Mischbereifung versch. Hersteller

FrauSusanne

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Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich Mischbereifung. Eine Bindung an bestimmte Hersteller gibt es in den Papieren der GSR 600 ja nicht. Und wie ich aus einigen Themen herausgelesen habe ist es auch möglich verschiede Modelle zu kombinieren. Ist es nur erlaubt Reifen des gleichen Herstellers zu kombinieren oder auch die unterschiedlicher Hersteller.
Meine Frage kommt daher, dass bei meiner GSR vorne ein Metzeler (Radial blablubb) und hinten Michelin Road Pilot irgendwas montiert ist. Ist eine solche Kombi erlaubt? Mich interessiert dabei natürlich auch ob die Versicherung im Schadenfall streiken könnte. Hab ich so eine ABE oder kann ich in einer allgem. verkehrskontrolle Probleme bekommen? Der Verkäufer (Händler) des Motorrades ist der Meinung, dass das alles OK wäre...bin mir da allerding nicht sicher.

Danke und Gruß
Frau Suse
 

Djabba

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"§36 Bereifung und Laufflächen

(2a) An Kraftfahrzeugen - ausgenommen Personenkraftwagen - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h und an ihren Anhängern dürfen die Räder einer Achse entweder nur mit Diagonal- oder nur mit Radialreifen ausgerüstet sein. Personenkraftwagen sowie andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h und ihre Anhänger dürfen entweder nur mit Diagonal- oder nur mit Radialreifen ausgerüstet sein; im Zug gilt dies nur für das jeweilige Einzelfahrzeug. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für die nach § 58 für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gekennzeichneten Anhängern hinter Kraftfahrzeugen, die mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gefahren werden (Betriebsvorschrift). Satz 2 gilt nicht für Krafträder - ausgenommen Leichtkrafträder, Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor."

Da der erste Satz nur für KfZ für mehr als 3,5t gilt und der 2. Satz nicht für Motorräder müsste es theoretisch erlaubt sein, es sei denn es steht etwas anderes im Schein/Brief, das weiß ich nicht.
Ob das ganze sinnvoll ist, sei mal dahin gestellt....

Gruß :hello:
 

Billy

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Es gibt eine Freigabe von Bridgestone das man auf der 750er den BT16 und den S20 fahren darf z.b. BT16 vorne und Hinten den S20 so hab ich es z.Z.
Aber z.b. Bridgestone und Metzeler mischen ist nicht erlaubt...das gibt mecker von der "Rennleitung"
 

brettfahrer

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also ich würd einfach mal beim tüv vorbei schaun und nachfragen. die muessens ja wissen. oder ruf doch einfach dort mal durch.
 

FrauSusanne

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Ja danke, ich werd das diese Woche mal in Angriff nehmen und direkt nachfragen :)
 

Sukram

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Wäre super wenn du dein Ergebnis dann kurz hier mitteilen könntest. Würde mich nämlich auch interessieren, was die Herren vom TÜV dazu sagen. :bravo: :bravo:
 

Magic

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BOAH.. Bretti hat`s doch in der 1.Antwort schön Verlinkt..
Dank Dir..

Dort stehen alle gängigen Hersteller, jetzt kuckt man was man für`n Reifen fährt,
bzw. Fahrn will..
Klickt auf den Hersteller, dann auf den jeweiligen Reifen..
UND dann muß man eben LESEN..:

z.B. Brückenstein BT16pro:
"Die Profile BT014, BT016 und S20
dürfen kombiniert werden."

weiter..
Michelin Mischbereifung folgende Paarungen möglich.: ...!


Liebe Fr.Susanne,
das ist natürlich Verboten, wär das Selbe wie wenn de bei nem
Audo links & rechts versch. Reifenmarken/-typen drauf hättest..
Wenn Du doch so fährst, mit nicht freigegebenen Reifen & erwischt wirst,
dann blutets Du: 50 Euro, + drei Punkte.

Also ich versteh`s nicht, klar darf man z.B. Vorn keine Metzeler M3 & Hinten
nen Michelin PiRo3 draufbauen, das ist Verboten..!

Aber versch./bestimmte Reifenmodelle (eines Herstellers) kann man mischen..

Schau HIER, wenn de mir nicht glaubst..

Gruß Doc M. .. :wink:
 

FrauSusanne

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Danke Herr doctor *gg*

Dann wird mir der Herr Händler wohl einen neuen Reifen spendieren dürfen. Ob vorn oder hinten lass ich ihn entscheiden.

