TÜV-Keine HU Rückdatierung mehr..

Magic

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Hi,

hab grad gelesen das die "Fälligkeitsdatierung" bei der HU (Haupt Untersuchung/TÜV) so gut wie vom
Tisch ist. d.h. wenn man zum TÜV muß, diesen "Überzieht", er nicht mehr "Rückdatiert" wird, sondern
das jeweilige, spätere Monat eingetragen wird..
Es entstehen dadurch auch keine erhöhten Kosten.
(bis 2.Monate, danach werden die Prüfgebühren um ca. 2o.% Zuschlag erhöht)

Eine Überziehung bis 2.Monate wird (wenn man erwischt wird) mit 15.-Bußgeld geahndet. Unfall sollte
man in diesem Zeitraum auch nicht haben (u.U.Zivilrechtlicher Ärger).

Die Regelung, das man einen HU-Termin bei Saisonkennzeichen, falls dieser in die stilgelegte Zeit fällt,
erst bei Wiederinbetriebnahme wahrnehmen muß, bleibt selbstverständlich bestehen..

Die neue Regelung soll am o1.o4.2o12 in Kraft treten..

Nett, müßt eh o3/12 hin, dann wird gleich mal Überzogen.. :D

1_big.jpg


Gruß Doc M. .. :wink:
 

GSR69

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Also ich hatte damit noch nie Probleme beim TÜV. Und es wurde auch nie zurück Datiert..... :dontknow:
Hatte das schon mit drei Maschinen. Erstzulassung war immer Januar und durch das ich Saisonkennzeichen hatte, konnte ich ja erst im März hin. Hatte nie genöhle vom TÜV-Beamten und es wurde dann auch immer die Märzplakette drauf gemacht....
 

Magic

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Ja, bei Saisonkennzeichen war`s ja egal, aber ohne haben`s einem die TÜV-Plakette rückdatiert,
wenn man den Termin mehr als 1.Monat Überzogen hatte, zumindest hier in Bayern. Werd das
jetzt mal Antesten & Überziehen.. :whistle: , hab Saison-Kz, dürfte ab 1.März wieder & müßte
dann auch zum TÜV (o3/12)...

Wobei, wenn man hier aus dem Fenster, bzw. auf`s Thermometer schaut..(-11°) smiley_emoticons_cold2.gif

HIER ein Bericht.. (vom letzten Jahr)

Der Antrag vom Verkehrsministerium liegt dem Bundesrat zur Abstimmung vor.
Kannst ja selber mal nach-/durchlesen, danach raucht einem aber der Kopf.. :rolleyes:

Gruß Doc M. .. :wink:
 

Magic

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Tja, Super jetzt kommt das Gesetzt zur Fällung der Rückdatierung
erst zum o1.o7 & nicht wie geplant zum o1.o5. .. :autsch:
Super, war nicht beim TÜV.., wollt warten bis Anfang Mai.. :thumbdown:

Strafe bei Überziehen des TÜV-Termin`s & Kontrolle Rennleitung BRD:
1.Tag bis 8.WO Überzogen 15.- Bußgeld.
2. -4. Monate 25.- Bußgeld
4.Monate - 8.Monate = 4o.- "Strafe" + 1.Punto
Bei mehr als 8 Monaten gibt es neben 40 Euro Bußgeld,
sogar 2 Puntos in Flensburg. (altes Puntosystem!!!)

Gruß Doc M. .. :wink:
 
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