Staudurchfahren

Kerim

Forenmitglied
Reaktionen
0
Punkte
16
Ort
Bochum
Bike
gsr_750
Mahlzeit, sehr geehrte Artgenossen :D

Ich hoffe vorab, dass dieses Thema nicht schon zig mal durchgekaut wurde und falls ja, bitte ich dies zu entschuldigen..

Ich habe einen Kollegen, der einen Kollegen hat und der soll wohl jemanden kennen, der im Stau zwischen 1.&2. Fahrbahn mit mäßiger Geschwindigkeit (an den stehenden - Zwischenzeitlich langsam fahrenden Autos) vorbei gefahren ist.. Eines von den im Stau stehenden Autos war leider von der Polizei..
Bedeutet, er ist daran vorbei gefahren und konnte auch nicht auf frischer Tag angehalten werden.
Wird dieser Kollege (ka ob es den überhaupt gibt und ob die Story stimmt :D) im Nachhinein noch belangt?

Vielen Dank für eure Aufmerksamkeit ;)

Achso.. Und bitte nur antworten, wenn ihr euch auskennt.
Ich halte mich auch bedeckt, wenn ich nur Vermutungen habe.
Danke :)
 

Mohima

Bekannter User
Reaktionen
3
Punkte
38
Ort
gesperrt
Bike
gsr_600
Ja, wenn zwei Ordnungshüter im Fahrzeug gesessen und Lust haben den Fall zu bearbeiten. :)
 

Magic

Bekannter User
Reaktionen
24
Punkte
38
Alter
54
Ort
München
Ja, wenn zwei Ordnungshüter im Fahrzeug gesessen und Lust haben den Fall zu bearbeiten. :)

..dem ist nix mehr hinzuzufügen....
Ist ja ne Strafe (-tat) mit Punktewertung....

Wie gsagt, zu Zweit wenn se war`n & je nach "Anpißungsgrad"..
...gibt`s Post... :sad:
 

Kerim

Forenmitglied
Reaktionen
0
Punkte
16
Ort
Bochum
Bike
gsr_750
Ich danke euch beiden erstmal ����
Habe im Internet mal bisschen weiter gestöbert. ich hoffe, ich gebe das jetzt richtig wieder :D bitte korrigiert mich, wenn was unwahr ist.
In Deutschland besteht Beweispflicht. Also die Ordnungshüter müssten dich auf frischer Tat ertappen, damit sie DICH in dieser Sache auch Belangen können.
Man könnte ja eigtl bei ner Vorladung/Stellungnahme sagen, dass man selbst nicht gefahren sei. Dann muss der Betroffene aber auspacken wer derzeit die Maschine gefahren ist.
Wiederum gibt es hier aber das Aussageverweigerungsrecht bei Familie/Verwandten. und da man Schwester/Bruder/Mama/Pa../..../... nicht verpfeifen muss, könnte man mit zwei blauen Augen davon kommen..


Ps: ja es waren Zwei Beamte im Auto
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Mohima

Bekannter User
Reaktionen
3
Punkte
38
Ort
gesperrt
Bike
gsr_600
Nette Ideen, blöderweise gibt es die "Halterhaftung" in solchen Fällen (wenn der Führer des Kfz nicht zu ermitteln ist) :D
Anschließend schön Fahrtenbuch führen ;), hat sich dann wirklich gelohnt. :baetsch:

Ist ja alles theoretisch......
 

MicJa

Forenmitglied
Reaktionen
3
Punkte
18
Alter
40
Ort
Recklinghausen
Bike
gsr_750
Farbe
Blau / Weiss / Neon Gelb
Ich hatte das mal mit meiner Ex Frau , sie wurde geblitzt mit meinem Auto....Post kam natürlich an aber an mich , ich sollte doch bitte Aussagen wer das Fahrzeug geführt hat . Ansonsten wenn ich nicht Aussagen würde , könnte ich mit einem Fahrtenbuch rechnen....hab nie auf den Brief geantwortet und auch nie wieder was von gehört....vllt haste ja Glück und Du kommst mit zwei blauen Augen davon.....
 

Kerim

Forenmitglied
Reaktionen
0
Punkte
16
Ort
Bochum
Bike
gsr_750
ich hoffe es Micha :D mal abwarten..
ich bin ja ebenfalls Autofahrer und vom Beruf her auch überwiegend mit nem Fahrzeug über die Autobahn unterwegs. Ich verstehe auch nicht, was daran so schwer zu verstehen ist, ne Rettungsgasse zu bilden. Eigtl müsste man sich mal so nen kleinen schneeschieber ausleihen und im Stau zwischen erste und zweite Fahrspur aufräumen/Platz machen. Da bin ich mal für :D vllt lernen die das ja mal.
Wahrscheinlich klappt es damit in anderen Ländern besser, weshalb es für Mopeds erlaubt ist, im Stau hindurch zu fahren.
das ist jetzt aber wieder ein anderes Thema :D
 

Buuuh

Bekannter User
Reaktionen
2
Punkte
38
Ort
Nürnberg
Bike
andere
Nette Ideen, blöderweise gibt es die "Halterhaftung" in solchen Fällen (wenn der Führer des Kfz nicht zu ermitteln ist) :D
Anschließend schön Fahrtenbuch führen ;), hat sich dann wirklich gelohnt. :baetsch:

So einfach ist das mit der Halterhaftung afaik auch in DL nicht. Gerade bei solchen Verstößen ist der Fahrer dran, kann der nicht ermittelt werden, kann man dem Halter exakt gar nichts. Wenn ein KFZ z.B. aus dem Halteverbot abgeschlept wird, dann ist der Halter dran, auch wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann. Dabei sind ja konkrete Kosten entstanden.
Wenn aber keine Kosten oder Schäden entstehen, MUSS vorallem in Deutschland IMMER der wirkliche Fahrer ermittelt werden können. Und das muss nachweisbar sein, denn hier gilt immernoch "im Zweifel für den Angeklagten". Z.B. bei einer Staudurchfahrt oder Geschwindigkeitsübeschreitungen, Abstandsmessungen, etc.

Allerdings, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann, völlig egal ob der Halter das nicht aussagen kann, oder nur nicht will, kann dem Fahrer ein Fahrtenbuch auferlegt werden.

Konkret zu Staudurchfahrten, muss ich aber aus Erfahrung, und vorallem meinen kürzlichen schmerzhaften Erfahrungen (siehe Knall&Fall) sagen: So wil, wie Verkehrsteilnehmer oftmals die Spur wechseln, weil auf der Nebenspur eine 5m Lücke ist und man dann ja 3m weiter vorne wäre, halte ich nicht wirklich viel von Staudurchfahrten und mache das selbst auch nur (obwohl ich weiß, dass das in Deutschland verboten ist, in Österreich afaik nicht) nur, wenn der Verkehr ABSOLUT stillsteht. Sobald der Verkehr auch nur ein bischen rollt, seien es nur 3km/h, fahre ich nicht durch.
Ich sehe auf meinem Arbeitsweg leider höufig genug, wie manche Motorradfahrer mittendurch "rasen" und kann dabei nur den Kopf schütteln.
 

Spätaufsteiger

Forenmitglied
Reaktionen
0
Punkte
16
Ort
Minga (aka München)
Bike
gsr_600
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Oben