Liebesbrief von der Verkehrspolizei

üpoi

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Guten Tag mal wieder,
die Polizei fragt mich vor einer Woche in einem formellen Schreiben, wer denn an einem Sonntag vor 3 1/2 Monaten um 13.30 Uhr mein Motorrad gefahren habe. :police:

Man ermittele, aber um was es geht, werde "aus Datenschutzgründen" nicht erwähnt. Man weist mich im Kleingedruckten darauf hin, dass ich mich nicht selbst belasten muss und für den Fall, dass jemand, zu dem ich ein Aussageverweigerungsrecht habe, betroffen sein könnte, auch dazu die Aussage verweigern kann, dann werde man auf andere Weise versuchen, den Fahrer zu ermitteln.

Kennt das jemand und kann einen Tipp geben?

Mein Problem; Ich kann mich an keinerlei Vorfall erinnern nach so vielen Monaten. Absolut nichts. Ich weiß nicht, ob irgendein Polizist damals hinter der Fichte gestanden hat und meint jetzt, irgendeine Ampel war dunkelgelb oder ob einen Kilometer hinter dem Motorrad einer tot umgefallen ist und jemand mein Kennzeichen notiert hat. Nichts in WhatsApp, Mails, sonstigen Notizen, das mir irgendetwas sagt, dass ich überhaupt gefahren bin, geschweige denn, dass etwas vorgefallen wäre.

Vom Verfahren finde ich es auch nicht fair, solche Fragen nach 3 1/2 Monaten aufzuwerfen, aber es scheint sich nicht um etwas Banales zu handeln, auch wenn mir nichts einfällt.

Danke euch für guten Rat.
 

Joerg72

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Moin @üpoi ,
schau Dir mal Deine Kontobewegungen zum erwähnten Tag an. Eventuell hast Du eine Zahlung getätigt, die beweisen kann, dass Du zum Zeitpunkt garnicht in der Gegend gewesen sein kannst.
Viel Erfolg.
 
G

Gelöschtes Mitglied 18446

Guest
Ich würde ganz einfach sagen, das ich mich nicht daran erinnern kann, wer das Fahrzeug gefahren ist. Nach über 3 Monaten eine plausible und nachvollziehbare Aussage.
Mir hat mal ein Anwalt erklärt, das man in der Rechtsprechung davon ausgeht, das man sich rund 2 Wochen an solche Details erinnert.
 

A.F.

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Ich würde den einfach Antworten das du dich nach 3 1/2 Monaten beim besten Willen nicht mehr erinnern kannst ob am besagten Tag überhaupt jemand dein Motorrad gefahren ist.
Wenn es um eine Ordnungswidrigkeit unter 1000€ handeln sollte setzt da laut Bußgeldkatalog nach 3 Monaten die Verjährung ein.
 

klaf

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Halte lieber Rücksprache mit einem Anwalt speziell für Verkehrsrecht.

Wenn du im ADAC bist oder jemanden kennt, ist ein Anruf mit einem Anwalt vom ADAC kostenlos!!!
Nutze das, nicht dass du dir selbst ein Loch gräbst.

Hab ich auch schonmal gemacht und war im Nachhinein froh drüber ;)

Viel Erfolg!
 

AVIDPJ

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Bei sowas immer Anwalt nehmen für Akteneinsicht vor einer Antwort ( hoffentlich Rechtschutzversicherung vorhanden! )

Wenn Du Dich auf unbekannten Fahrer beziehst läufst Du evtl. Gefahr künftig ein Fahrtenbuch zu führen !
 
G

Gelöschtes Mitglied 18446

Guest
Ohne Rechtsschutzversicherung würde ich mit dem Geld ausgeben zumindest so lange warten, bis mir etwas Konkretes vorgeworfen wird…..
Keiner weiß worum es hier überhaupt geht.
 

mäc

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Genau, niemand und vor allem der Betroffene weiß überhaupt was los ist.
Meinem Kenntnisstand nach hätte ein Anwalt die Möglichkeit hier mehr Aufklärung in Sache zu bringen. Voraussetzung ist natürlich ein Rechtsschutz.
@üpoi , echt keine Ahnung.
Warst Du beim Forentreffen vor 3 1/2 Monaten dabei? Also ich wüsste schon was man mir da vorwerfen könnte
 
