Missachtung des Rechtsfahrgebots - Oberkörper ü. Mittellinie

AVIDPJ

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Mallispoeks schrieb:
Hast du schon gezahlt oder bekommst du Post? Wenn du Post bekommst leg erstmal Widerspruch ein.
Du kannst dich ja auch erstmal bei Anwalt unverbindlich beraten lassen, das kostet so ungefähr 30 Euro.

Auch wenn jemand Schüler ist - wer im Strassenverkehr teilnimmt
braucht ne Rechtsschutz sonst ist beim Moppedfahren das Punktekonto recht schnell voll.
Als Schüler bist Du evtl. beim Rechtschutz der Eltern mitversichert :idea:
oder prüfe mal ob Du ne günstigere Vers. findest mit RS drinne!!

Heutzutage ist das "sich Wehren" gegen unseren Rechtsstaat unerlässlich und das Anwohner von Berg"rennstrecken"sich beschweren versteht sich von selbst und ist sogar verständlich.
Normalerweise ist bekannt wo Anwohner sich massiv beschweren und wer dort noch trotzdem schnell fährt fordert natürlich auch noch sein Schicksal zudem heraus.
Du sparst zwar Geld wenn Du die 50 Euronen für ne Rechtschutz sparst
aber keine Punkte und das kommt letzendlich teurer!
Ein richtig guter Anwalt kann viel erreichen.
sorry für die deutlichen Worte :!:
 

gixx-rocker

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@AVIDPJ: ich kann deine "deutlichen worte" voll und ganz verstehen!
allerdings wende ich niemals im dorf sondern noch im wald weil ich die anwohner auch verstehen kann.außerdem verzichte ich auch auf offene auspuffanlagen und die höchsten drehzahlen ;)
 

Totto1

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GSXR 1000 K5, 690 SMC-R und die 1290 Superduke...
Starkes Stück hat wohl seinen Frust weitergegeben.
Für´s nächste Mal mit so nem Typen rate ich dir unbedingt dir die Dienstnummer geben zu lassen.

Nun ja und wenn du Punkte bekommst dann ist ne Geldstrafe auch sicher.

Ob du ne Chance hast weiß ich nicht, aber zwei Polizisten heißt auch immer zwei vereidigte Beamte. Denen glauben die Richter meist eher wie dir. Da se ja mehr zu verlieren haben als du.
In dem Fall haben se ja alle Türen offen dich einfach anzuscheißen ohne eigenes Risiko.
Außer es gibt kein Gesetzt gegen rüber lehnen. Hab ich auch noch nie gehört...
 

GSXR_Klaus

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Lass Dir das nicht gefallen,und überlege mal ob ne Verkehrsrechtschutz
für ca. 50 euro im Jahr nicht doch für Dich bezahlbar ist.
Braucht man ja auch bei fast jedem Unfall.Und wie schnell passiert sowas.

LG Klaus
 

Mik

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da hab ich auch noch was!

Ich ahb mal Baguettes mit dem Moped geholt und als ich bei mir zuhause auf dem Hof den Helm abnahm, fuhr ein Zivilwagen auf den Hof. Der Polizist sagte ich wäre mit stark überhöhter Geschwindigkeit an denen vorbei gefahren (die standen wohl an einer Tankstelle) und hätten dann die Verfolgung aufgenommen. Sie wären weit über 200 K/mh gefahren um mich einzuholen. Gemessen (und jetzt kommts) mit dem Tacho weil sie keine Kamera an Board haben. Ins Protokoll schreiben sie eine Geschwindigkeit von 170 K/mh. Abzüglich einer Tolleranz von 20% sind das 136 K/mh in einer Bauselle mit 70 K/mh.
Ich habe denen gesagt, dass ihr Auto doch keine 200 schafft. (mit dem ganzen Gerödel) Der sagte ich wäre nun in der Beweispflicht und ich soll mir das Essen schmecken lassen.
Nach Anwalt, Gutachten und Gericht, bei dem der Richter den Polizisten mit Handschlag begrüßte, hatte ich 450,- Euro Bußgeld, 3 Punkte und die Kosten für Anwalt und Gericht. (Auch ja und einen Monat keine Benzinkosten!)

Ich würde an Deiner Stelle zahlen (sind ja nur 40,-) und gut is.
Kann für Dich gut ausgehen oder auch nicht. Und das bei 40,- Mücken ...
 

Bender

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@ GSXR_Klaus
Ich kann den Ärger ja ganz gut verstehen, aber man sollte doch auf dem Teppich bleiben. Wenn eine Verkehrsregel missachtet wird (das scheint mir hier der Fall zu sein) ergibt sich dadurch für den Polizisten die Möglichkeit/Pflicht (je nach Art und Schwere des Verstoßes) der Sache nachzugehen. Hier haben wir es wahrscheinlich eher mit einer Möglichkeit (Ermessensspielraum) zu tun.