Gruß Frau Suse
 

FrauSusanne

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Nicht wahr ;)

Egal welcher es wird, den "alten" pack ich ein und kombiniere ihn mit nem passenden neuen, wenn es soweit ist.
 

gabbagnom

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aus dem tiefsten Waldviertel ;)
FrauSusanne schrieb:
Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich Mischbereifung. Eine Bindung an bestimmte Hersteller gibt es in den Papieren der GSR 600 ja nicht. Und wie ich aus einigen Themen herausgelesen habe ist es auch möglich verschiede Modelle zu kombinieren. Ist es nur erlaubt Reifen des gleichen Herstellers zu kombinieren oder auch die unterschiedlicher Hersteller.
Meine Frage kommt daher, dass bei meiner GSR vorne ein Metzeler (Radial blablubb) und hinten Michelin Road Pilot irgendwas montiert ist. Ist eine solche Kombi erlaubt? Mich interessiert dabei natürlich auch ob die Versicherung im Schadenfall streiken könnte. Hab ich so eine ABE oder kann ich in einer allgem. verkehrskontrolle Probleme bekommen? Der Verkäufer (Händler) des Motorrades ist der Meinung, dass das alles OK wäre...bin mir da allerding nicht sicher.

Danke und Gruß
Frau Suse

Auch wenn's für den Threadersteller nicht relevant ist, da aus Deutschland, möchte ich der Vollständigkeit halber noch etwas ergänzen:

In Österreich ist es definitiv erlaubt mit unterschiedlichen Reifen (auch von unterschiedlichen Herstellern) zu fahren.
Hatte mich diesbezüglich vor kurzem intensiv damit auseinandergesetzt und fahre momentan auch nen bt016pro vorne mit einem angel st hinten bis der bridgestone abgefahren ist ;)
 

Djabba

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Doc Mabuserl schrieb:
das ist natürlich Verboten, wär das Selbe wie wenn de bei nem
Audo links & rechts versch. Reifenmarken/-typen drauf hättest..

Mich würde mal interessieren, wo du das genau her hast?!
Links und rechts verschiedene draufzuziehen ist verboten, ja - vorne und hinten unterschiedliche draufzuhaben jedoch nicht und nichts anderes ist es doch beim Motorrad?! Suzuki schreibt keine Typen-/Markenbindung vor. Im Fahrzeugschein stehen lediglich die Dimensionen und der Geschwindigkeitsindex. Hier mal ein Zitat aus Wikipedia als Beispiel
Motorräder haben in Deutschland meist in den Fahrzeugpapieren Angaben über die zulässigen Reifen. Abweichend von diesen Angaben können Reifen mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (UBB) vom Hersteller des Reifens gefahren werden. Die UBB enthält immer genaue Angaben über die Reifenpaarung, die technischen Angaben zum Reifen und Angaben zum Fahrzeug, für das die UBB gilt. Außerdem kann die UBB noch weitere Bedingungen festlegen. Bei Motorrädern ohne eingetragene Reifenbindung stehen in den Fahrzeugpapieren nur die zulässigen Dimensionen. Die zulässigen Reifen ergeben sich dann aus den Dimensionen und den technischen Daten des Fahrzeugs wie etwa der Höchstgeschwindigkeit und dem Gewicht.
Solche Aussagen findet man noch zu Hauf im Internet auch auf seriösen Seiten ...
Daraus würde ich schließen, dass es sehr wohl erlaubt ist, verschiedene Hersteller auf der GSR zu fahren, ob dies sinnvoll ist, sei wie gesagt dahin gestellt.

Gruß
 

FrauSusanne

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Ich glaube auch, dass es prinzipiell erlaubt ist. Allerdings muss für die Reifen eine UBB vorliegen. Ob die reicht, wenn sie einzeln gilt oder nur wenn für die Freigabe für die Kombination bestätigt wird weiß ich auch nicht. Mein Reifenhändler jedenfalls rät ab zu kombinieren! Er meint auch, dass der Motorradhändler hätte korrekterweise einen der Reifen tauschen sollen, da er wissen müsste, dass es nicht ratsam ist diese zu mischen.
Ich kann das nach den ersten Ausfahrten nur bestätigen! In Schräglage ist es ein schwammiges Gefühl und das Motorrad nur schwer kontrollierbar.
 