Zuletzt bearbeitet:
G

Gelöschtes Mitglied 7020

Guest
Ich habe in einem ähnlichen Fall einfach gar keine Angaben gemacht. Nicht reagiert sozusagen, danach wurde das Verfahren eingestellt. Bei mir war es Geschwindigkeitsübertretung
 

Suzukischnucki

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Ich würde zurückschreiben das ich arbeiten war und da mein Motorrad autonomen fahren beherrscht kann ich jetzt nicht nachvollziehen wo sich mein Motorrad zu diesem Zeitpunkt rumgetrieben hat...😂
 

Saenger

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Hallo
So einen Anhörungsbogen hab ich auch mal bekommen und einfach nix gemacht. Kam nie wieder was.
 

BeerBox

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Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen Sie dir nicht sagen was mit deinem auf dich zugelassen Fahrzeug vorgeworfen wird?? Das ist doch wohl ein Witz.
Klingt so als hätten die keinen Bock bzw. gar nichts in der Hand.
Einfach mal jemanden anschreiben der wird schon irgendwas zugeben und dann klingelt Kasse.
Bevor dir keiner sagt um was es genau geht könnten die mich mal datenschutzrechtlich am Arsch lecken....
 
G

Gelöschtes Mitglied 18446

Guest
Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen Sie dir nicht sagen was mit deinem auf dich zugelassen Fahrzeug vorgeworfen wird?? Das ist doch wohl ein Witz.
Klingt so als hätten die keinen Bock bzw. gar nichts in der Hand.
Einfach mal jemanden anschreiben der wird schon irgendwas zugeben und dann klingelt Kasse.
Bevor dir keiner sagt um was es genau geht könnten die mich mal datenschutzrechtlich am Arsch lecken....
Wer sagt denn das dem Fahrer etwas vorgeworfen wird? Weißt du mehr als wir?

Vielleicht war das Motorrad in der Nähe, als ein Unfall passiert ist. Und jemand hat der Polizei den Hinweis gegeben, das der Motorradfahrer vielleicht was mitbekommen hat und jetzt kommt er eventuell als Zeige in Betracht…..
 

befieg

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was steht denn im Rechtsbehelf ?
im Fall, wenn du nicht antwortest

Normal ermitteln die dann selber, es klingelt an der Tür und die wollen deinen Helm/ Kombi sehen oder fragen die Nachbarn :-(
 

BeerBox

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Wer sagt denn das dem Fahrer etwas vorgeworfen wird? Weißt du mehr als wir?

Vielleicht war das Motorrad in der Nähe, als ein Unfall passiert ist. Und jemand hat der Polizei den Hinweis gegeben, das der Motorradfahrer vielleicht was mitbekommen hat und jetzt kommt er eventuell als Zeige in Betracht…..

Ich weiß nicht mehr als Ihr.

Wenn sie einen Zeugen suchen ok dann sollen sie es aber auch so schreiben. "...ihr Fahrzeug war an einem Tatort anwesend wir suchen Zeugen..."

Aber wenn mein Fahrzeug in etwas verwickelt, beteiligt oder was auch immer wahr habe ich doch wohl ein Recht daruf zu erfahren um was es geht.
 

Harry Hirsch

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Da gibt es mehr Unsicherheiten:
- "Normale" Verkehrsvergehen verjähren nach 3 Monaten. In dem Fall braucht dich nichts zu jucken, sie kommen zu spät, probieren es aber trotzdem noch.
- Wenn es nicht verjährt ist, dann dürften die Raserparagraphen herangezogen worden sein: "Illegales Kraftfahrzeugrennen" oder "Strassenverkehrsgefährdung". Das sind schwere Verbrechen, die erst nach 5 Jahren verjähren. Ist inzwischen ein probates Mittel geworden, um Verkehrsteilnehmer zu kriminalisieren und dadurch schwer bestrafen zu können (Beschlagnahmung des Tatfahrzeugs, extrem lange Führerscheinsperren, hohe Geldstrafen). Dabei könnte es ich durchaus um eine klassische Geschwindigkeitsüberschreitung handeln, bei der ein Polizist den Verdacht auf illegales Kraftfahrzeugrennen oder Strassenverkehrsgefährung annimmt und die Sache damit eskaliert.

