Aktueller Hinweis zu teuren Mobiltelefongesprächen
Der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post liegen in jüngster Zeit Verbraucherbeschwerden vor, bei denen über Telefonate Rechnungen im vier- bis fünfstelligen Euro-Bereich zustande gekommen sind. Allen Beschwerden gemeinsam ist, dass über das Medium der sogenannten Konferenzschaltung mehrere Verbindungen zu (0)190er Rufnummern parallel hergestellt wurden, wodurch hohe Kosten verursacht wurden.
Folgende Sachverhalte wurden im Einzelnen vorgetragen:
In einem Fall meldete sich ein Verbraucher auf eine Kontaktanzeige in einer Zeitung unter der dort angegebenen Mobilfunknummer. Die Dame verwies den Verbraucher für den weiteren Telefonkontakt auf eine (0)190er Rufnummer. Der Anruf auf dieser Rufnummer würde 6 Cent pro Minute kosten. Der Verbraucher solle nach der Einwahl die Nummer 55 eingeben, um für 6 Cent pro Minute telefonieren zu können. Der Verbraucher rief die (0)190er Rufnummer von seinem Mobiltelefon an.
Bei einer weiteren Gelegenheit forderte eine Dame einen Verbraucher auf, in seinem Handy die Menüoption aufzurufen und eine weitere (0)190er Rufnummer anzuwählen, ohne die bereits bestehende Verbindung zu beenden, um in einen günstigeren Tarif zu gelangen, den sie T44, T45 bzw. T46 nannte. Auf mehrfache Nachfrage des Verbrauchers nach den Kosten für den Anruf wurde ihm der Preis von 6 Cent pro Minute genannt. Der dem Anrufer genannte Minutenpreis von 6 Cent pro Minute entsprach nicht dem tatsächlich angefallenen Minutenpreis.
In einem anderen Fall erhielt ein Verbraucher eine SMS, in der er aufgefordert wurde, eine Dame unter einer (0)190er Rufnummer anzurufen. Bei Anruf der Rufnummer wurde der Verbraucher aufgefordert, die Nummer 55 einzugeben und den Vornamen der Dame zu nennen mit dem Zusatz "T43". Nach einer Stunde wurde der Anrufer aufgefordert, eine andere (0)190er Rufnummer anzuwählen, die 55 einzugeben und unter "T42" nach der Dame zu fragen. Dieser Vorgang wiederholte sich noch mit weiteren (0)190er Rufnummern und dem Zusatz "T41" und "T40". Dem Verbraucher wurde mehrfach gesagt, dass lediglich die erste Einwahl gebührenpflichtig und das Gespräch jeweils nach Eingabe der 55 kostenlos sei. Die Aussage, dass das Gespräch für den Anrufer nach Eingabe der 55 kostenlos sei, entsprach nicht den Tatsachen.
Die Regulierungsbehörde weist daher darauf hin, dass bei Anruf einer (0)190er/(0)900er Rufnummer spätestens drei Sekunden vor Beginn der Entgeltpflichtigkeit unter Hinweis auf den Zeitpunkt des Beginns derselben der Preis je Minute oder je Inanspruchnahme einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile angesagt werden muss. Ein Anspruch auf das vertraglich vereinbarte Entgelt besteht nur, wenn der Kunde vor Beginn der Inanspruchnahme der Dienstleistung nach obiger Maßgabe über den erhobenen Preis informiert wurde.
Bei Angeboten und Werbung, in denen auf eine (0)190er/(0)900er Rufnummer hingewiesen wird, muss ebenfalls der Preis je Minute oder je Inanspruchnahme einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile zusammen mit der Rufnummer angegeben werden.
Ferner müssen alle zeitabhängig abgerechneten Verbindungen zu (0)190er/(0)900er Rufnummern nach einer Stunde automatisch getrennt werden. Länger als eine Stunde dauernde Verbindungen müssen vom Verbraucher ausdrücklich verlangt werden. Dazu muss er sich vor Inanspruchnahme der Dienstleistung gegenüber dem Diensteanbieter durch ein bestimmtes Verfahren legitimieren (Legitimationsverfahren, s. Verfügung der Reg TP Nr. 36/2003 im Amtsblatt Nr. 16 v. 13.08.2003).