Private anzeige

King Kenny

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Modell: GSX-R 1000 K9 mit TC Farbe: Weiss
Heute hat sich jemand mein Kenzeichen notiert und mich angezeigt wegen belästigung ,weil ich dort 3 mal hin und her gefahren bin wegen der schönen kurven nun anscheinend haeb ich da jemanden genervt .

Polizei hat auch schon angerufen gahebt wer
gefahren ist .

hm und nun weiss jemand was jetzt passiert ?
 

Dr. Frank

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Shit happened !!!!!

Ich bin kein Jurist oder Beamter ABER:

Auch privaten Anzeigen müssen die grünen nachgehen- wenn es sich beweisen lässt......innerhalb geschlossener Ortschaften ( unnützes hin und herfahren...)ich glaube 15 € aber der anzeigestellende ZEUGE wird vor einem Richter mehr glaubwürdigkeit erlangen als ein BESCHULDIGTER
( Verwanter von mir hat wegen Rechtsüberholen auf der Autobahn 1.000 DM gezahlt um das Verfahren einzustellen- sonst Führerschein ev. futsch )
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Aber wenn ca. 20 Personen an dem Tag mit deinem Mopped gefahren wären, müsste der Zeuge sagen wer auf dem Bock gesessen hat ( bei 15 € ist das die Sache nicht wert ).

Alternative - Fahrtenbuch aber bei der Bagatelle
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Weist du wer dich angesch...ssen hat ( Blöder Denuziant-müsste man vierteilen, verbrennen und die Asche in alle 4 Winde zersteuen- sowas- never mind!!!!!!!!!!!!!!)

Keep cool und warte ab- wird warscheinlich eingestellt- du musst nur Angaben zu deiner Person machen und ev. Wiederspruch einlegen- sonst Rechtsanwalt ( teier teuer teuer
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)
 
G

Gelöschtes Mitglied 8013

Guest
Sag denen doch einfach Du hast etwas aus Deiner Tasche verloren und hast es halt gesucht. Mir ist das wirklich schon passiert.
 
A

Anonymous

Guest
hallo zusammen,

da kann ich nur hoemi recht geben. da passiert garnichts !! du kannst auf einer strecke hin und her fahren bis der tank alle ist und so viel du willst, da kann dir keiner was
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und sollte dich jetzt einer angezeigt haben, weil du zu schnell warst, oder zu laut
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muessen die gruenen dich schon an ort und stelle ertappen, ansonsten wie gesagt... "nichts" !!
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es gibt auch permanent motorradfahrer hasser, die suchen sich irgendein kennzeichen und versuchen dem jenigen was anzuhaengen
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klappt aber auch nicht, solange das nicht selber ein gruener ist
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also mach dir keine sorgen, die nehmen nur deine personalien auf und das wars
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ist mir auch schon paar mal passiert
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marco1

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hi @ll,

in was für einem bürokratenland leben wir eigentlich???????????????

hier macht ja fast gar nichts mehr spass, wird zeit das man in die staaten auswandert.


ciao marco
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Bender

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@Marco

Dann wirf mal in good old California ein Stück abgerissenen Fingernagel auf die Straße...
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Gruß...
 
A

Anonymous

Guest
Hi King Kenny,

hast du mir nicht erzählt, dass du Deine Maschine an diesem Tag an 3 Leute zur Probefahrt zwecks evtl. Verkauf kurz abgegeben hast ?

Kann mich da noch dran erinnern !

Mich habens se auch geknipst, zu wenig Abstand !
(180 km/h und 20 m Abstand ! Reicht das nicht ?)

cu
Olli
 

marco1

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Pfungstadt
hi bender,

mit dem fingernagel da hast du recht, die sind da ganz schön streng mit ihrer sauberkeit.

aber dort fahren sie mit der gixxer ohne blinker, ohne nummernschild und auch ohne spiegel. auf die frage was die polente dazu sagt kam nur die antwort wenn du pech hast bekommst du ein ticket, ansonsten störts die cops nicht.

war erst wieder die letzten zwei maiwochen in californien.


ciao marco
 
A

Anonymous

Guest
Hallo King!
Also, wenn das eine öffentliche Straße ist kannst du am Tag 100 mal hin-, u. herfahren, das ist dein gutes Recht - du zahlst ja Steuern!!