Meine Reaktion sähe so aus:
Sofort einen Anwalt einschalten. Der hat die Möglichkeit die Anschuldigungen zu erfahren und die Akten einzusehen. Daraus ergibt sich die weitere Vorgehensweise.
Der Anwalt erkennt eine gegebene Verjährung, bzw. sieht den Versuch der Kriminalisierung mit Hilfe der Rasergesetze.

Unabhängig davon könnte ich mich nicht daran erinnern, wer da gefahren ist (Niemals von einem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen, weil es den potenziellen Täterkreis automatisch einschränkt, was dann den Behörden neue Ansatzpunkte liefern könnte).
Denkt an Kohl, konsequente Erinnerungslücken haben ihm geholfen. Wichtig ist lediglich für ewig dabei zu bleiben.
Natürlich könnte es zur Hausdurchsuchung kommen, weil solche Massnahmen bei schweren Verbrechen gerechtfertigt sind. Da darf dann nichts gefunden werden. Vielleicht arbeiten sie auch mit Handyortung und/oder Kreditkartenbewegungen. Egal wie, sich nicht erinnern dürfte die einzig brauchbare Strategie sein, um halbwegs ungeschoren davon zu kommen.

Nachtrag: @Christian74, wo lebst du? Oder bohrst du leidenschaftlich dünnbrett? Hier geht es darum, dass nem Verkehrsteilnehmer der 4r$ch aufgerissen werden soll. Alles andere ist, IMO, weltfremd.
 

Sugistef

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Ganz klar: sofort den Bescheid einem Anwalt vorlegen. Der wird Dir dann sagen was zu machen ist. Alles andere ist delikat, da Du selber keinen Zusammenhang findest bzw. keine Erinnerung an den Tag X hast. Vielleicht hilft es Dir tatsächlich aufgrund des Datums im Abgleich mit e-banking einen Beleg zu finden. Kann ja auch ein Bezug vom Vortag sein (z.B. Moped oder Auto getankt…). So kommst Du vielleicht drauf und kannst selber abschätzen um was es geht.
Habe per Zufall heute auch einen Bescheid gekriegt bei dem ich null Ahnung habe. Nur dass es auf dem Weg zur Arbeit war. Eine Ordnungsbusse. Werde ich direkt zahlen und gut ist.
 

Dr. Drehzahl

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Also ich hab schon so manche Klopper durch, also wenn Du "nur" ein Anschreiben als normale Zustellung erhalten hast, würde ich diesen Brief erstmal komplett ignorieren. Könnte man Dir etwas vorwerfen, hätte man das längst getan! Ich würde einfach abwarten, was die polizeilichen nächsten Aktivitäten sind. Kommt etwas indem einem eine "Tat" vorgeworfen wird, beantwortet man nur Fragen zur Person!!!
Dann ist der nächste Schritt einen Anwalt einzuschalten, der hat dann Akteneinsicht und weiß wie er in der Sache weiter verfährt.
 

A.F.

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Wenn es um zu schnelles Fahren oder sonst einen Verkehrsdelikt geht erhält der Halter einen Bußgeldbescheid mit Anhörungsbogen, der Tatbestand wird da immer gleich mitgeteilt. Es muss sich bei dir um etwas handeln was nicht unbedingt ins Straßenverkehrsrecht fällt. Vielleicht hast dich jemand angezeigt und hat angegeben es war ein Motoradfahrer und hat kein vollständiges Kennzeichen gehabt oder ein falsches Kennzeichen was nicht zu einem Motorrad gehört und jetzt versuchen Sie es so heraus zu bekommen, denn noch wird Dir ja noch nichts vorgeworfen. Es würde wenn ich das richtig mitbekommen habe ja nur Datum und Uhrzeit genannt, überprüfe erstmal ob es überhaupt möglich gewesen wäre das du da gefahren sein könntest vielleicht hast du da ja gearbeitet oder es war Regenwetter und bei Regen fährst du doch nicht 😉
 
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