Missachtung des Rechtsfahrgebots - Oberkörper ü. Mittellinie

gixx-rocker

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also ich muss mir jetzt mal meinen frust von der seele schreiben :devilish: :roll:

ich war neulich weil schönes wetter war an meiner lieblingsstrecke unterwegs.es handelt sich dabei um eine alte bergrennstrecke die zwar sehr kurz ist aber dafür schön enge kurven hat und mit sicheren leitplanken und sogar kurbs bestückt ist ;) der belag ist auch sehr gut,allerdings handelt es sich dabei eben um eine öffentliche (land-)straße :!:

nun gut.ich hatte schon zwei runden mit einem fireblade-fahrer der hinter mir fuhr gedreht als ich mich zu meinem vorerst letzten turn aufmachte.
in meiner lieblingskurve,einer sehr langen links(bergauf)die nicht mehr als 100 sachen auf der uhr zulässt(zumindest bei mir :oops: )kam mir ungefähr auf höhe des scheitelpunkts ein vw-polizei-bus entgegen.
ich dachte mir instinktiv "oops" aber dann auch gleich wieder "ich hab ja nix schlimmes gemacht: schneller als hundert war ich ja sicher nicht und überholt oder so hatte ich auch keinen!"
also fuhr ich wie geplant am oberen parkplatz raus als der fireblade fahrer davon fuhr :?: i hab mir dann dacht dass der vielleicht n offenen auspuff oder was nicht eingetragenes hat oder so und deswegen abgehaut is.

naja...kaum den helm ab seh ich den vw-bus scho auf mich zu-rasen falsch rum in die einbahnstraße (parkplatz) reingefahren und den bus direkt vor meiner nase zum stehen kommen :shock:


also füherschein und fahrzeug schein bitte :roll:
er schaute sich die maschine genau an auch den auspuff und reifen etc.

dann meinte er bloß:des macht dann 2 punkte und 40 € :shock:

hallo?! ich dann so:"warum das denn?! ich hab mich an die geschwindigkeitsbeschränkung gehalten und hab auch nicht überholt oder so!"
darauhin er:"missachtung des rechtsfahtgebots."

ich wieder:"bitte was?!ich weiß ja nicht wo bei ihnen rechts ist aber ich war auf alle fälle rechts :!: "

er wieder:"ja ihre maschine war zu 100% auf der rechten(also der richtigen ;) )spur,aber ihr oberkörper war schon über der mittellinie!"

dann kam der punkt an dem ich lachen musste. ich sagte: wenn das so gewesen wäre wär mein kopf jetz nicht auf meinem hals sondern auf ihrem kühlergrill."das fand er auch nicht sonderlich witzig sondern teilte mir mit dass es sich um "besondere schwere der schuld handle da es sich in einem uneinsehbaren streckenabschnitt abspielte."

jetzt platzte mir aber der kragen:"also sehe ich dass richtig:sie geben zu dass mein fahrzeug zu 100%auf der rechten,also der richtigen fahrbanseite war ,aber bestrafen mich weil ein teil meines körpers angeblich ein stück über die mittellinie ragte?!" er dann voll von sich überzeugt:"ja so ist es"

ich fragte dann:"wenn ich mit meinem auto also auf der rechten,also der richtigen fahrbahnseite fahre und aus dem fenster meinen arm(auch nur ein teil meines körpers) ausstrecke,so dass dieser ein stück über die mittellinie ragt bekomme ich 2 punkte und ein bußgeld von 40%u20AC wegen missachtung des rechtsfahrgebots?!"

er bloß:"sie brauchen gar nicht abzulenken.sie haben sich strafbar gemacht."

dann versuchte er sich noch zu rechtfertigen,dass er unzählige anrufe von anwohnern erhält die sich von dem motorrad-lärm belästigt fühlen und drohte dann dass er hier in zukunft zitat"rigoros" durchgreifen wird :!:

dann war mir klar dass er an mir nur ein exempel statuieren wollte so dass es sich in den motorrad-kreisen am berg rumspricht.
ich hab gar keine lust mehr irgendwo zu fahren und werd die maschine wohl dieses jahr stehen lassen,da ich keine lust habe mein punktekonto noch weiter zu belasten.