Magic

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Manche Hersteller geben ne Freigabe zur Mischung bestimmter Reifen..
Diese Paarungen sind dann bis zum Platzen & Abwinken getestet..

Reifen versch. Hersteller dürfen in der StVO nicht "gemischt werden" beim KRAD..

das schreiben die im Ap-Forum...

& die..bei gute frage.net..

im Bikerforum...

ist einfach Verboten, Fakt - Aus - Ende.. glaubt`s mir`s oder nicht..

Weiß schon der StVO-§-Text sagt: pro Achse müßen die Reifen gleich sein, beim
Motorrad zählen beide Achsen aber als 1.Spur...
.. wenn mir der zuständige §-text unterkommt post ich`s nachträglich..

SO & jetzt muß Jemand beim TÜV nachfragen, sonst geht`s hier weiter... ;)

Seid endlich froh das so Sachen wie Reifenbindung etc. vom Tisch ist (Suzi), es gibt
Bikes da darf man 1.-3.versch. Schlappen fahrn & Ende, absolut nix anderes.. :thumbdown:

Gruß Doc M. .. :wink:
 

Wacky1980

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Darin ist zu lesen, dass der Reifenhersteller eine Freigabe für das jeweilige Motorrad erteilen muss. So haben die Motorradhersteller die Verantwortung auf Reifenhersteller abgewälzt.

Und wenn Du Dir die Freigaben der Reifenhersteller ansiehst, dann steht dort nur die Freigabe für die eigenen Reifen. Ist aber auch logisch, da niemand es sich leisten kann, einen Reifen in allen Kombinationen aller verfügbaren Hersteller zu testen.

@ Doc: Klar glauben Dir die Meisten hier. Hast ja Deine Kompetenz oft genug bewiesen. :D
 

gabbagnom

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aus dem tiefsten Waldviertel ;)
FrauSusanne schrieb:
Ich glaube auch, dass es prinzipiell erlaubt ist. Allerdings muss für die Reifen eine UBB vorliegen. Ob die reicht, wenn sie einzeln gilt oder nur wenn für die Freigabe für die Kombination bestätigt wird weiß ich auch nicht. Mein Reifenhändler jedenfalls rät ab zu kombinieren! Er meint auch, dass der Motorradhändler hätte korrekterweise einen der Reifen tauschen sollen, da er wissen müsste, dass es nicht ratsam ist diese zu mischen.
Ich kann das nach den ersten Ausfahrten nur bestätigen! In Schräglage ist es ein schwammiges Gefühl und das Motorrad nur schwer kontrollierbar.

Das stimmt schon, jeder Reifenhändler hat ein ungutes Gefühl dir zwei unterschiedliche Reifen zu montieren - letztens wollte meiner es auch nicht machen, er meinte er hat ein schlechtes Gefühl dabei.
Fahr jz dennoch damit und muss sagen das ich das schwammige Gefühl nicht unterschreiben kann. Ich merk eigentlich keinen Unterschied zu vorhin...
 

brettfahrer

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ich find das jedenfalls sehr interessant das das keiner hier weiss. also wer macht sich auf zum tüv und fragt nach? spätestens nächste woche mach ich eh neuen tüv beim küs - da frag ich dann auf jeden fall mal nach.

würde mir evtl auch verschiedene drauf ziehen. aber man muss halt bauartbedingt schaun das man keine sportreifen mit touren reifen mischt. die sind ja ganz anders aufgebaut.
evtl. schau ich gleich morgen mal beim küs vorbei- is eh bei mir in der strasse.
 

brettfahrer

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gsr_600
also ich war gerade beim küs und hab das mit den reifen geklärt.

solange man nix im fahrzeugschein stehen hat aussr die grösse und den geschwindigkeitsindex kann man vorne und hinten druff machen was man will. er würde es zwar nicht machen, aber er meinte das das jedem selber überlassen ist.

jetzt sind wir alle ein wenig schlauer und der doc muss die neuesten gestzestexte auswendig lernen. denn da ändert sich ja jedes jahr was :D


@doc- morgen 11 uhr am kloster geht klar- der mit der b-king is auch am start :wink:
 

FrauSusanne

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Hey danke brettfahrer :)

Dann wäre das ja geklärt. Hab am Donnerstag Termin beim TÜV, am Telefon war seine Aussage auch die deine.
Wenn der mir sagt, dass er abrät kommt einer der beiden Reifen runter und wird passend ersetzt.

Dankeschön nochmal!!!
 
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