STVZO oder Europäische Zulassungskriterien? Blinkerabstand

andrews_GSR

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Hi,
habe mich gefragt welchen Abstand ich zwischen den beiden hinteren Blinkern einhalten muß. Nach STVZO sind es ja 240 mm allerdings schreiben die Europäischen Zulassungskriterien ja nur 180 mm vor. Was gilt denn jetzt für die GSR 600? Aus meiner Sicht sind es doch die 180 mm – oder?

LG, Andrew
 

roadhirsch

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Selbst wenn ältere Fahrzeuge nach DE Norm zugelassen sind mit 240mm richten sich die Tüver einfach nach den 180mm der EG-Norm. Mir wollten sie mal die uralt 500mm für hinten aufdrücken...hab gefragt ob ich Stiele anbauen soll weil der ganze bock keine 500mm breit war im Heck.
 
G

Gelöschtes Mitglied 1163

Guest
§ 54 StVZO - Fahrtrichtungsanzeiger
Abs. 4 Nr. 2:

„Erforderlich als Fahrtrichtungsanzeiger sind
[...]
2. an Krafträdern
paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten muss von der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den an der Rückseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 120 mm, bei den an der Vorderseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 170 mm und vom Rand der Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers mindestens 100 mm betragen. Der untere Rand der Lichtaustrittsfläche von Blinkleuchten an Krafträdern muss mindestens 350 mm über der Fahrbahn liegen. Wird ein Beiwagen mitgeführt, so müssen die für die betreffende Seite vorgesehenen Blinkleuchten an der Außenseite des Beiwagens angebracht sein,“

(§ 54 StVZO - Einzelnorm)

Dementsprechend noch etwas weniger als schon genannt.
Gruß!
 

roadhirsch

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So wie es da steht sind es hinten mind.240mm innenkanten und vorne mind.340mm innenkanten (mind 100mm von der scheinwerferfläche weg)
Weil Maße sind bezogen auf die mittelachse des Fahrzeugs.
 
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Kortwin

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Ist das Motorrad nach EG-Recht zugelassen (fast alle Fahrzeuge ab Baujahr 1998), gelten folgende Maße: Abstand der hinteren Blinker zuein-ander mindestens 180 mm, Abstand der vorderen Blinker mindestens 240 mm. Höhe von der Fahrbahn vorn und hinten 350 bis 1200 mm. Für ältere nach deutschem Recht zugelassene Motorräder (vor 1998) gilt: Abstand hinten mindestens 240 mm, Abstand vorn mindestens 340 mm bei je 100 mm Abstand zum Scheinwerfer. Mindesthöhe zur Fahrbahn 350 mm.
Quelle: Motorradonline
 

moto

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Im Grunde ist nur eines relevant: Die Meinung!
1. des Polizisten bei einer Kontrolle
2. des Prüfers bei der Hauptuntersuchung
:0207-crazy:
 

Kortwin

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Prinzipiell hast du Recht...
Schwierig wird es nur, wenn der kontrollierende Polizist eine andere Meinung als der Prüfer hat und Einen kompromisslos, eventuell widerbessereswissensfrei und beratungsresistent zur Prüforganisation zurückschickt. Dann hat der Eine die Lauferei hoffentlich ohne zusätzliche Kosten.
 

moto

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Das stimmt schon. Dieses Problem kann man aber immer haben:(
Denk mal an Situationen, in denen Eintragungen angezweifelt werden...
 

andrews_GSR

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Also meien GSR ist nach EG-Recht zugelassen. Sieht man an der e-Nummer unter K im Fahrzeugschein. Aber wie kann es dann noch von der "Meinung" von Polizisten oder Prüfern abhängig sein. Genau diese Diskusionen will ich ja vermeiden. EG Zulassung = 180mm Abstand zwischen den Innenkanten der Blinkern und fertig – oder nicht?
 

moto

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Also meien GSR ist nach EG-Recht zugelassen. Sieht man an der e-Nummer unter K im Fahrzeugschein. Aber wie kann es dann noch von der "Meinung" von Polizisten oder Prüfern abhängig sein. Genau diese Diskusionen will ich ja vermeiden. EG Zulassung = 180mm Abstand zwischen den Innenkanten der Blinkern und fertig – oder nicht?

Weil Sie teilweise einfach überfordert sind oder es nicht wissen wollen.
 
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