mein fazit aus der ganzen geschichte: im endeffekt können die doch machen was sie wollen! würd ich dagegen klagen ständen meine aussage gegen die des polizisten(+die von seiner partnerin die übrigens nie den mund aufmachte) :!:

was haltet ihr von der ganze sache?
vielleicht bin ich ja im unrecht,dann wär ich froh wenn ihr mir das mitteilen könntet :idea:

Titel von Bön zur besseren Übersicht editiert
 

AlexR6

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ich hasse es.........

und könnte bei sowas auch and ie decke gehen..

was soll ich dazu sagen.... mannnnnnnnnnn ich könnt mich da stetig drumm ärgern...wenn se doch mal sinnvolle dinge machen würden.. nein sie lassen ihre autorität spielen........... ich wollte ja auch mal polizist werden......
aber nie so einer........ wie... ach ich drücks garnicht aus.

das ist auch ein grund warum ich weg bin von der str. weil man keinen legalen spaß mehr haben kann...

dieser neidhammel...dieser..........eh.


verständnossvolle grüße

alex
 

gummi1

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Frechheit sowas,Götter in Grün .
 

McViesch

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...geklaut
Habe hier was gefunden....es sieht so aus...Kurz DU HAST NIX GEMACHT UND KANNST AUCH NICHT ZUR VERANTWORTUNG GEZOGEN WERDEN....DA DU KEINEN UNFALL GEMACHT UND NIEMANDEN GEFÄHRDET HAST.


Die Langversion ist hier:

1. § 222 StGB

Tatbestand

B handelte auch objektiv sorgfaltswidrig, da er gegen das Rechtsfahrgebot aus § 2 Abs. 2 StVO verstieß.

Problematisch ist die objektive Zurechenbarkeit. Es müsste ein Pflichtwidrigkeitszusammenhang bestehen, d. h. der Erfolgseintritt müßte gerade auf der Pflichtverletzung beruhen. Dies ist hier zweifelhaft, da der Unfall sich möglicherweise mit denselben Folgen für M auch bei ordnungsgemäßer Fahrweise ereignet hätte. Die Behandlung dieser Situation ist umstritten:

- Vermeidbarkeitstheorie/rechtmäßiges Alternativverhalten:

Nach Rspr. und h. L. erfordert der Pflichtwidrigkeitszusammenhang, daß bei rechtmäßigem Alternativverhalten (hier: verkehrsgerechtem Verhalten) der eingetretene Erfolg mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vermieden worden wäre (BGHSt 11, 1, 5; 33, 61, 63f.; Gropp, StrafR AT, § 12 Rdnr. 50 ff.). Bei Zweifeln gilt der Grundsatz in dubio pro reo.

Danach scheidet eine objektive Zurechnung hier aus, weil M seinerseits über die Fahrbahnmitte geraten war, so daß nicht auszuschließen ist, daß sich der Unfall auch ereignet hätte, wenn B auf seiner Fahrbahn geblieben wäre.

- Risikoerhöhungslehre

Nach der Risikoerhöhungslehre genügt es, wenn der Pflichtverstoß auch bei nachträglicher Betrachtung das Risiko, nämlich die Wahrscheinlichkeit des Erfolgseintritts gegenüber dem erlaubten Risiko deutlich erhöht hat (Roxin, AT 1, 3. Aufl., § 11 Rdnr. 76 ff.). Die Möglichkeit oder Wahrscheinlichkeit des Erfolgseintritts auch bei pflichtgemäßem Alternativverhalten hindert nach dieser Ansicht eine Zurechnung nicht, da hierdurch die Strafbarkeit bei Fahrlässigkeitsdelikten, die gerade auch gefährliche Verhaltensweisen unterbinden wollen, zu sehr eingeschränkt werde.

Danach ist die objektive Zurechnung hier zu bejahen, weil B durch seinen Rechtsfahrverstoß das Risiko eines tödlichen Unfalls deutlich erhöht hat.

- Gegen die Risikoerhöhungslehre spricht, daß sie den Grundsatz in dubio pro reo zu sehr einschränkt und Verletzungsdelikte contra legem als Gefährdungsdelikte begreift (vgl. die Darstellung bei Tröndle/Fischer, vor § 13 Rdnr. 17e). Mit der herrschenden Meinung dürfte die objektive Zurechnung hier deshalb zu verneinen sein.