Es wäre doch erst mal zu klären, welches Vergehen dir zur last gelegt wird.
Belästigung????? - Was soll das???
Lärmbelestigung - kann man doch einfach wiederlegen (Auspuff mit ABE od. Originaltüte)!

Geschwindigkeitsübertretung - selbst wenn der "Anzeiger" eine Radarmessung durchführen würde (könnte), wäre das nicht relevant!

Also einfach kooperativ geben - gegenüber den Behörden, dann wird da höchstwahrscheinlich nichts weiteres unternommen.

Ich weiss zwar nicht genau, wie sowas bei euch gehandhabt wird, aber bei uns in Österreich werden in der Regel privaten Anzeigen erstmal nachgegangen, Personalien erhoben und damitt hat es sich dann!!

Notfalls Anwalt konsultieren (erste Beratung ist meistens kostenlos)!!
RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG????
 

Bartman

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Hi Leute,
das gleiche ist mir auch schon passiert. Nur wir sind damals außerhalb geschlossener Ortschaft dreimal die gleiche Strecke hin und her geheizt.
Habe dann angegeben, das ich jemanden besucht hatte, zurück gefahren bin, gemerkt habe, dass ich was vergessen hatte und deshalb nochmals dort hin mußte. Notfalls hätte es ein Spezel bezeugt:)) Verfahren wurde eingestellt.
Viel Spaß noch
Ciao Bartman
 

PowerbikeGSXR

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Hi an alle!

Meine Nachbarin..mittlerweile betagte 82 und auch kein bsichen Motorradfan...regt sich tierisch püber mich auf, wenn ich mein Bike aus der Garage hole.

Schon beid er Bandit mit Bos-Topf..hat sie nur gemosert und nun mit Gixxer..steht sie imer am Fenster..faselt was von Ruhestörung und so.

Hat gemeint, bald sei es ihr genug..die Freunde in Grün müssten sich um mcih kümmern.

hab daher mal paar Freunde letztens für 24.00 anchts...bestellt..haben bsichen Musik gemacht bei ihr vor der Tür..grins!!

>Nun gukct sie immer so komisch..als wenn das was im Busch iss..lol.

Also..immer schön weiter Heizen und Musik machen..scheis auf den Rest!

gruß, Achim
 
A

Anonymous

Guest
Leider muß ich Euch enttäuschen, die Aussage, daß es keine Anzeige für unnötiges Herumfahren geben kann, stimmt nicht.
Es gibt sie, leider
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Habe sie auf dem Berliner Freizeit - Spasten Ringkurs im Brandenburgpark bekommen (illegale Rennstrecke). Die Bullen haben am Rand in einer Einfahrt gelauert und jeden, der zwei Runden gefahren ist, angehalten und abgezockt (10 Euro).

Einfach zahlen und gut ist. Wegen 15 Euro würde ich keinen Aufriß machen. Und MEHR werden es garantiert nicht. Kann gar nicht.

Mißt elender, wofür zahlen wir unsere Steuern? Ist ja purer Überwachungsstaat.
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A

Anonymous

Guest
Das ist das Einzige was ich in der StVO gefunden habe:

§ 29 Übermäßige Straßenbenutzung
(1) Rennen mit Kraftfahrzeugen sind verboten.
(2) Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in
Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis. Das ist der Fall,
wenn die Benutzung der Straße für den Verkehr wegen der Zahl oder
des Verhaltens der Teilnehmer oder der Fahrweise der beteiligten
Fahrzeuge eingeschränkt wird; Kraftfahrzeuge in geschlossenem
Verband nehmen die Straße stets mehr als verkehrsüblich in Anspruch.
Der Veranstalter hat dafür zu sorgen, daß die Verkehrsvorschriften
sowie etwaige Bedingungen und Auflagen befolgt werden.
(3) Einer Erlaubnis bedarf der Verkehr mit Fahrzeugen und Zügen,
deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich
allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten. Das gilt
auch für den Verkehr mit Fahrzeugen, deren Bauart dem Führer kein
ausreichendes Sichtfeld läßt.
 

Olaschir

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GSX-R1000-K6
Hi Kenny!

Wo war das denn?

Elbenau oder weiter weg?

Komm ja auch aus Gegend MD.


Thomas
 
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