Motorradfahrer "immer" Schuld

Magic

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Hab was gelesen, das ein Motorradfahrer nach einem Unfall auf 3o.% Seines Schaden`s sitzen
blieb, ohne Selbst ein Mitverschulden am Unfall gehabt zu haben.. :thinking:

Das Urteil wurde damit begründet das beim Motorradfahren eine "Erhöhte Betriebsgefahr besteht"
Dies gehöre automatisch in den Bereich der Gefährdungshaftung. Also der Haftung eines Halters
wegen der "Gefährlichkeit der Sache", d.h. Wer eine gefährliche Sache betreibt, soll auch ohne
Verschulden haften, wenn beim Betrieb ein Schaden entsteht.

Für Kfz ist dies im Paragraph 7 StVG festgelegt, die juristische Definition lt.:
Die Betriebsgefahr eines Kfz besteht in der Gesamtheit der Umstände, welches durch
"die Eigenart" als Kfz begründet sind, "Gefahr" in den Verkehr zu bringen.. :autsch:

Diese ist durch § 7.Abs.2.StVG gesetzlich nur ausgeschlossen, wenn der Unfall durch
"höhere Gewalt" verursacht wird.

Das ist die deutsche Rechtssprechung!
Geht`s noch.. :thumbdown:
Also immer schaun, jederzeit nen guten Anwalt, bzw. Rechtschutz in peto zu haben,
ander`s geht`s anscheinend in Unserem Bürokratenstaat nimmer..

Gruß Doc M. .. :wink:
 

SKL

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Bike
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Doc Mabuserl schrieb:
Das Urteil wurde damit begründet das beim Motorradfahren eine "Erhöhte Betriebsgefahr besteht"
Ist tatsächlich gängige Rechtssprechung in unserem Land. Ich war ja auch unlängst vor Gericht wegen meinem Unfall letztes Jahr, für den ich auch 0 konnte. Wenn man nicht automatisch ne Teilschuld haben will darf man halt nicht Motorrad fahren. Ist krank, ist aber so.
 

Bad Al

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mit dem 1/3 hatte ich schon 1997 zu tun... hatte da mit meiner 125er einen Unfall und mir wurden 33% Teilschuld gegeben.... Begründung damals "ich hab am Verkehr teilgenommen!" :autsch:
 
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