2. Ergebnis

B hat sich nicht der fahrlässigen Tötung schuldig gemacht.

II. § 315c Abs. 1 Nr. 2e, Abs. 3 StGB

1. Tatbestand

B hat gegen die Verkehrspflicht der Nr. 2e verstoßen, weil er die rechte Fahrbahnseite vor der unübersichtlichen Kurve nicht eingehalten hat.

Dies müsste grob verkehrswidrig gewesen sein. Voraussetzung hierfür ist ein besonders schwerer Verstoß (vgl. Schönke/Schröder/Cramer/Sternberg-Lieben, § 315c Rdnr. 29). Dies könnte hier deshalb fraglich sein, da B nur teilweise auf die Gegenfahrbahn gefahren ist. Letztlich dürfte es sich aber auch hierbei bereits um einen schweren Verstoß handeln.

Hinweis: Mit entsprechenden Begründung dürfte die gegenteilige Auffassung ebenso vertretbar sein.

Durch den Verstoß wurden Leib, Leben und Sachen gefährdet.

Fraglich ist wiederum der Pflichtwidrigkeits-/Rechtswidrigkeitszusammenhang ("und dadurch"). Zwischen der Handlung und der konkreten Gefährdung muss ein innerer Zusammenhang bestehen, bloße Kausalität genügt nicht (Schönke/Schröder/Cramer/Sternberg-Lieben, § 315c Rdnr. 29). Ein solcher kann hier nicht angenommen werden, weil nicht ausgeschlossen werden kann, daß es auch ohne Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot zu einer konkreten Gefährdung des M gekommen wäre.

2. Ergebnis

B hat sich nicht gemäß § 315c Abs. 1 Nr. 2e, Abs. 3 StGB strafbar gemacht.


AUSZUG §3 Abs. 1 und 2 (Geschwindigkeit)

Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, dass er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regenweniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Er darf nur so schnell fahren, dass er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, dass dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muss er jedoch so langsam fahren, dass er mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke halten kann.
 

Gixxer-andy

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Hast mein Mitgefühl. Eines dieser Gesetzeshüter der zuviel Clint Eastwod
Filme gesehen hat glaub ich.
Ich würde eine Dienstaufsichtsbeschwerde einleiten dazu mußt du aber den Namen von diesen Alleskönner haben. Nicht lange fackeln und hin zum Präsidium.
 

gixx-rocker

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danke für eure verständnissvollen antworten! das zeigt mir dass ich wohl doch nicht so falsch empfinde ;)

@ molle: das war die mickhauser-bergrennstrecke,ca ne halbe stunde von augsburg entfernt. im oktober findet dort wieder ein bergrennen statt.

hab hier sogar ein onboard-video von einem der letzten bergrenne dort(allerdings nur auto):
:arrow: http://www.asc-bobingen.de/index.php?pa ... 1374008990

unter video von wolfgang glas seht ihr die strecke und auch die langgezogene linkskurve (ca 5 mb)
oder die onboard-aufnahme eins drüber(ca 7,5mb)
 

Toedi

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Nicht aufregen Anwalt nehmen und den lieben Mann bei der Verhandlung nur Angrinsen... :twisted:
 
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ich könnte grade feuer spucken !!!!! bescheuerte erziehungsmethoden . ein großes abkassieren und neid ist das !!!!!!!

ich sage dir , als er die 2 aaussage tätigte das sich einige anwohner über den lärm beschwerten , war DAS seine eigentliche wut gegen dich (und gegen immer wieder zu unrecht bestrefte kfz & krad führer) .
deine argumente waren genial , das gefiel ihm auch nicht denn er kann dir garnichts .
1- brauch er beweisfotos - videos - unfallschaden e.t.c.
2- zeugen : waren die zu zweit , dann mußt du deine aussage mit nem anwalt (da kam mir toedi auch zuvor :) ) untermauern ,denn wie du schon sagtes , es hätte mindestens deine nase in deren grill hängen müßen .
3- falls ich n mist babble (@ mc viesch der n langen paragraphen post ergänzt hatte , ich ihn aber noch nicht las) würde mich eine richtigstellung freuen , da ich ja auch mal in so ne not kommen kann .

aber wie toedi schon sagte , nim deinen anwalt und zieh das bis zum bitteren ende durch ,aber ganz bitter mein freund :!: :!: :!: good luck :lol:
 

King Kenny

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wie toedi schon schrieb mit Anwalt sowas würde ich mir nicht gefallen lassen und wenn es nur um das prinzip geht.

Wichtig hol dir einen Anwalt der für das Verkehrsrecht Spezialisiert ist, falls du keinen hast ich hab einen Sehr guten Motorrad Verkehrsrecht Spezi.
 

gixx-rocker

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ich hab keine rechtsschutzversicherung und als schüler kann ich mir den anwalt glaub ich auch kaum leisten :|

ich hab ja morgen geburtstag und der vorfall war am samstag.
ich sagte zu dem netten herrn in grün vor ort noch mit galgenhumor:
"na da bekomm ich ja ein tolles geburtstagsgeschenk von ihnen."da er beim blick auf meinen führerschein noch gesagt hatte:"geburtstag haben sie ja auch bald!"

na auf jeden fall meinte er dass ich dass nicht als geschenk auffassen sollte sondern dass es mir eine lehre sein sollte. :devilish:
er hat mir auch gesagt dass er selber motorrad fährt.

ich konnte mir dann nicht verkneifen zu sagen:" sie fahren bestimmt BMW!"
er erwiederte übrigens nichts ;)

danke für eure ratschläge;werde sie mir auf jeden fall mal durch den kopf gehen lassen aber die lust auf motorradfahren ist mir totzdem deutlich vergangen :!:
 

Chilone

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Eching
Mmmmhhhh.....haarige und eigentlich bescheuerte geschichte, die Dir da passiert ist ::?

ist natürlich ein Unding und man sollte dagegen angehen...aber ich gebe Dir Recht....erst muß der Anwalt finanziert werden...und ohne Rechtsschutz sieht´s da mau aus!!!

Aber andererseits kann ich nicht nachvollziehen, daß Dir dadurch die Lust am biken genommen wird. Du willst Dir doch nicht wegen so einer *............* die Lust an der schönsten Nebensache/Hauptsache nehmen lassen, oder?

Laß den ersten Frust verrauchen und dann kommt das mit dem biken chon wieder :hotsun:
Gruesse

Chilone
 

Mallispoeks

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Hast du schon gezahlt oder bekommst du Post? Wenn du Post bekommst leg erstmal Widerspruch ein.
Du kannst dich ja auch erstmal bei Anwalt unverbindlich beraten lassen, das kostet so ungefähr 30 Euro.
 
A

Anonymous

Guest
rechtschutz ist wichtig ja das stimmt , aber da du schüler bist , kannst du zumindest pkh (prozesskostenhilfe ) über den anwalt beantragen falls es zu einem verfahren kommen sollte .
sprich einfach mit deinem anwalt des vertrauens ob er in vorkasse treten kann , dann hast du wenigstens chancen die 50 / 50 stehen . bei sieg zahlt der staat , bei niederlage dann du ,aber wie king kenny sagte , es geht ums prinzip und du darfst dir das nicht gefallen lasen!!!!!
wenn du keinen anwalt hast und der von king kenny nicht mitspielt (ruf den anwalt mal an und frag ihn nach zahlungs stundung) , schreib mich an , mein nanwalt ist ein freund von mir , ich bin mit ihm per du und er nimmt kein geld von mir im vorraus .wenn das verfahren abgeschlossen ist kommt entweder rechnung im nachhinein an mich oder an den gegner . er hat mir nun 2 fälle gewonnen , noch fragen?
und auch wichtig ist , der polizist weis genau das du n jungspund bist (nicht bös gemeint) so versucht er dich ein zu wickeln und geht davon aus das du schiss hast , wegen mangelnder erfahrung im bürgerrecht und stvo , so denkt er das du ein schuldeingeständniß unterzeichnen wirst weil dir der ar...ch auf grundeis geht , nach seiner rüge an dich . das ist alles taktik ,vergiß es . du hast nix verbrochen !!!! (oh man ich kotzeeeeeeeee vor wut) . soll nun jeder biker im 90° winkel um kurven fahren?? es kam zu keinem unfall , der cop hat umgedreht um dich zu kassieren weils n kleiner wiederlicher neider ist !
hey ,wenn alle stricke reissen leg ich dir das geld aus und bei einer niederlage gehen wir in berufung und du kannst es mir monatlich zurück zahlen . DAS MEIN ICH GANZ OFIZIELL!! ich hasse ungerechtigkeit und das sich einer nicht wehren kann dagegen .
also , erstmal ruhig blut und nimm dir kein vorbild an meiner emotionalen art , aber du kannst dich auf mich berufen wenn du hilfe brauchst .

