Leuchtender Reflektor - Erfahrungen?Rechtslage?

Stepke86753

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Hallo zusammen,
ich bin gerade auf der Suche nach LED-Blinkern für meine GSR750.
Ich fand die Bremslicht-Blinker-Kombi immer sehr nice - hab aber Bedenken bzgl Leuchtkraft (will keine Kellermann..)

Bin da über Umwege in eBay bei einem interessanten Gedanken hängen geblieben...:

mJnBNeDVZxbo4MpXZLyYPqQ.jpg

Hier das originale Angebot:

http://www.ebay.de/itm/2Stk-Rot-LED...uckstrahler-/281678100858?hash=item419552b97a

Dann könnte ich als Blinker die hier nehmen (vorne und hinten gleich)
http://www.polo-motorrad.de/de/led-blinker-zoom-schwarz-getont-158710.html


Was meint ihr - wie sieht das ganze Rechtlich aus? -- Erlaubt - Nicht Erlaubt?
Was meint ihr optisch? -- Gut oder eher hässlich?

Vielleicht hat ja sogar jemand solch einen Reflektor/Rückstrahler im Einsatz?






Bin auf eure Meinungen sehr gespannt :D
 

günniipf

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Rückstrahler und Brems-/Schlussleuchte müssen meines Wissens nach separate Bauteile sein, sprich die Reflektorfläche vom Rückstrahler ist zusätzlich zur Leuchtfläche vom Brems-/Schlusslicht erforderlich. Sprich diese Konstelation wäre unzulässig.

Lasse mich gerne berichtigen, wenn ich damit falsch liege.
 

kTe

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Was hast du denn überhaupt vor?

Willst du dein Rücklicht ausbauen und nur nen leuchtenden Reflektor nutzen? Wo soll das ganze verbaut werden?
oder willst da das als zweite Bremsleuchte haben?

Also ein Kumpel wollte sich kürzlich solche Blinker/Rücklicht Teile von Kellermann holen. Da sagte ihm der Mitarbeiter, dass er dazu das Rücklicht deaktivieren bzw abkleben müsse und das Ganze dann wohl auch eintragen müsse. Und das ist wohl nicht so einfach. Er habe das wohl kürzlich selber versucht durchzukriegen und letztlich dann wieder einfache Blinker dran gebaut.
Nur soweit die Aussage des Mitarbeiters ausm Zubehörshop.

Edit:
Aber da ist doch eine E-Nummer drauf? E4 steht dort im Kreis, wenn ich mich nicht vergucke.
Ob das allerdings echt ist, ist eine andere Frage
 
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Corner

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Die würden gehen ja, da:
"Die Blinker sind E-geprüft und somit ist eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere oder das Mitführen von zusätzlichen Unterlagen in der EU nicht notwendig. "
Siehe einige Harleys usw die haben auch meistens Blinker/Rücklicht in einem.
 

Stepke86753

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Mich Verwirrt nur der wiederspruch von kTe - laut ihm sind die ja nicht erlaubt ?


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kTe

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Wie gesagt, das war die Aussage von einem Mitarbeiter im Zubehörshop, der sagte er habe diese Prozedur grade durch.

Bei den Blinkern steht auch ganz oben:

"LED MINI BLINKER RÜCKLICHT DUAL SCHWARZ GETÖNT

Statt dem originalem Rücklicht einfach die Blinker-, Brems-/Rücklicht-Kombination verbauen!
"

Ob das nun ein Anwendungsbeispiel sein soll oder gleichzeitig ein Hinweis, wie diese genutzt werden müssen; das weiß ich nicht.

Allerdings hier der Hinweis bei solchen Blinkern auf der Louis-Seite:

"Achtung: Nach EG-Recht sind maximal 2 Rück-/Bremslichter zulässig. Bei Umstellung auf micro 1000 DF Blinker muss entsprechend immer das Original-Rücklicht entfernt werden."

https://www.louis.de/artikel/led-blinker-micro-1000-df-mit-ruecklicht/10033923

Mein Rückschluss aus diesem Hinweis wäre dann, dass das mit dem Rückstrahler in Ordnung wäre, da du ja dann eben 2 Rücklichter/Bremslichter hättest. Ob das allerdings, rechtlich tatsächlich so vertretbar ist, dafür lege ich meine Hand nicht in Feuer
 
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Baccer

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Mich Verwirrt nur der wiederspruch von kTe - laut ihm sind die ja nicht erlaubt ?


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du darfst nur keine 3 Rücklichter haben. Entweder eins Zentral oder rechts und links jeweils eins. So ist zumindestens mein Kenntnisstand.
 

kTe

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hier noch mal etwas aus den FAQ von Kellermann:

Kann ich beim micro 1000 DF & micro Rhombus DF komplett auf mein Rück- und Bremslicht verzichten? Kann ich mein originales Rücklicht an seinem Platz lassen, wenn ich die micro DF verbaue?
Ja! Nur nach der StVZO war die Anzahl von Rück- und Bremslicht auf eins beschränkt. Nach europäischem Recht darf ein Motorrad ein oder zwei Brems- und Rücklichter haben, die symmetrisch zur Fahrzeugmittelebene montiert werden. Das bedeutet, dass das vorhandene Rück- und Bremslicht demontiert werden kann. Wird es nicht demontiert, sondern lediglich vom Bordnetz getrennt, muss es zumindest durch Lackieren oder Folieren unkenntlich gemacht werden.
Drei Rück- und Bremslichter sind bei einem Motorrad nicht erlaubt. Wenn Sie möchten, dass Ihr originales Rück- und Bremslicht am Fahrzeug verbleibt, müssen die Funktionen Bremslicht und Rücklicht getrennt werden. Man nutzt das originale Rück- und Bremslicht lediglich als Rücklicht (Bremslicht abklemmen) und die micro DF lediglich als Bremslicht (Rücklicht abklemmen) oder umgekehrt. So wird jede der beiden Funktionen von maximal zwei Leuchten erfüllt. Wenn Ihr Fahrzeug noch nach StVZO zugelassen wurde, können Sie trotzdem die micro DF Blinker verbauen, indem Sie die gesamte Beleuchtungseinrichtung auf den Stand bringen, der nach europäischem Recht gefordert wird. Konkret benötigen Sie im Unterschied zu vorher zwingend eine vordere Begrenzungsleuchte (früher Standlicht), die immer leuchtet, wenn die Instrumente beleuchtet werden. Wenn Sie also ein Standlicht haben, schließen Sie es statt an den Standlichtschalter direkt an die Instrumentenbeleuchtung an, und Ihr Fahrzeug entspricht i.d.R. europäischem Recht.




http://www.kellermann-online.com/de/faq
 
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