Moin,
ist rein rechtlich nicht haltbar. NBR gilt bei Tourizeiten als Strasse mit STVO. Im Leihvertrag steht meist explizit drin, dass nicht auf der Renne oder Veranstaltung die zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeit gefahren werden darf. Sollte dies nicht drin stehen, ist es trotzdem mit dem Händler abzuklären, da im Falle eines Crashes die Versicherung am Ende nicht zahlen wird wenns auf der Renne passiert ist. Dann streitet sich der Händler mit dir wer bezahlen wird.
Gruß Maggus