Hi,
hab grad gelesen das die "Fälligkeitsdatierung" bei der HU (Haupt Untersuchung/TÜV) so gut wie vom
Tisch ist. d.h. wenn man zum TÜV muß, diesen "Überzieht", er nicht mehr "Rückdatiert" wird, sondern
das jeweilige, spätere Monat eingetragen wird..
Es entstehen dadurch auch keine erhöhten Kosten.
(bis 2.Monate, danach werden die Prüfgebühren um ca. 2o.% Zuschlag erhöht)
Eine Überziehung bis 2.Monate wird (wenn man erwischt wird) mit 15.-Bußgeld geahndet. Unfall sollte
man in diesem Zeitraum auch nicht haben (u.U.Zivilrechtlicher Ärger).
Die Regelung, das man einen HU-Termin bei Saisonkennzeichen, falls dieser in die stilgelegte Zeit fällt,
erst bei Wiederinbetriebnahme wahrnehmen muß, bleibt selbstverständlich bestehen..
Die neue Regelung soll am o1.o4.2o12 in Kraft treten..
Nett, müßt eh o3/12 hin, dann wird gleich mal Überzogen..
Gruß Doc M. .. :wink:
hab grad gelesen das die "Fälligkeitsdatierung" bei der HU (Haupt Untersuchung/TÜV) so gut wie vom
Tisch ist. d.h. wenn man zum TÜV muß, diesen "Überzieht", er nicht mehr "Rückdatiert" wird, sondern
das jeweilige, spätere Monat eingetragen wird..
Es entstehen dadurch auch keine erhöhten Kosten.
(bis 2.Monate, danach werden die Prüfgebühren um ca. 2o.% Zuschlag erhöht)
Eine Überziehung bis 2.Monate wird (wenn man erwischt wird) mit 15.-Bußgeld geahndet. Unfall sollte
man in diesem Zeitraum auch nicht haben (u.U.Zivilrechtlicher Ärger).
Die Regelung, das man einen HU-Termin bei Saisonkennzeichen, falls dieser in die stilgelegte Zeit fällt,
erst bei Wiederinbetriebnahme wahrnehmen muß, bleibt selbstverständlich bestehen..
Die neue Regelung soll am o1.o4.2o12 in Kraft treten..
Nett, müßt eh o3/12 hin, dann wird gleich mal Überzogen..
Gruß Doc M. .. :wink: