bezahlt und werde wohl auf 100% legal rüchrüsten.

Gruß
Floppy
 

ecki945

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Die Sachlage ist EINDEUTIG. Da gibt es keine Grauzone :!: Kein Kat -> Keine Betriebserlaubniss :!: Lass dir vom Händler oder Leovince nichts erzählen.

Stell dem Händler das Moped auf den Hof, setze ihm eine Frist zur Mängelbeseitigung. Er hat dir ein Fahrzeug ohne Betriebserlaunis verkauft / ausgeliefert. Es sei denn im Kaufvertrag steht drinne, daß das Fahrzeug keine Betriebserlaubniss hat. Dann hast du ein Problem.

In diesem Thread wurde das ganze zu genüge diskutiert.
 

MrFloppy

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Hi Ecki,

ja, den habe ich gelesen, deswegen habe ich ja meinen Händler auch angesprochen. Mal sehen was bei der Sache raus kommt, die Saison fängt auf jeden Fall nur legal an.

Floppy
 

ecki945

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Diesen Beitrag habe ich vorhin noch gesucht:

TÜV SÜD: Nicht nur auf Sound sondern auch auf Sauberkeit achten

Sound, Sound, Sound – wenn es ums Tuning beim Motorrad geht, stehen die Auspuffanlagen ganz oben auf der Wunschliste. Dementsprechend ist das Angebot groß. Orientierung beim Kauf bieten die entsprechenden Typ-Zulassungen laut EG-Richtlinien. Also einfach das entsprechende Modell aussuchen, draufschrauben und losfahren? Nicht ganz, sagen die Experten von TÜV SÜD und weisen vor allem auf Aufmerksamkeit in Sachen Katalysatoren hin. Drei Hinweise zum Kauf der richtigen Auspuffanlage von TÜV SÜD.
Auspuffanlagen müssen grundsätzlich nicht nur den Schall dämpfen, sondern außerdem für die richtigen Abgas-Emissionen sorgen. Seit Einführung der Abgasnorm EURO III im Jahr 2006 sind Katalysatoren zur Erfüllung der Vorschriften unverzichtbar. Der Verbau und die Funktion werden alle zwei Jahre bei der Abgasuntersuchung Krafträder (AUK) im Rahmen der Hauptuntersuchung geprüft. Die Kats sind je nach Auspuffanlage jedoch vollkommen unterschiedlich verbaut. Und hier liegt eine der größten Tücken bei der Umrüstung von Endtöpfen.

Denn ist der serienmäßig eingebaute Katalysator beispielsweise im Endschalltopf integriert, muss unbedingt darauf geachtet werden, dass das Motorrad auch nach dem Umbau noch über einen zugelassenen Katalysator verfügt – selbst wenn der Schalldämpfer eine EG-Typgenehmigung hat. Wer nämlich ohne unterwegs ist, fährt ohne Betriebserlaubnis und riskiert den Versicherungsschutz. Dazu Max Höhler, Auspuff-Experte von TÜV SÜD Automotive: „Am besten vor dem Umbau von Experten, beispielsweise beim Fahrzeughersteller oder in einer Vertragswerkstatt, beraten lassen. Die Fachleute kennen die Details und wissen, wo die Katalysatoren verbaut sind."

Geräuschkonform mit Ziffer 9: Hinter dieser Kombination verbirgt sich die Geräuschprüfung und Zulassung. Jede After-Market-Anlage wird bei der Zulassung von den TÜV SÜD Automotive Experten im Fahrzeugverbund geprüft und für das entsprechende Motorradmodell zugelassen.

Dafür erhält jeder neue Schalldämpfer eine Zulassungsnummer laut EG-Richtlinie 97/24. Die Zusatzangabe (9) steht dabei für die Einhaltung der typspezifischen Lautstärkewerte.

Sauber unterwegs mit Ziffer 5: Diese Angabe bescheinigt die korrekten Abgaswerte. Jede neue Anlage, ab 2006 vorschriftsmäßig mit einem Kat ausgerüstet, wird wiederum im Fahrzeugverbund getestet und modellspezifisch zugelassen. Dafür gibt es den Zusatz Ziffer 5 auf die Anlage: Egal ob auf einen Endschalltopf, in den der Kat bereits verbaut ist, auf einen Einschub-Kat, der nachträglich in den Endtopf eingeschoben wird, oder auf einen Kat, der – ähnlich wie beim Auto – vor dem Schalldämpfer liegt.

