Leuchtmittel für die GSX-S 750

wes-x

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wenn es als ursächlich für den unfall herangezogen werden kann! ...........
 

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wenn es als ursächlich für den unfall herangezogen werden kann! ...........
Sorry das ist absoluter Schwachsinn, wenn das vor Gericht geht hat man so oder so ein Problem da man auf einem Bike gefahren ist wo die Betriebserlaubnis Erlöschen ist. Bei so einer Argumentation wie du schreibst bist du gefundenes Fressen für nen Richter genau, auf so Aussagen stehen die nämlich total 😂👍🏼
 

Italophil

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Sorry das ist absoluter Schwachsinn, wenn das vor Gericht geht hat man so oder so ein Problem da man auf einem Bike gefahren ist wo die Betriebserlaubnis Erlöschen ist. Bei so einer Argumentation wie du schreibst bist du gefundenes Fressen für nen Richter genau, auf so Aussagen stehen die nämlich total 😂👍🏼
Ich verwende mal jetzt nicht Deinen Jargon, sondern weise Dich höflich darauf hin, dass Du Dich hier vielleicht irrst, bzw. die rechtliche Lage nicht zu kennen scheinst. Tatsächlich erlischt die Betriebserlaubnis nicht bei jeder Änderung am Fahrzeug und auch nicht bei jeder sicherheitsrelevanten Änderung, sondern nur in genau drei Fällen:
1. Änderung der genehmigten Fahrzeugart
2. Erwartung der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer
3. Verschlechterung des Abgas- oder Geräuschverhaltens
und bei Grund Nummer 2 muss die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu erwarten sein, also dafür eine hohe Wahrscheinlichkeit der Gefährdung vorliegen, um den Tatbestand zu erfüllen. Eine für dieses Fahrzeug nicht explizit zugelassene LED-Beleuchtung, die in anderen Fahrzeugen mit gleicher Technik aber zugelassen ist (zum Beispiel die Osram Night Breaker LED in einer für Halogenlicht vorgesehenen Reflektorlampe), genügt dafür sicherlich nicht. Zumal sich die nicht vorhandene Blendwirkung sogar über ein Gutachten nachweise ließe.

 
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Italophil

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Solche Sachen gehen meist solange gut, bis sich aus welchen Gründen auch immer ein Gutachter das Fahrzeug anschaut. Und dann ist das Geheule oft groß……….
Ich hatte schon öfter Gutachter an meinen diversen Fahrzeugen aber noch nie hat einer den Zündschlüssel selbst eingesteckt, um die Beleuchtung zu kontrollieren. Meist sollte ich selbst die Zündung einschalten aber nur um den aktuellen Kilometerstand zu zeigen. Die Beleuchtung wurde nie geprüft oder gar auf nicht zulässige Glühlampe untersucht. Also ja, es mag auch mal bei irgend jemandem vorgekommen sein aber die Wahrscheinlichkeit liegt nahe Null.
Aus meiner Sicht ist das Risiko derart gering, dass ich nicht bereit bin, auf die bessere Beleuchtung mit LED zu verzichten. Da ist mir meine eigene Sicherheit wichtiger, als die Gefahr, hier einem Richter erklären zu müssen, weshalb ich damit niemand anderen gefährde. Zumal die zugelassenen Systeme mit Matrix-LED-Scheinwerfern meiner Erfahrung nach viel gefährlicher sind, weil sie oft den Gegenverkehr blenden, wenn sie es doch gar nicht sollten.
 
G

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Was spricht dagegen, eine solche Änderung per Einzelabnahme eintragen zu lassen? Sollte doch möglich sein…..
 

wes-x

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das werden sich die prüfer warscheinlich eher mit starken magenschmerzen am boden winden, es sei denn, du zeigst mit dem finger auf einen anderen, der es schon mal eingetragen hat, dann sind sie meist williger.
 

wes-x

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Hab inzwischen das 2. Mal TÜV gemacht mit der Philipps LED als Beleuchtung. TÜV beide male ohne Beanstandungen. Der Prüfer hat sogar die Beleuchtung gecheckt und nix zu bemängeln gehabt.
 

Saenger

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Was spricht dagegen, eine solche Änderung per Einzelabnahme eintragen zu lassen? Sollte doch möglich sein…..
Ca €700 für das Lichttechnische Gutachten ohne Gewährleistung auf eine erfolgreiche Genehmigung :giggle:
 

exodus87

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Fakt ist, dass durch die Nachrüstung der LED (ohne ABE, ABG oder EU- bzw. ECE-Prüfzeichen) die Bauartgenehmigung des kompletten Scheinwerfers verfällt und somit auch die Betriebserlaubnis vom Motorrad erlischt.

Die Aussage ob es relevant war bei einen Unfall und dass nachgewiesen werden muss ob es darauf zurück zuführen ist, ist tatsächlich nicht richtig. Die Versicherungssgesselschaft prüft mit Hilfe von Sachverständigen und dessen Gutachten zuerst die Betriebssicherheit bzw. Zulassung vom Fahrzeug und wenn der Sachverständige feststellt dass die Betriebserlaubnis erloschen ist (aufgrund oben beschriebenen Umbau) dann ist auch der Versicherungsschutz erloschen.
 

Thorle

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Egal ob so oder so. Problem ist hier mMn die Formulierung Einzelner. Natürlich kann es jeder halten wie er will und so kann man seine! Meinung dazu auch formulieren. Aber man sollte doch bitte darauf hinweisen, dass es halt ohne ABE ist. Wenn sich das einer einbaut ist das seine freie Entscheidung und im Falle des Falles muss derjenige dann selber die Suppe auslöffeln. Mittlerweile bin ich da selber raus, ist mir mein bisschen Vermögen zu wertvoll um es deswegen vielleicht aufs Spiel zu setzen.
 

Italophil

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Fakt ist, dass durch die Nachrüstung der LED (ohne ABE, ABG oder EU- bzw. ECE-Prüfzeichen) die Bauartgenehmigung des kompletten Scheinwerfers verfällt und somit auch die Betriebserlaubnis vom Motorrad erlischt.
Nein, das ist nicht so. Hast Du den verlinkten Artikel gelesen?
Die Aussage ob es relevant war bei einen Unfall und dass nachgewiesen werden muss ob es darauf zurück zuführen ist, ist tatsächlich nicht richtig. Die Versicherungssgesselschaft prüft mit Hilfe von Sachverständigen und dessen Gutachten zuerst die Betriebssicherheit bzw. Zulassung vom Fahrzeug und wenn der Sachverständige feststellt dass die Betriebserlaubnis erloschen ist (aufgrund oben beschriebenen Umbau) dann ist auch der Versicherungsschutz erloschen.
Nur erlischt die Betriebserlaubnis nicht einfach so, sondern eben nur, wenn einer der drei im verlinkten Artikel genannten Umstände erfüllt ist. Nicht einfach nur, weil die LED-Lampe keine ABE für dieses Fahrzeug hat. Das reicht nicht dafür aus. Die Meinung mag weit verbreitet sein aber sie ist falsch.
 

Italophil

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Egal ob so oder so. Problem ist hier mMn die Formulierung Einzelner. Natürlich kann es jeder halten wie er will und so kann man seine! Meinung dazu auch formulieren. Aber man sollte doch bitte darauf hinweisen, dass es halt ohne ABE ist. Wenn sich das einer einbaut ist das seine freie Entscheidung und im Falle des Falles muss derjenige dann selber die Suppe auslöffeln. Mittlerweile bin ich da selber raus, ist mir mein bisschen Vermögen zu wertvoll um es deswegen vielleicht aufs Spiel zu setzen.
Selbstverständlich muss das jeder für sich entscheiden. Habe ich doch aber auch nicht anders behauptet. Oder?
 

Gsxs750

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Nein, das ist nicht so. Hast Du den verlinkten Artikel gelesen?

Nur erlischt die Betriebserlaubnis nicht einfach so, sondern eben nur, wenn einer der drei im verlinkten Artikel genannten Umstände erfüllt ist. Nicht einfach nur, weil die LED-Lampe keine ABE für dieses Fahrzeug hat. Das reicht nicht dafür aus. Die Meinung mag weit verbreitet sein aber sie ist falsch.

Also ich weiß ja nicht, vielleicht liege ich mit meiner Meinung auch falsch aber unter dem Verlinkten Artikel unter folgender Nr:


2.2 Erwartung der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer (§ 19 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 StVZO)​


Dort steht das Beispiel mit der Folie.


Jetzt mal folgendes Beispiel:

Es kommt zu einen Unfall, und der andere Verkehrsteilnehmer sagt er wurde wie ein Laser durch mein Licht geblendet. Gutachter stellt fest, dass dort ein Leuchtmittel verbaut wurde, was zum Betrieb des Fahrzeugs nicht gedacht ist also "Ohne Zulassung".

Betriebserlaubnis hin oder her in dem oben beschrieben Beispiel von mir ist die Sache in dem Moment gelaufen wenns vor Gericht geht.

Ich finde auch jeder muß selber wissen was er macht, ich wollte einfach nur Fragen ob es mittlerweile eine legale Lösung gibt.

Fakt ist auch das eine Osram LED Nightbreaker wie oben erwähnt nicht Legal ist an einer Gsx-s da brauch man auch nicht drüber Diskutieren, dass ist einfach eine Tatsache das wird der Hersteller so sagen und auch dein Freund und Helfer oder auch jeder Gutachter ganz einfache Kiste ✌🏼
 

Italophil

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Eine Sache ist niemals schon gelaufen, bevor sie vor Gericht geht, sondern immer erst danach. Und die Behauptung einer Seite wird bei Gericht erst geprüft und verifiziert. Die Osram Night Breaker ist nicht deshalb nicht für die GSX-S zugelassen, weil sie untauglich wäre, sondern weil sie schlicht bislang dort noch nicht geprüft wurde. Und ein gewissenhafter Gutachter macht eine gewissenhafte Prüfung der unterstellten Blendwirkung und vergleicht sie mit der in einem Fahrzeug, für die dieses Leuchtmittel zugelassen ist. Falls er das unterlässt, wäre das der erste Angriffspunkt für einen Anwalt. Natürlich kann man Pech haben und es geht schief aber die Wahrscheinlichkeit scheint mir doch eher gering. Das Thema LED-Leuchten ist mehr exotisch, sondern ist schon zum Standard geworden und daher schauen die Ordnungshüter da auch nicht mehr hin, so meine Erfahrung. 🤟
 
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A.F.

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Trotzdem wäre ich da vorsichtig ein nicht zugelassenes Leuchtmittel zu verbauen, nach meinem letzten Unfall bei dem mir jemand die Vorfahrt genommen hatte, hat die gegnerische Versicherung nochmal ihren eigenen Gutachter geschickt obwohl schon ein Gutachten vorlag dem interessierte auch weniger der Schaden am Motorad vielmehr schaute der nach Reifen, Beleuchtung, Auspuff, Brems- und Kupplungshebel. Der Werkstattmeister meinte der hat irgendwas gesucht was nicht legal ist, das die Versicherung nicht zahlen muss weil ja Verkehrssicherheit oder Betriebssicherheit nicht gegeben ist. Genau das hat mir mein Anwalt dann auch bestätigt nachdem ich ihm davon erzählt hatte und das er das von der Versicherung schon kennt.
 
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