Standlichtlampe, Birnenänderung

SchwarzbrotFTW

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Hallo Leute,


wollte mir ein weißeres Licht einbauen und habe dann eine Seite gefunden, die "Xenonlook"Birnen anbietet, da ich aber wenn gleich die kompletten Lampen umbauen würde wollen, sprich Standlicht und hauptscheinwerfer, hab ich beim Onlinehändler nachgefragt, welche "xenonlook" lampen auf das Standlicht passen würden und er verwies mich auf welche die keine E nummer haben. Da ich aber noch Probezeit 1 1/2 jahre habe will ich eigentlich nicht viel riskieren.

Nun meine Frage:
- brauchen Standlichter E-Nummern?
- Falls man mich damit erwischt, gibts dann nur eine Mängelkarte oder mehr? ( wegen Probezeit)
 

Magic

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Hi Schwarzbrot,
kurz & bündig: Zulassung = Ja..
Strafe = kommt auf den jeweiligen Ordnungshüter an..
geht von ner mündl. Verwarnung, über ne kleine Geldstrafe hin zum Vorfahrn
mit Mängelkarte bis hin zum Erlöschen der BE..

.. wär da lieber Vorsichtig, gerade in Bezug auf die Probezeit, lieber
nix Riskieren..

Zitat StVO:
"..müssen alle Leuchten und Rückstrahler an KfZ und Anhängern geprüft und amtlich zugelassen sein.
Das heißt, dass sie eine "Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile" oder ein gleichwertiges europäisches
Zertifikat haben müssen, gemäß Paragraph 22 a der StVZO. Nur unter dieser Voraussetzung dürfen sie am
Fahrzeug angebracht werden: Ein Grundsatz, der auch für Nachrüstungen gilt."
Wenn man dagegen verstößt erlischt theo.die Betriebserlaubnis..

Unfall sollte man auch vermeiden..
(Vers.-Schutz erlischt!)

Was ist den das für ne H4-Birne im "Xenonlook"?
Gibt doch auch Standlichtbirnen mit Zulassung, die bläulich,
oder eher weiß schimmern, meine Philips Silbervision SLB sind
z.B. leicht gelblich/orange passend zur H4....
Gruß Doc M. .. :wink:
 
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