Ich bin unten deswegen steht ja sofern....
Das Polizeibeamter Nr.1, der Unfallverursacher, geflüchtet ist, gilt wohl als erwiesen, sonst hätte man ihn nicht suspendiert, sondern in den Innendienst versetzt.
Mehr schreibe ich nicht, sonst heißt es ja gleich Polizistenbashing....
Ich habe nur dargelegt was nach derzeitiger Gesetzeslage die Konsequenz sein müsste. Hier gilt nämlich, dass Staatsorgane den Staat repräsentieren und damit in einem besonderen Vertrauensverhältnis zum Bürger stehen müssen. Ist dies gestört und wird nicht geahndet, gilt der sogenannte Rechtsfrieden als gefährdet, welches das Vertrauen der Bürger in die bestehende Rechtsordnung gefährdet.
Demnach muss in solchen Fällen hart geurteilt werden, falscher Korpsgeist etc. sind dort nicht angebracht.
Eine Degradierung, Beförderungssperre, Gehaltskürzung etc. sind dann auch unangebracht.