suche .... ABE Sitzabdeckung

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Hallo zusammen,

ich suche für meine originale Sitzabdeckung (GSR 600) eine ABE.

Soweit ich weiß gibt es eine dafür, nur leider finde ich diese nicht mehr :-(

Danke und Gruß

Clay
 

Magic

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Hi,

hab se & könnt se Dir kopieren, das Problem wird halt sein das die Dir (bei einer Kontrolle)
u.U. auch nix nützt, bzw. Du dann später das Original herzeigen mußt..

Gruß Doc M. .. :wink:
 

Mel

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Oh ich glaub ich hab auch keine ABE... Maddin??????büddäää

Lg Mel
 

Magic

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Hi Mel,

Klar, kein Problem...
Muß mal schaun wo ich die Orig. hab, fahr auch nur mit Kopien der ABE`s
unter der Sitzbank rum..
Ist so ein kleines, blaues Büchlein DIN-A-6 ..
"ABE Nr. KBA 90920", das ist schon mal gut zu Wissen..

Gruß Doc M. .. :wink:
 

Büffel

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Also z.B. bei meinen Zubehörhebeln waren ABEs dabei, die auch sehr nach Kopien aussehen. Der TÜV-Prüfer hat bei denen auch keine Probleme gemacht; er hat sich nur leicht beschwert, dass die Schrift so klein ist und ich die GSR in dieser langen Liste nicht mit einem Textmarker markiert habe und er sie dann suchen musste. :D :whistle: Von daher glaube ich, dass es nichts macht, wenn man in einer Kontrolle eine Kopie der ABE vorzeigt. :dontknow:
 

Mattin81

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Man kann sich ja ABE´s und Teilegutachten teilweise ausm Inet ausdrucken bzw. als PDF runterladen. Da meckert ja auch keiner weils ne "Kopie" is ;)
 

Wacky1980

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Dazu §22/2 STVZO:
Für das Verfahren gelten die Vorschriften über die Erteilung der Betriebserlaubnis für Fahrzeuge entsprechend. Bei reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Teilen ist sinngemäß nach § 20 zu verfahren; der Inhaber einer Allgemeinen Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile hat durch Anbringung des ihm vorgeschriebenen Typzeichens auf jedem dem Typ entsprechenden Teil dessen Übereinstimmung mit dem genehmigten Typ zu bestätigen. Außerdem hat er jedem gefertigten Teil einen Abdruck oder eine Ablichtung der Betriebserlaubnis oder den Auszug davon und gegebenenfalls den Nachweis darüber (§ 19 Abs. 4 Satz 1) beizufügen. Bei Fahrzeugteilen, die nicht zu einem genehmigten Typ gehören, ist nach § 21 zu verfahren; das Gutachten des amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr ist, falls es sich nicht gegen die Erteilung der Betriebserlaubnis ausspricht, in den Fahrzeugschein einzutragen, wenn der Teil an einem bestimmten zulassungspflichtigen Fahrzeug an- oder eingebaut werden soll. Unter dem Gutachten hat die Zulassungsbehörde gegebenenfalls einzutragen: "Betriebserlaubnis erteilt".

Bedeutet, dass es immer nur Kopien der ABE`s beim Kauf dazu gibt. Die Qualität dieser Kopien unterscheidet sich aber von Hersteller zu Hersteller. Ich hatte schon ABE`s auf ordentlichem Papier, die aussahen wie offizielle Dokumente aber auch schon so billige Kopien, dass ichwegen der Lesbarkeit schon Angst bei Kontrollen haben musste.

Grüße aus MOL
 

Bandit

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Seid ihr sicher, dass man für des Ding überhaupt ne ABE braucht? :thinking:
 

Corner

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Braucht man nicht für alle Anbauteile ne ABE?
Für Bugspoiler, Windschild, ... braucht mans ja auch :dontknow:
 

SKL

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andere
Auf meinem Windschild ist ein (E) drauf und alle Prüfer finden's toll.
Bei ner Sitzbankabdeckung bin ich mir aber nu wirklich nicht sicher, ob man da irgendwas braucht.
Einfach mal bei Suzuki Deutschland anrufen und fragen würde bestimmt Licht ins Dunkel bringen. Die verkaufen die Teile ja immernoch als Zubehör, dann wird's da wohl auch den Wisch dazu geben, wenn man denn einen braucht.
 

Magic

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Bandit schrieb:
Seid ihr sicher, dass man für des Ding überhaupt ne ABE braucht? :thinking:

Ja, leider da es ein orig. (Zubehör-) Teil von Suzi ohne (sichtbare) "e-Nr." ist..
Oder eben Eintragen laßen, dann kann`s evtl. aber passieren das se
den Sozius "Austragen", (Solo/Einsitzer) zumindest hier in "Bayern" schon geschehn..

..u.U. kann das auch passiern wenn der Haltegriff durch eine Abdeckung ersetzt wird. :rolleyes:

Manche der "Grauen Herren" nehmen`s eben gaaaanz genau.. :thumbdown:

SKL schrieb:
Einfach mal bei Suzuki Deutschland anrufen und fragen würde bestimmt Licht ins Dunkel bringen. Die verkaufen die Teile ja immernoch als Zubehör, dann wird's da wohl auch den Wisch dazu geben, wenn man denn einen braucht.

Ja, beim Kauf ist das blaue ABE-Büchlein dabei,
Suzi stellt keinen Ersatz aus, zumindest war das früher so..
Genauso wenn der Schrauben-/Haltesatz der Soziusabdeckung Verloren geht fehlt,
mußte das Ganze Teil neu kaufen.. (18o.-) oder eben selbst was Basteln.. :autsch:

TIPP: Beim Gebrauchtkauf UNBEDINGT nachfragen ob Haltesatz & ABE bei sind.. ;)

Gruß Doc M. .. :wink:
 
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