Ob man das nun albern, lächerlich, gemein oder sonst wie unangebracht findet, ist (außer für das Gemüt) nicht von Bedeutung. Natürlich freut es den Verkehrssünder einen, wenn dieser Ermessensspielraum zu seinem Wohle ausgenutzt wird. Ein Anspruch darauf besteht allerdings nicht. Bei dem Versuch, diesen gerichtlich durchzusetzen, würde einem wohl jede Rechtsschutzversicherung was husten.

Interessanter könnte da die Frage nach der Erkennbarkeit der Ordnungswidrigkeit sein. Konnten die Polizisten das aus ihrer Perspektive wirklich beurteilen? Wenn nicht, bräuchte man sich auch keine sinnlosen Gedanken zum Ermessensspielraum machen.

Die Information, dass die Polizisten gegen die Einbahnstraßenrichtung gefahren sind, finde ich ebenfalls interessant. Wie weit darf die Polizei gehen? Soweit ich weiß, darf sie z. B. bei der stationären Geschwindigkeitsmessung keine Ordnungswidrigkeit begehen (Kfz mit Blitzanlage darf nicht im Parkverbot oder auf dem Radweg stehen). Bei der Verfolgung akuter Ordnungswidrigkeiten darf es wohl etwas mehr sein, sonst dürften PROVIDA Fahrzeuge bei der Verfolgung wohl kaum die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreiten. Im vorliegenden Fall muss ja schon größte Fluchtgefahr bestanden haben, dass die Herren nicht den Umweg über die Einfahrt nehmen konnten...

@ Mik
Da haben die Jungs bestimmt Stunden vor einem Taschenrechner gesessen um sich alles sicher hin zu rechnen. Vor diesem Hintergrund wären Fahrtenschreiber in Poliziefahrzeugen mal eine feine Sache.
 

King Kenny

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Modell: GSX-R 1000 K9 mit TC Farbe: Weiss
vieleicht kann man das aber mit einen kleinen schreiben erledigen, da würde ich am besten einen polizist oder einen Anwalt Fragen.

Dir sind die nicht direkt hinterher gefahren und haben irgent ein anderen beweis das du nun wirklich auf die andere Straßenseite gekommen bist, außerdem ist der aufwand von gar keinen nutzen.
 

GSXR_Klaus

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@bender
Mir gings eher drum das im allgemeien eine rechtschutz sinnvoll ist und nicht viel kostet.
In dem Fall sollte man beim Anwalt klären ob es Sinn macht.
Hab mich vieleicht was blöd ausgedrückt ;-)

LG Klaus
 

nachtangst

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@Gixx-Rocker
ich oute mich jetztmal als Mann vom Fach :oops:
Es ist alles Auslegungssache. Nun steht Dein Wort im Ernstfall gg das Wort der Beamten. Eine Rolle spielt in diesem Fall auch deine Geschwindigkeit, Fahrbahnzustand, Fahrbahnbreite. Hat auch was mit Zentrifugalkräften zu tun. Hättest du bei deiner Geschwindigkeit weiter rechts fahren können oder hättest sonst mit nem Abflug in die Leitplanken rechnen müssen? Das ist hier wahrscheinlich die entscheidende Frage. Andererseits könnte man auch argumentieren, wenn du langsamer gefahren wärst, hättest dich nicht so weit in die Kurve legen müssen. Da wir hier bereits bei einer bedeutenden Ordnungswidrigkeit sind, wird die Behörde das Bußgeldverfahren wahrscheinlich auf jeden Fall vorantreiben (hier in Stuttgart is das so). Überleg dir also, ob wirklich Einspruch erheben willst. Wenn verlierst, zahlst die Bearbeitungsgebühren auch noch!

@Mik
so ne Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren gibts immer noch und ist auch noch zulässig. Errechnet sich ein wenig kompliziert (u.a. durch Tachoendwert des Streifenwagens, Nachfahrstrecke und Sichtverhältnissen). Da hast dann auch wenig Chancen gegen anzugehen.

@Bender
bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten darf die Polizei sog. Sonderrechte (§ 35 StVO) in Anspruch nehmen, sprich auch entgegen der Einbahnstraße fahren bzw. falsch herum auf einen Parkplatz fahren.

Fahre selber ne Fireblade und das auch nicht immer Gesetzeskonform. Wenn ich angehalten werde und der Beamte sich nicht erweichen lässt, zahle auch ich! Das hier is allerdings Kindergarten!!! Wer selber Moped fährt, zeigt niemanden wg. sowas an, wenn keiner gefährdet oder behindert wird.

Gruß nachtangst
 

Bender

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nachtangst schrieb:
@Bender
bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten darf die Polizei sog. Sonderrechte (§ 35 StVO) in Anspruch nehmen, sprich auch entgegen der Einbahnstraße fahren bzw. falsch herum auf einen Parkplatz fahren.
Ist irgendwie verständlich und auch nicht so schlimm. Sicher gilt auch dafür der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Bei einer richtungsgebundenen Ein- oder Ausfahrt ist das sicher etwas anderes, als würde man mal eben falsch herum in eine Röhre des Elbtunnels einfahren. Besonders "im Eifer des Gefechts" fällt es manchen Leuten jedoch nicht leicht, hier Maß zu halten. Macht zu haben und sorgsam damit umzugehen, sind zwei Paar Schuhe. Macht bringt eine entsprechende Verantwortung mit sich, der leider nicht jeder (und jeder wohl auch nicht immer) gerecht wird. Wenn man mal über die Stränge schlägt, muss das natürlich auch nicht gleich zur Gewohnheit werden. Der im Beispiel genannte Polizist hat bestimmt auch andere Tage.

nachtangst schrieb:
Das hier is allerdings Kindergarten!!!
Stimmt. Um das Kind im Manne raus zu lassen, gibt es bessere Gelegenheiten.
 