Sich auskennen mit den Ziffern: Den Zusatz (9) für den Lärmschutz müssen alle Anlagen tragen. Ziffer 5 hingegen ist nur für solche Fahrzeuge vorgeschrieben, die nur mit einem Katalysator betrieben werden dürfen – also alle Motorräder, für die Abgasnorm EURO III vorgeschrieben ist. Wer ein Motorrad umbauen will, das serienmäßig mit einem Katalysator ausgerüstet ist, muss sicher gehen, dass der Nachrüstsatz unbedingt auch über die entsprechende Abgasreinigung verfügt. Ausschlaggebend für die Zulässigkeit einer After-Market-Anlage für ein spezifisches Bike ist wie erwähnt die Zulassung laut EG-Richtlinie. Allerdings legen die jeweils zuständigen Länderbehörden die Vorschriften unterschiedlich aus: „Es gibt beispielsweise Anlagen aus dem europäischen Ausland auf dem Markt, die nur Ziffer 9 gelabelt und trotzdem für ein Modell zugelassen sind, das eigentlich eine Abgasreinigung haben muss", sagt Höhler. Hier muss man davon ausgehen, dass kein Kat verbaut ist. „In einem solchen Fall beim Hersteller genau informieren", so der Tipp von Höhler. Besitzt der Schalldämpfer tatsächlich keinen Kat, muss ein so genannter Einschubkat zusätzlich verbaut werden. Er muss mit der Ziffer 5 gekennzeichnet sein. Bei so genannten Slip-on-Anlagen ist der Austausch von Endtöpfen in Sachen Kat in der Regel unproblematisch, wenn der originale Kat in Abgassystem bleibt.

Für alle Fälle gilt: Das Motorrad muss nach dem Umbau die gleichen dB (A)- und Abgas-Werte haben wie zuvor. Wer ohne Kat umbaut, verliert die Betriebserlaubnis. Das gilt übrigens auch für die so genannten dB-Killer. Die müssen im Straßenverkehr immer drin sein und dürfen nur auf der Rennstrecke rausgenommen werden.

Quelle
 

MrFloppy

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Hey Ecki ... KLASSE!!!

Klare Aussage vom TÜV. Dort werden ja die Einschibkats erwähnt. Das bedeutet, sofern der LEO Einschubkat nicht mit Ziffer 5 Homologisiert ist, ist und bleibt die Anlage nicht legal. Ob der Einschubkat die Prüfziffer 5 enthält werde ich ja von Leo erfahren, sofern das nicht der Fall ist muss der Händler mir irgendwie entgegen kommen.

Nochmal ... Vielen, vielen Dank!!!

Gruß
Floppy
 

The Clown

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Ja mein shark conic mit einschubkat hat auch die 9 und 5 am schluss :daumenhehe
 

MrFloppy

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@ The Clown ... das heisst du hast 'ne 4 in 1 von Shark die mit 9 UND 5 homologiert wurde?
 

ecki945

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In der Schweiz ticken die Zulassungsuhren anders. Ist auf deutsche Verhältnisse nicht übertragbar. Auch wenn auf der Homepage von Fechter, des deutschen Importeurs der Conic mit ABE angepriesen wird. Vergiss den Gedanken ganz schnell :richter :hh:
 

MrFloppy

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Ah ... Schweiz, da hätte ich vorher mal nachsehen sollen.
Danke für den Hinweis Ecki.
 

The Clown

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MrFloppy schrieb:
@ The Clown ... das heisst du hast 'ne 4 in 1 von Shark die mit 9 UND 5 homologiert wurde?

ja habe ich..sorry floppy habe gemeint das du weisst das ich aus der CH bin.

ja bei uns ist es etwas anders wenn es um die töpfe geht und die reifen

Gruss aus der CH
 

Wesam84

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Wer kennt diesen Auspuff ?!?!

Wer hat damit mal mit den Racefit erfahrung gemacht?

Hat wohl nen ziemlichen dicken verbindungsrohr, das ist doch gut oder?

 

MrFloppy

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Ich glaube den gibt es auch von BODIS. Ist aber meines Wissen nicht Straßenzugelassen.
Für die Renne könnte das wohl pasen, da habe ich aber keine Erfahrung.

Ich wollte mich auch noch mal bei den anderen Usern hier bedanken. Durch diesen Thread bin ich drauf gekommen, dass mein Leo Vince nicht zulässig ist. Nachdem mein Händler einsichtig war und den Topf zurück nahm, habe ich mir, nach langer Suche, die MIVV GP gekauft.

Bilder dazu in meiner Galerie. :)

LG
Floppy
 
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