Steuerbefreiung für Motorräder durch Winterreifen Pflicht

Ronny76

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Bad Lauchstädt
Schaut mal hab ich im http://www.bvdm.de Forum gefunden.

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Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beantrage rückwirkend ab 3. Dezember 2010 bis auf weiteres eine Aussetzung der Verkehrssteuer für mein Motorrad an jenen Tagen, an denen die Schneeverhältnisse in xxx [- hier Ort einsetzen] einen Fahrzeugbetrieb ohne Winterreifen gesetzlich (ausdrücklich nicht: tatsächlich) nicht zulassen.

Begründung:
Für sämtliche Kraftfahrzeuge ist eine sog. „Winterreifenpflicht“ vorgeschrieben, der Betrieb der Fahrzeuge bei winterlichen Straßenverhältnissen ohne Winterreifen ist vom Gesetzgeber untersagt worden, selbst wenn er möglich wäre (§ 2 Abs. 3a StVO).

Diese gesetzliche Regelung ist neu, bislang waren die für mein Motorrad zugelassenen Reifen bestens für den Winterbetrieb geeignet, auch wenn es sich nicht explizit um Winterreifen handelt bzw. gehandelt hat.

Zwar gibt es einige wenige Reifenhersteller, die für einige wenige Motorradtypen Winterreifen anbieten, mein Motorrad gehört jedoch wie die überwiegende Zahl an Motorrädern in Deutschland nicht dazu.

Dieser Umstand führt dazu, daß ich mein Motorrad an Tagen, an denen witterungsbedingt eine Teilnahme am Verkehr ohne Winterreifen gesetzlich nicht mehr zulässig ist, nicht mehr zum Verkehr auf öffentlichen Straßen halte bzw. halten kann, denn dies ist jetzt gesetzgeberisch ausgeschlossen worden. Damit entfällt die Steuerpflicht an diesen Tagen (arg. e. § 1 Abs. 1 Nr. 1 des Kraftfahrzeug-steuergesetzes). Etwas anderes kann erst dann gelten, wenn irgendein Reifenhersteller irgendwo auf dieser Welt Winterreifen herstellt, die zum Betrieb mit meinem Motorrad zugelassen sind. Eine solche Situation ist gegenwärtig noch nicht absehbar, ich würde Sie entsprechend informieren.

Eine Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes möchte ich zum gegenwärtigen Zeitpunkt ausschließen. Auch die Nutzung eines Saisonkennzeichens kommt nicht in Betracht, da ich wenigstens an einigen derjenigen Tage im Winter, die einen Betrieb meines Motorrades mit den zugelassenen Reifen rechtlich erlauben, mein Motorrad zu seinem ursprünglichen Zweck nutzen möchte.

Sollten Sie eine exakte Auflistung derjenigen Tage benötigen, an denen ich mein Motorrad nur aus Liebhabergründen, aus gesetzlichen Gründen jedoch nicht zum Betrieb im Verkehr halte, bitte ich um einen Hinweis.

Zur Vereinfachung schlage ich eine pauschale Lösung vor, nämlich eine Aussetzung der Steuerpflicht entsprechend zwei Monaten pro Jahr.”
 

Gargamel

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Re: Steuerbefreiung für Motorräder durch Winterreifen Pflich

Hehe,
lustige Idee, aber das wird nicht hinhauen.
Es gibt auch öffentlichen Raum, für den das Motorrad Haftpflichtversichert sein muss, in dem keine winterlichen Verhältnisse herrschen.
Zum Beispiel öffentliche Parkhäuser oder Tiefgaragen.
Fraglich ist außerdem, ob es denn überhaupt rückwirkend möglich ist, seinen Vetrag zu ändern/kündigen.
Genauso könnte man ja sagen: "für die 2 Wochen im Sommer, in denen ich auf Mallorca war, würde ich gerne mein Geld zurückbekommen. Auf Anfrage sende ich Ihnen meine Flugtickets und Hotelbuchung."

Trotzdem, erzähl mal, was draus wurde :hello: :D
 

Alpenbiker

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Bike
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Re: Steuerbefreiung für Motorräder durch Winterreifen Pflich

die Idee ist gut :bravo:
mit dem Urlaub hat das aber nichts zu tun wie in der ersten Antwort geschrieben, das ist Privatsache.
Der Gesetzgeber verlangt eine Haftpflicht und verlangt gleichzeitigt das das Motorrad nicht benutzt werden darf (bei Winterlichen verhältnissen).
Ich denke da ist Potential drin :yippie:
Ich würde den Text mit einem Anwalt nochmals überarbeiten, da ist noch mehr "Pepp" drin.

und halte uns bitte auf dem laufenden :hello:

PS: ich habe grade noch mal drüber nachgedacht, aus der Sicht des Finanzamtmitarbeiters, folgende Gedankengänge:

"ja Krutzifix, so ein Schei.., was machen wir denn jetzt? Auf die Steuereinnahmen können wir nicht verzichten, im Gegenteil, wir brauchen mehr! Hah, das ist es!
Ich telefoniere gleich mal mit Verkehrsminister Ramsauer, die Steuer für Kraftfahrräder ist ja gar nicht mehr Zeitgemäß, die ist überfällig! Das gibt bestimmt ne ordentliche Beförderung wenn 3,8 Millionen Kraftfahräder unser Steuersäckel zusätzlich füllen. Da sind über 150 Millionen Euro drin :man: das gibt bestimmt 2 Beförderungen :man: :man:
Ja und was mache ich nun mit dem Querulanten aus Sachsen Anhalt? Da telefoniere ich mit Wirtschaftsminister Brüderele, der soll aus China einen Satz Reifen mit M&S Kennzeichnung nach Bad Lauchstätt schicken, kostenlos, den dem jungen Mann verdankt das deutsche Volk viele Millionen Euro Steuergelder!
So, jetzt brauche ich erst mal die Praktikantin :man: damit ich wieder runterkomme" :woman:
 

tom74

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Re: Steuerbefreiung für Motorräder durch Winterreifen Pflich

Alpenbiker schrieb:
................. und verlangt gleichzeitigt das das Motorrad nicht benutzt werden darf (bei Winterlichen verhältnissen).
Ich denke da ist Potential drin :yippie:

Niemals haut das hin! Dass die Reifenhersteller keine Winterreifen anbieten ist nicht das Problem des Staats. ;)
 
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