(das mir nun keiner hier ankommt und um spenden bittet ,weil jemand meint er müsse den "knast" seines hamsters erweitern und braucht dazu hohle von nem sozial engagierten vogel wie mir ;) :lol: )
 

gixx-rocker

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@riddick: vielen dank! ich rechne dir das hoch an! aber bevor es soweit geht wird das wohl mein vater übernehmen,obwohl er immer gesagt hat dass ich strafzettel und alles was damit zu tun hat aus eigener tasche zahlen muss,aber er wird hoffentlich verständnis haben :roll:

ich habs ihm bloß noch nicht gesagt weil ich vor 2 monaten meinen ersten punkt bekommen hatte. :oops: (überholverbot missachtet;abert ich hatte das zeichen nicht gesehen,war nicht zu schnell beim überholen,da der vor mir einfach zu langsam fuhr und es handelte sich um eine einsehbare,weil gerade strecke ;) )

da war ich wohl selber schuld (unwissenheit schützt vor strafe nicht)

aber diesmal... :roll:

aber wenn jetz innerhalb von 2 monaten 3 punkte und über 100 teuros bußgeld auf mich zu kommen denkt mein vater natürlich dass ich der größte raser bin,was definitiv nicht der fall ist :!:

fahre zwar gerne zügig,aber nicht verantwortungslos :!:

naja... ich muss es ihm ja doch irgendwann beichten :roll:
 

blackbird

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Wenn du das so wie es war deinem Vater erklärst , spielt der mit.
Ich würde es nicht auf sich beruhen lassen.

2 Mützen in nem Bus erkennen bei einer geschätzten annäherungsgeschw. von ca 140 (du 100 die 40 geschätzt) wie weit du absichtlich drüben bist.
Glaub mir , da lacht der Gutachter.

Es gibt immer wieder Beamte, die aufgrund ihrer Uniform perse recht haben , da muss man sich wehren !!

Das ist so difus, wenn das durchgehen würde können sie trunkenheit bald per telefon rechtssicher feststellen.

mach was !!
 

doohenne

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na daheeme
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Haben deine Eltern Rechtsschutz?Wohnst du daheim?Wenn ja,schaut mal ob du vielleicht mitversichert bist.Ist bei jeder Versicherung anders.Bei manchen ja,bei manchen bis zu einem bestimmten Alter und bei manchen unbegrenzt.
Lass dir bloß nix gefallen!Viel Glück!
 

gummi1

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Ich wills mal so sagen ,die haben dann gelesen das
Sie hier einen 18-19 Jährigen vor sich haben ,
und den drücken wir mal einen rein .
Ich sag’s ja immer , den ganzen Tag nichts zu tun ,
und dann ein Opfer ausgesucht .
Wie die Jäger halt auch , die sind ja auch Grün .
 

molle

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GSX-R1000L7
mein Rat: geh den kleinen Dienstweg. Schau welches Revier das war und dann geh zu dem Vorgesetzten. Schildere kurz den Fall und schau welche Reaktion kommt. Eventuell lässt man die Sache unter den Tisch fallen.

greetz molle

PS: wenn Du noch zu Hause bei den Eltern wohnst, dann bist Du unter Umständen mit bei denen Versichert.
 

Mr. Nice

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Oh Man! was für nen Spasti!!!
Aber pass auf, dass du nicht wegen Beamtenbeleidigung angeklagt wirst! :hehehehehe:
ich konnte mir dann nicht verkneifen zu sagen:" sie fahren bestimmt BMW!"
AHAHAHAHAHA!!!! Ich krieg mich nicht ein!!!! hahaha, wie geil...

BMW, könnte man doch als Beleidigung auslegen oder!?? ;)



Kopf hoch! und weiter machen wie zuvor!
mfg
 
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