Rückrufaktion durch Fahrzeugidentnummer prüfen

Nicht schlecht, danke...

Müsste da auch die RA bzgl. der gammelnden Brembos abrufbar sein? Dann wär ich zur Abwechslung mal nicht betroffen :rolleyes:.
 
Moin ,

habe eben nachgesehen, bei mir ist lt. Internet alles im "Lot", Kühlerschlauch wurde gemacht (kann man aber auf der Seite nicht sehen), und von der Bremborückrufaktion ist meine F nicht betroffen ....
 
Etwas verwunderlich, zu meiner Fahrzeug-Identifizierungsnummer erhalte ich folgende Information:
Die von Ihnen angegebene Fahrzeug-Ident.-Nummer ist uns nicht bekannt.
Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an einen autorisierten
Suzuki Vertragshändler.
Schreibfehler ist ausgeschlossen, habe wiederholt die Fahrgestellnummer eingegeben.
Fahre ich doch eine F die mit der Anfangskennung JS1DC beginnt, womit ist das zu erklären. Ich denke die F gehört mit dazu, hat schließlich auch BREMBOS.
 
Hatte ich auch . Dachte hinter dem "G" käme ein "O" .Ist aber eine "0" (null) . Meine F ist aber auch von keinem weiteren Rückruf betroffen :).
 
Danke hierfür. Bin demnach (nackte S, schwarze Brembos, blaue waren zum Auslieferungszeitpunkt nicht lieferbar) auch nicht betroffen. Haben bisher auch anständig, wenn auch nicht besonders bissig funktioniert. Aber da wusste ja einer Abhilfe.
 
Nach dem Rechner bin ich nicht betroffen. D.h. Die kühlerschlauch Aktion muss jemand zurückgemeldet haben. Ich war es nicht.
 
Moin, der Händler doch wohl. Selbst, wenn er Dir das "Wahnsinnsteil" in die Hand gedrückt hat und Du es selbst gemacht hast.
 
Bei mir steht Prüfung Kühlerschlauch Verlegung jetzt weiß ich nur leider nicht ob es schon vom vorbesitzer erledigt wurde oder nicht.
 
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