Rückflug

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...wahrscheinlich kriegt der typ keinen mehr hoch und/oder hatte seit einem jahr keinen sex mehr. da muss der druck eben woanders raus :)

gruß
RF
 

gixx-rocker

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@rückflug: kann gut sein dass er überdruck hat! aber den soll er dann gefälligst nicht an mir rauslassen!

von mir aus an bankräubern,alkohol-sündern oder kinder-schändern :!:
 

Gixxerholic

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gixx-rocker das ist doch bekannt unter den Bikern in der Umgebung von Augsburg das bei der Mickhausen´er Bergrennstrecke oft die Grünen stehen und das die auch gerne einen Biker bestrafen, damit die anderen ruhiger werden. Dort sind auch viele Biker denn ganzen Tag unterwegs an schönen trockenen Tagen und es ist auch schon in viel passiert.

Vermutlich hat das der ander gewusst und darum ist er auch gleich weiter gerfahren.

Komme nördlich von Augsburg und fast jedes mal wenn ich da mal durchfahre sind fast nur Biker unterwegs und manche fahren ohne ein bischen Rücksicht auf Leib und Leben um die Kurve, damit meine ich wenn mal doch was auf der Straße steht oder liegt dann geht das nicht gut aus!
Es ist wirklich eine gute (aber Kurze) Strecke, aber zu viel Risiko (Waldgebiet, nur Leitplanken und Bäume und unübersichtlich). Da fahr ich einmal durch und weiter gehts, das sind ja nicht die einzigen Kurven in der Umgebung :) .
Aber wegen so einen Sch... jemanden ans "Bein Pinkeln" finde ich nicht richtig und ist mir auch neu, da würde ich mich mit einem Anwalt kurzschließen und fragen was man machen kann. Ist das jetzt noch Spruchreif mit Punkte und Geldstrafe oder hat der sich wieder Beruhigt?

PS: Vielleicht kann man sich ja treffen für eine kleine gemütliche Abschlußfahrt bevor der Winter über uns kommt.
 

Goliath

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Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren

nachtangst schrieb:
@Mik
so ne Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren gibts immer noch und ist auch noch zulässig. Errechnet sich ein wenig kompliziert (u.a. durch Tachoendwert des Streifenwagens, Nachfahrstrecke und Sichtverhältnissen). Da hast dann auch wenig Chancen gegen anzugehen.

Ist zwar schon 3 Jahre alt, aber ab und an kommen die Fragen ja mal wieder auf, was wir dürfen und wie und wo und sowieso.. Beachtet bitte: Polizei ist Ländersache - d.h. in Bayern siehts anders aus, als in Berlin. In NRW gilt das, was unten in der PDF steht.

Das Oberlandesgericht zu Köln hat sich jüngst dazu geäußert und das PDf bringt Klarheit und lässt auch keinen Raum mehr für Diskussionen.
 

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  • OLG Köln zu Nachfahren.pdf
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Nico13

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Re: Missachtung des Rechtsfahrgebots - Oberkörper ü. Mittell

Also ich würd in jedem Fall zum Anwalt und unter Umständen kriegt man ja auch Prozesskostenbeihilfe oder wie sich das schimpft. Weiß nicht ob das in genanntem Fall auch so ist aber fragen würd ich in jedem Fall!
 

Sagittariusder1

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Re: Missachtung des Rechtsfahrgebots - Oberkörper ü. Mittell

kopf hoch, dass wir schon :hh: .
ist das mopped zufällig auf deinen daddy zugelassen? wenn ja könntest du ev glück haben und die verkehrsrechtschutz deine daddys übernimmt das, vorrausgesetzt er hat ne verkehrsreschtschutz.
meine auto war auf meine daddy zugelassen und ich hatte nen unfall und da hat die rechtsschutz meines daddys den anwalt übernommen ( ich konnte mir einen aussuchen ) .
 

Goliath

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Re: Missachtung des Rechtsfahrgebots - Oberkörper ü. Mittell

Vor meinem Beitrag war der Thread 3 Jahre alt

 

Sagittariusder1

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Re: Missachtung des Rechtsfahrgebots - Oberkörper ü. Mittell

hehe :oops: man sollte ev mal aufs datum schauen bevor man was schreibt :grab:
 

sino

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Re: Missachtung des Rechtsfahrgebots - Oberkörper ü. Mittell

Sagittariuder1 schrieb:
hehe :oops: man sollte ev mal aufs datum schauen bevor man was schreibt :grab:

Aber gut getröstet....Auch wenn keiner mehr da ist zum trösten.. :) :hh: :hh: :hehehehehe:
 
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