Rückdatierung der TÜV-Plakette wird ab 2012 abgeschafft

Frosty1

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Für den Ottonormalfahrer Uninteressant aber für uns 2 Rädler endlich mal was sinnreiches... war ja immer ärgerlich, wenn die erstanmeldung des Bockes irgendwann vom Händler in den Wintermonaten getätigt worden ist und man dann nicht zum Tüv kamm, bzw ja nun mit der Winterreifen Pflicht so gut wie garnciht hin darf. :)

Ich finds toll! :daumenhehe :erster :zweiter :dritter
 

BT012SS†

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Das Problem wird sein, überzieht ihr ein Jahr dann zahlt ihr für drei Jahre. So die Aussage von meinem TÜV-Prüfer.
Glaubt ihr im Ernst die lassen sich irgend einen € entgehen?
Also, überziehen kostet immer noch ein Bußgeld und nachbezahlt wird auch.

Nicht zu verwechseln mit dem zurück datieren bei Saisonkennzeichen, das ist schon länger so das dann die Plakette auf den ersten Monat der Zulassung geklebt wird.
 

Alletklar

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@Karl: Und wieso habe ich seit meiner Ummeldung und Änderung der Saison von März auf April 2010 immernoch März als TÜV-Termin und nicht April, wie es laut deiner AUssage sein sollte?
 

BT012SS†

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Weil das Straßenverkehrsamt keine TÜV-Fälligkeit ändert, das passiert beim nächsten Besuch zur HU.
 

BT012SS†

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Gallin schrieb:
D.h. ich geh das Risiko des Bußgeldes ein und zahle nachher trotzdem die z.B. 8 überzogenen Monate nach?
So hat es mir der TÜV vor ein paar Wochen erklärt.
Ich frag am Donnerstag nochmal nach, dann isser wieder hier.
 

GixxerZinni

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ecki945 schrieb:
Seit wann benötigt man denn einen TÜV-Stempel auf der Rennstrecke :grubel :giggle

:bluemchen :daumenhehe :erster :drink
 

Flow1

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Hallo,

ich hatte das schon im Januar mit meinem Auto durch (Hessen).
Der Tüv Prüfer hat mitr keine Extra-Kohle abgenommen, nur weil ich 3 Monate drüber war...
Ich habe das selbste Geld bezahlt wie sonst.

Man muss sich eben nur Gedanken machen, WIE lange man überziehen möchte, bevor es teuer wird (oder man erwischt wird)...

Ich finds toll, dass man nicht zurückdatiert wird.

PS: Mein 100. Beitrag :computer :drink
 

BT012SS†

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Ich hab gerade mit dem TÜV gesprochen.

Aktuell sieht es zur Zeit in NRW so aus das es ab 01/12 keine Extragebühren für überzogene Hauptuntersuchungen geben wird. Die Plakette wird angeblich ab dann aktuell zum normalen Kurs geklebt.
Allerdings wäre das noch nicht schriftlich irgendwo festgehalten sondern, die hohen Tiere vom TÜV sträuben sich noch ob des Umsatzverlustes.
Man wird sehen was Ende des Jahres dann für eine Kostenaufstellung auf meinem Tisch landen wird.
 

Gaskranker1127

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Das Ganze war bis vor 15 Jahren oder so ganz normal und wird bei einigen Prüfstellen in Bayern (bei meinem sehr geschätzten Blaukittel z.B.) schon länger wieder so gehandhabt, als Kundenservice.
Der vom Tüv gescheute Umsatzverlust bezieht sich lediglich darauf, daß der potenzielle Überzieher halt rein rechnerisch auf ein Fahrzeugleben bezogen sich vielleicht eine oder gar zwei Untersuchungen sparen kann, wenn er jedes Mal ein paar Monate überzieht.
An den ohnehin horrenden Kosten für die HU wird sich allerdings nix ändern, ob Überzogen oder nicht.
 

BT012SS†

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Habe gerade die Info bekommen das dieses Thema mit der Aufhebung der Rückdatierung in NRW frühesten ab 01.04.2012 in Wallung kommen soll.
Weiterhin wird es einen neuen "Mängelbaum" (geiles Wort) geben.
Eine defekte Nummernschildbeleuchtung oder ein fehlender Rückstrahler am Moped sind dann kein geringer Mangel mehr sondern ein Grund die Plakette zu verweigern. :boing
Natürlich immer im Ermessen des Prüfers.
 

agent_no6

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SU an der Sieg
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GSX-R1000-K6, KTM 450 EXC, Honda SH 125i :-)
Noch was, ich bin immer unangemeldet vor der Saison zum Tüv gefahren und habe ab dann 2 jahre TÜV bekommen.
Das war bisher schon immer so.
d.h. Mein TÜV war fällig im Mai diesen Jahres, bin bis jetzt noch gefahren (besser gestanden, kam eh nicht/kaum dazu).
Jetzt melde ich ab und im nächsten Frühjahr fahr ich wieder zum TÜV, egal ob die Sache (Rückdatierungsaufhebung etc) schon durch ist oder nicht.
Hauptsache abgemeldet. Dann bekommst den Stempel wieder für volle 2 Jahre, schon mehrfach praktiziert, hab so immer eine 3 Jahresprüffrist :cool3
Die Versicherung erlaubt explizit Fahrten zur An-/Abmeldung, HU/AU etc. also alles kein Problem, steht sogar extra drauf bei meiner Abmeldebescheinigung der Vers.

Ciao
Dietmar
 
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